Seite 1 von 1

Messingkartusche (Hülse) 1WK

Verfasst: So 15. Jun 2014, 14:38
von DerSchwede
Servus die Wadln,
weil ich grad gefragt werd - und keine 100%ige Antwort geben kann.

Sind so Messingkartuschen aus dem 1. WK bei uns eigentlich irgendwie Pfui-Bah?
Oder ist das im Grunde einfach nur ein altes Stück Metal ?

Ich hätte jetzt aus dem Bauch raus gesagt: ziemlich geil & ziemlich sicher nicht verboten,
aber so mannigfaltige Überraschung hatte unser Gesetzgeber schon für mich ;D

Daher frag ich mal.

Also hier sowas :
Bild

Re: Messingkartusche (Hülse) 1WK

Verfasst: So 15. Jun 2014, 16:10
von >Michael<
Wenn keine Treibladung, frischer Zünder oder Explosivgeschoss drinnen ist, ists laut Gesetz nur ein (hübsches) Stück Metall.

Re: Messingkartusche (Hülse) 1WK

Verfasst: So 15. Jun 2014, 16:54
von gunlove
Also wenn es in der letzten Zeit keine diesbezüglichen Änderungen gegeben hat, würde ich sagen, dass diese Kartuschen bei uns nicht verboten sind.
Wurden sie doch zumindest bis vor kurzem noch bei diversen HSV-Bewerben bei der Siegerehrung als Trophäe überreicht.

Re: Messingkartusche (Hülse) 1WK

Verfasst: So 15. Jun 2014, 18:51
von DerSchwede
Sehr gut - besten Dank!
Das wollte ich hören!


Und nein, hätte gerade auch keinen Bedarf an Explosivgeschossen ;D

Re: Messingkartusche (Hülse) 1WK

Verfasst: So 15. Jun 2014, 20:43
von Salem
Für eine ganz bestimmte "Dame" im BMLV(&S) bringt alleine schon der Anblick
der polierten Hülse den Untergang der Welt, ergo: Krieeeegsmateriaaaaaalll... :mrgreen:

Re: Messingkartusche (Hülse) 1WK

Verfasst: So 15. Jun 2014, 20:51
von DerSchwede
geh ... sschhh ... weg ... husch husch ;D
Will hier morgen keinen spontanen Runderlass im Briefkasten haben ;D

Re: Messingkartusche (Hülse) 1WK

Verfasst: So 15. Jun 2014, 22:31
von Promo
Wurde sogar wegen dem ein Paragraph im Gesetz eingeführt:

Kriegsmaterial
§ 5. (1) Kriegsmaterial sind die auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und
Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr.540/1977, durch Verordnung bestimmten Waffen,
Munitions- und Ausrüstungsgegenstände.
(2) Abweichend von Abs. 1 sind nicht Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes
1. Kartuschen verschossener Munition und
2. Läufe und Verschlüsse gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. c der Verordnung betreffend Kriegsmaterial,
die jeweils gemäß § 42b deaktiviert worden sind


Sowie die Erläuterungen dazu:
Kartuschen verschossener Munition werden des Öfteren – vielfach mit Prägungen versehen
– Menschen als Zeichen der Anerkennung zu verschiedenen Anlässen überlassen. Natürlich
waren diese Materialien in keiner Weise mehr dafür vorgesehen, als Munitionsteile weiter
Verwendung zu finden. Mit der Regelung des § 5 Abs. 2 wird klargestellt, dass Kartuschen
verschossener Munition, die z.B. als Ehrengeschenke überlassen wurden, nicht mehr dem
Kriegsmaterial zuzurechnen sind.

Re: Messingkartusche (Hülse) 1WK

Verfasst: Mo 16. Jun 2014, 21:51
von gunlove
Jetzt haben wir es auch offiziell.
Danke Promo.

Re: Messingkartusche (Hülse) 1WK

Verfasst: Di 17. Jun 2014, 01:38
von DerSchwede
wollt ich grad sagen ! Freut mich sehr - überrascht mich - aber freut mich ;D
Danke!