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GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörde
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 19:11
von chilly24
Hallo Leute,
eure alten GIS Thread im Forum haben mir leider nicht weitergeholfen, da nicht aktuell, bzw sich keiner genau auskennt....
Habe damals dem GIS Kontrollor die Türe zugeschlagen und nicht mit Ihm geredet (vl nicht so klug im Nachhinein).
Habe einen eingeschriebenen Brief bekommen von der Gis, wo man die Geräte melden muss, stutzig macht mich folgender Text:
Bei Nicht oder nicht wahrheitsgetreuer Beantwortung diesers Auskunftsbegehrens ist die GIS verpflichtet eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde einzuleiten, an dessen Ende eine Verwaltungsstrafe bis zu 2180€ stehen kann.Der Gis Kontrollor selber hat keine Berechtigung in die Wohung zu kommen--> ist mir klarE) die Zutrittsverweigerung gegenüber Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde - aber Vorsicht : da es sich um Behördenorgane handelt, die von Gesetzes wegen zum Betreten von Räumlichkeiten berechtigt sind, wäre jede aktive Hinderung als Widerstand gegen die Staatsgewalt strafbar !
Wird Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde der Zutritt verweigert, so können diese sich entweder selbst Zutritt verschaffen (in sogenannter „Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“) oder ein Verwaltungsstrafverfahren zB wegen Nichtmeldung einleiten; ebenso könnte in diesem Fall die GIS einen sogenannten 'Rückstandsausweis' erlassen, das ist ein Bescheid, mit dem rückständige Rundfunkgebühren zur Zahlung vorgeschrieben werden; in den beiden letztgenannten Fällen könnte man sich dann erst recht nur dadurch 'freibeweisen', daß man der Behörde Zutritt gewährt - allerdings wird man dabei die vorherige Zutrittsverweigerung und den Umstand, daß Empfangsgeräte in der Zwischenzeit 'beseitigt' worden sein könnten, gegen sich gelten lassen müssen.
Verschafft sich allerdings ein Organ der GIS oder der Bezirksverwaltungsbehörde zu Unrecht Zutritt zu Räumlichkeiten, so kann dagegen innerhalb von sechs Wochen Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt beim Unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden.Quelle:
http://www.deranwalt.at/show.asp?id=202 ... senswertesHat hier jemand Erfahrung damit? Wie es aussieht muss man der Bezirksverwaltungsbehörde die Türe öffnen, wies in der Praxis aussieht keine Ahnung....
Bitte um Hilfe!
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 20:23
von cwebb
Nix da ohne Durchsuchungsbefehl. Ignore it.
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 20:43
von chilly24
warum steht dann dieser Text auf der Seite eines Anwalts?E) die Zutrittsverweigerung gegenüber Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde - aber Vorsicht : da es sich um Behördenorgane handelt, die von Gesetzes wegen zum Betreten von Räumlichkeiten berechtigt sind, wäre jede aktive Hinderung als Widerstand gegen die Staatsgewalt strafbar !
Wird Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde der Zutritt verweigert, so können diese sich entweder selbst Zutritt verschaffen (in sogenannter „Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“) oder ein Verwaltungsstrafverfahren zB wegen Nichtmeldung einleiten; ebenso könnte in diesem Fall die GIS einen sogenannten 'Rückstandsausweis' erlassen, das ist ein Bescheid, mit dem rückständige Rundfunkgebühren zur Zahlung vorgeschrieben werden; in den beiden letztgenannten Fällen könnte man sich dann erst recht nur dadurch 'freibeweisen', daß man der Behörde Zutritt gewährt - allerdings wird man dabei die vorherige Zutrittsverweigerung und den Umstand, daß Empfangsgeräte in der Zwischenzeit 'beseitigt' worden sein könnten, gegen sich gelten lassen müssen.
Verschafft sich allerdings ein Organ der GIS oder der Bezirksverwaltungsbehörde zu Unrecht Zutritt zu Räumlichkeiten, so kann dagegen innerhalb von sechs Wochen Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt beim Unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden.
Die Daten:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Rainer
1010 Wien | Schwedenplatz 2 = Laurenzerberg 5/8/74
Telefon: 01/533 05 90
Fax: 01/533 05 90-11
email:
rainer@deranwalt.at |
hermann@deranwalt.atGründungsjahr 1990
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 20:50
von Lichtgestalt
Wir leben, zumindest glaube ich dran, noch immer in einem Rechtsstaat.
Nur weil Staatsdiener anklopfen muss man nicht gleich untertänig alles durchgehen lassen.
Hatte mal selbst in einer von mir gemieteten Eigentumswohnung gewohnt und eines Tages standen Behördenorgane vom Finanzministerium vor der Tür
und wollten die Wohnung Zitat: "ansehen". Nix da, ohne richterlichen Befehl oder Gefahr in Verzug, geht mal gar nichts. (meinen versteuerten Mietvertrag wollten sie allerdings nicht sehen

)
Und siehe da, sie kamen nie wieder, auch nicht beim eigentlichen Eigentümer vorbei.
Ich würde mich an deiner Stelle trotzdem bei einem Anwalt deines Vertrauens erkundigen.
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 21:33
von chilly24
Lichtgestalt hat geschrieben:Wir leben, zumindest glaube ich dran, noch immer in einem Rechtsstaat.
Nur weil Staatsdiener anklopfen muss man nicht gleich untertänig alles durchgehen lassen.
Hatte mal selbst in einer von mir gemieteten Eigentumswohnung gewohnt und eines Tages standen Behördenorgane vom Finanzministerium vor der Tür
und wollten die Wohnung Zitat: "ansehen". Nix da, ohne richterlichen Befehl oder Gefahr in Verzug, geht mal gar nichts. (meinen versteuerten Mietvertrag wollten sie allerdings nicht sehen

)
Und siehe da, sie kamen nie wieder, auch nicht beim eigentlichen Eigentümer vorbei.
Ich würde mich an deiner Stelle trotzdem bei einem Anwalt deines Vertrauens erkundigen.
ok so war das also bei dir...mh
ja erkundigen ist gut, du zahlst normal immer die beratungsstunde ; )
Eventuell bei der Bezirksverwaltungsbehörde direkt nachfragen?
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 22:08
von Lichtgestalt
Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Wenn ja, da ist normalerweise mindestens eine kostenlose Beratungsstunde pro Jahr o.ä. dabei.
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 23:09
von mmeffects
Hm... den netten Spruch
Bei Nicht oder nicht wahrheitsgetreuer Beantwortung diesers Auskunftsbegehrens ist die GIS verpflichtet eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde einzuleiten, an dessen Ende eine Verwaltungsstrafe bis zu 2180€ stehen kann.
schreibens wohl mittlerweile in jeden Wisch rein. Möglicherweise weil die GIS Lakaien des öfteren mit zuschlagenden Haustüren konfrontiert werden, und die GmbH merkt, dass die Sprüche meist kein Drohpotential mehr haben
Stand bei mir in den netten Schreiben die ich nach Ummeldung bekommen hatte auch drinnen. Den ersten Wisch gleich mal (versehentlich...) in den Aktenvernichter einsortiert.
Den 2. Wisch mit leerem, durchgestrichenem Formular + Vermerk "Da sie offensichtlich Zugriff auf die ZMR Daten haben (was ich Datenschutzrechtlich als äusserst fragwürdig ansehe), ist das Ausfüllen des Formulars sinnlos" retourniert.
Seit Monaten nie wieder was gehört

Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 23:17
von <BigM>
Recht ist nicht Gerechtigkeit.
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Mi 18. Jun 2014, 00:49
von Freiwild
Ohne Durchsuchungsbefehl geht garnix. Bin selbst auf einem anderen Sektor Kontrollorgan im Außendienst (Gewerbeordnung und andere Gesetze). Wenn mich Gewerbetreibende nicht in ihre Betriebsanlage hinein lassen bzw mich bei der Kontrolle nicht unterstützen (keine Vorlage von Dokumenten zB) gibts Anzeigelegung gem §338 GewO 1996 der die Gewerbetreibenden dazu verpflichtet. Widerstand gegen die Staatsgewalt ist das mMn keine, zumindest wird das nicht durchgesetzt.
Würde mich da eher auf der Dienststelle lächerlich machen, kann mir nur schwer vorstellen, dass das passiert.
Wenn du gegen nichts verstoßen hast und man dir nichts nachweisen kann, gehe auf jeden Fall in Berufung. Ich
Ev.Gleich mit Anwalt als Rückendeckung.
Halte uns am Laufenden.
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Mi 18. Jun 2014, 05:31
von Maggo
Ein Organ der öffentlichen Aufsicht hat je nach Organ und Kompetenz,auch ohne Richterlichen Durchsuchungsbefehl Zutritt zur Wohnung,Grundstück usw... der konkrete Verdacht reicht.
Also lehnt euch nicht zu weit mit einen Richterlichen Durchsuchungsbefehl aus dem Fenster raus.Im Blödesten Falle Habt ihr Wiederstand gegen die Staatsgewalt hängen und die Kosten des Schlüsseldienstes die das Organ herbeiruft um in deine Wohnung zu kommen.Bei durchführen eines Hoheitlichen Aktes wird die Behörde alles tun um es durchführen zu können.
In gewissen Fällen darf die Polizei weniger als ein Organ der öffentlichen Aufsicht.
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Mi 18. Jun 2014, 06:32
von BigBen
Maggo hat geschrieben:Ein Organ der öffentlichen Aufsicht hat je nach Organ und Kompetenz,auch ohne Richterlichen Durchsuchungsbefehl Zutritt zur Wohnung,Grundstück usw... der konkrete Verdacht reicht.
Also lehnt euch nicht zu weit mit einen Richterlichen Durchsuchungsbefehl aus dem Fenster raus.Im Blödesten Falle Habt ihr Wiederstand gegen die Staatsgewalt hängen und die Kosten des Schlüsseldienstes die das Organ herbeiruft um in deine Wohnung zu kommen.Bei durchführen eines Hoheitlichen Aktes wird die Behörde alles tun um es durchführen zu können.
In gewissen Fällen darf die Polizei weniger als ein Organ der öffentlichen Aufsicht.
Wegen womöglich nicht gezahlter Rundfunkgebühren von 200-300 Euro bzw. dem vermeintlich "illegalen" Betriebs einer "Empfangseinrichtung"??? Der konkrete Verdacht für so eine Lapalie soll reichen dass jemand gegen meinen Willen bzw. unter Umständen mit Gewalt in meine eigenen 4 Wände eindringt? Wenn das stimmen sollte, wäre das ein Skandal.
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Mi 18. Jun 2014, 08:58
von Bud Spencer
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Mi 18. Jun 2014, 09:10
von Maggo
Wegen womöglich nicht gezahlter Rundfunkgebühren von 200-300 Euro bzw. dem vermeintlich "illegalen" Betriebs einer "Empfangseinrichtung"??? Der konkrete Verdacht für so eine Lapalie soll reichen dass jemand gegen meinen Willen bzw. unter Umständen mit Gewalt in meine eigenen 4 Wände eindringt? Wenn das stimmen sollte, wäre das ein Skandal
Das alles hängt von der Behörde ab und vor allem vom durchführenden Beamten, hier kommt die Verhältnismäßigkeit natürlich zum tragen. Aber ja, die Behörde kann und wird wenn es drauf ankommt, nötigenfalls mit aller Härte.
Amtshaftung geltend machen...

Bevor die geltend machen kannst, kannst brausen gehen, das sei dir versichert. Amtshaftungsklagen gehen kaum bis gar nie durch, bzw. werden schon im Landesverwaltungsgerichtshof bzw. Verwaltungsgerichtshof abgeschmettert.
Das beste ist Radio anmelden, kostet im Jahr 80 Euro und du wirst sie nie sehen bzw. von denen hören.
Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Mi 18. Jun 2014, 09:41
von Bud Spencer
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd
Verfasst: Mi 18. Jun 2014, 11:29
von rubylaser694
der konkrete Verdacht reicht.
Yup, wenn man das Österreichische Propaganda Demokratie Pay-TV nicht bezahlt ist natürlich Gefahr im Verzug!
