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WBK und Zivildienst
Verfasst: Sa 17. Mai 2014, 13:55
von Kehnra
Hallo an alle!
Nachdem ich nun schon mehrmals gelesen habe, dass es auch trotz Zivildienst möglich ist eine WBK zu bekommen aber mir noch nicht so ganz klar ist, wie und was dafür nötig ist würde ich nun gerne die Meinung von Leuten hören, die das bereits hinter sich haben.
Den Zivildienst habe ich damals in Wien geleistet, mein Wohnort war damals auch Wien. Mittlerweile wohne ich in Niederösterreich (Fischamend).
Im Internet habe ich folgendes gefunden:
http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/er ... erbot.aspxMit freundlichen Grüßen,
Thomas
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Sa 17. Mai 2014, 14:02
von Hellboy
die anleitung dazu is sogar gepinnt im waffenrechtsteil ..
viewtopic.php?f=20&t=9825
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Sa 17. Mai 2014, 14:03
von Kehnra
Tut mir jetzt wirklich Leid! Die Suche hatte ich genutzt, da hab ich aber natürlich nicht nachgesehen
Danke dir!
EDIT: Die Anleitung wurde leider entfernt..

Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: So 18. Mai 2014, 18:08
von Kehnra
Hat noch jemand von euch Informationen dazu? Konnte im Internet leider nichts sonderlich brauchbares finden.
Soweit ich es verstanden habe, muss ich bei der BPD einen Antrag auf Aufhebung des Waffenverbotes stellen und wenn dieses genehmigt wurde, kann ich ganz normal eine WBK beantragen?
Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie dieser Antrag genau auszusehen hat, welche Begründung zulässig ist und was für Voraussetzungen erforderlich sind...
Würde mich freuen, wenn sich jemand meldet der das ganze schon gemacht

Liebe Grüße,
Thomas
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: So 18. Mai 2014, 22:38
von howa308
Hi,
Bei mir war es so, ich habe einfach bei der LPD angerufen und nach dem zuständigen Sachbearbeiter/in gefragt diese hatte mir dann ein Formular geschickt.
Folgendes habe ich dann zurück an die LPD NÖ geschickt:
Formular
Kopie Zivildienstbescheid
Bestätigung über Abschluss des Zivildienst
Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten (Teilnahme an mindestens zwei Bewerben)
Dieses habe ich per E-Mail eingesendet und nach 1-2 Wochen bekam ich dann per Post einen Bescheid über die Aufhebung des Waffen Verbots laut Zivildienstgesetz.
Antragsteller:
Name
Adresse
E-Mail
An die
Landespolizeidirektion NÖ
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
Linzer Straße 47
3100 St. Pölten
mail:
lpd-n-sich-verwaltpol-Angel@polizei.gv.atOrt, am 11.04.2013
Betrifft: Antrag gemäß § 5 Abs. 5 ZDG
Durch die ZDG-Novelle 2010 wurde dem § 5 Abs. 5 ZDG ein neuer Satz angefügt. Demnach können für Zwecke der Ausübung einer Sportschützentätigkeit von der Landespolizeidirektion Niederösterreich auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
Gemäß Bescheid vom _________ bin ich Zivildienstpflichtiger im Sinne des § 5 Abs. 5 ZDG. Ich bin seit ______ im Sportschützenverein ___________________________________ Mitglied und trainiere in diesem Verein und bestreite Wettkämpfe. Um mein Hobby auch mit eigenen Waffen ausüben zu können stelle ich daher gemäß § 5 Abs. 5 ZDG den
ANTRAG
mir mit Bescheid für den Zweck der Ausübung des Sportschießens eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen zu erteilen.
Beilagen:
Kopie Zivildienstbescheid
Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten (Teilnahme an mindestens zwei Bewerben)
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Mo 19. Mai 2014, 11:13
von Kehnra
Vielen dank für die Info!
Ich nehm mal an die Punkte:
- Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
- Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten (Teilnahme an mindestens zwei Bewerben)
sind verpflichtend?
Liebe Grüße,
Thomas
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Mo 19. Mai 2014, 11:28
von Fancy Joe
Hallo Kehnra,
ich bin gerade dabei, diesen Prozess zu durchlaufen - leider allerdings in Wien, wo es einem nicht leicht gemacht wird. Ich werde dabei vom SPSC unterstützt, die sich ziemlich gut auskennen mit dem Thema. Zu erreichen per E-Mail unter
info@sportlich-praktisch.org oder hier im Forum als User "right to bear arms".
Ich hab damals einfach den Waffenführerschein dort gemacht und mich dabei gleich nach dem Thema erkundigt. Siehe Thread:
viewtopic.php?f=44&t=19169Viel Erfolg!
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Mo 19. Mai 2014, 12:07
von Kehnra
Danke für deine Antwort!
Meinst du ich sollte "Right to bear arms" mal anschreiben und fragen? Scheint sich recht gut auszukennen bei diesem Thema..
Wem sollte ich bei der BPD am besten verlangen, bzw wer ist der Zuständige für Aufhebungen von Waffenverboten?
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Mo 19. Mai 2014, 13:04
von Fancy Joe
Klar, schreib ihn einfach an! Zumindest per E-Mail antwortet er immer flott.
An wen Du Dich in NÖ wenden kannst, weiß ich leider nicht, ich bin in Wien. "Right to bear arms" kann Dir hier aber sicher auch weiterhelfen.
Viele Grüße
FJ
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Mo 19. Mai 2014, 23:03
von howa308
Hallo
Meines Wissens gibt es keine BPD mehr sondern nur mehr Landespolizeidirektionen (LPD) je Bundeslandes eine.
Zuständige Abteilung sollte "Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung" sein.
Landespolizeidirektion NÖ
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
Linzer Straße 47
3100 St. Pölten
mail:
lpd-n-sich-verwaltpol-Angel@polizei.gv.at
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 12:14
von Stickhead
Ja, das ist die richtige Behörde. Die Mitgliedschaft und die Ergebnislisten sind meines Wissens verpflichtend zu erbringen.
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Fr 6. Jun 2014, 14:40
von Skoma
Am Rande: Ich würde heute niemandem zum Zivildienst raten. Man ist auf Jahre stigmatisiert! Traurig aber wahr!
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: Fr 6. Jun 2014, 15:54
von Gw10
kommt natürlich auf die dienststelle (rk) an - aber der zivi war, abgesehen von den paar monaten länger - viel entspannter und einfacher, als das heer.
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: So 8. Jun 2014, 15:19
von Skoma
Die Tätigkeit erschien mir auch sinnvoller. Wurde auf einem Schießstand schon offen angefeindet deswegen...
Re: WBK und Zivildienst
Verfasst: So 8. Jun 2014, 15:39
von Incite
Skoma hat geschrieben:Die Tätigkeit erschien mir auch sinnvoller. Wurde auf einem Schießstand schon offen angefeindet deswegen...
Sissi?
Einfach umreden und der heißen Luft nicht zuhören

Besonders unter den Waffenbesitzer gibt es viele intolerante - ist halt so...