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ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 15:47
von 30-06
Wie wird das jetzt gehandhabt bei Kauf einer Kat. C/D Waffe beim Händler ohne WBK - wird nachwievor die Anfrage bei der Polizei nach Waffenverbot gemacht? Würde sich ja erübrigen bei Personen die bereits Einträge im ZWR haben,da bei einem Waffenverbot ja ohnehin da nichts drinstehen dürfte oder der "Account" gesperrt wäre.
Dahingehend hätte man auch gleich die Abkühlphase streichen können...

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 16:02
von IT Guy
30-06 hat geschrieben:Wie wird das jetzt gehandhabt bei Kauf einer Kat. C/D Waffe beim Händler ohne WBK - wird nachwievor die Anfrage bei der Polizei nach Waffenverbot gemacht? Würde sich ja erübrigen bei Personen die bereits Einträge im ZWR haben,da bei einem Waffenverbot ja ohnehin da nichts drinstehen dürfte oder der "Account" gesperrt wäre.
Dahingehend hätte man auch gleich die Abkühlphase streichen können...

Nur ohne Abkühlphase kannst auch ned abkühlen... ;-) Und Du glaubst aber nicht echt, dass der Waffenerwerb erleichtert wird, oder?

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 16:16
von 30-06
Selbstverständlich glaub ich das nicht,wäre aber schön gewesen im Zuge der Novelle einige Sachen sinnvoller zu gestalten.
Welche unglaubliche, (akute) Gefahr von jemandem ausgeht der sich das X-te Gewehr bei seinem Händler kauft und bereits im ZWR "amtsbekannt" ist,ist mir unerklärlich,da ist die Abkühlphase ausschliesslich als Schikane zu verstehen.

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 20:27
von Rumpumpelstielzchen
Zumal es beim Verkauf Privat an Privat keine Abkühlphase gibt und der Kram somit eh ad absurdum geführt wird.

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 21:46
von piefke
30-06 hat geschrieben:Selbstverständlich glaub ich das nicht,wäre aber schön gewesen im Zuge der Novelle einige Sachen sinnvoller zu gestalten.
Welche unglaubliche, (akute) Gefahr von jemandem ausgeht der sich das X-te Gewehr bei seinem Händler kauft und bereits im ZWR "amtsbekannt" ist,ist mir unerklärlich,da ist die Abkühlphase ausschliesslich als Schikane zu verstehen.

Na ja .....wie wahrscheinlich ist es x Gewehre im Schrank zu haben und dann keine WBK? Und eltern , Geschwister, und beste Freunde auch ohne WBK für die sofortige Mitnahme und anschließenden Weiterverkauf...

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 23:03
von Bud Spencer
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Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 00:18
von Rumpumpelstielzchen
Mein Händler hat mich letztens gefragt, was ich denn da alles nettes habe.
Auf Nachfrage kam dann heraus, dass er alles sehen kann, auch die Sachen die ich nicht bei ihm gemeldet habe.
Ausserdem sind Waffen immernoch auf mich gemeldet, die ich schon vor Jahren verkauft hab, und wo ich vom Käufer sogar eine Kopie der Neuen Meldebestätigung habe.

Ähja, tolle Wurst.

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 01:07
von gewo
Rumpumpelstielzchen hat geschrieben:Mein Händler hat mich letztens gefragt, was ich denn da alles nettes habe. Auf Nachfrage kam dann heraus, dass er alles sehen kann, auch die Sachen die ich nicht bei ihm gemeldet habe.....


hi

dann ist er ein dampfplauderer

er sieht deine waffen nur dann wenn du ihm die seriennummern nennen kannst
under sich dazu mit ausweisdaten von dir einloggt

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 05:00
von Teal'c
Rumpumpelstielzchen hat geschrieben:Ausserdem sind Waffen immernoch auf mich gemeldet, die ich schon vor Jahren verkauft hab, und wo ich vom Käufer sogar eine Kopie der Neuen Meldebestätigung habe.


wie kann das sein??

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 06:53
von savage3000
gewo hat geschrieben:
Rumpumpelstielzchen hat geschrieben:Mein Händler hat mich letztens gefragt, was ich denn da alles nettes habe. Auf Nachfrage kam dann heraus, dass er alles sehen kann, auch die Sachen die ich nicht bei ihm gemeldet habe.....


hi

dann ist er ein dampfplauderer

er sieht deine waffen nur dann wenn du ihm die seriennummern nennen kannst
under sich dazu mit ausweisdaten von dir einloggt



Hm , ich dachte aber auch dass büchser die selben Einblicke ins ZWR haben wie Behörden?
WER hat denn jetzt eigentlich VOLLzugriff auf meine Daten?

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 08:25
von Stickhead
Die Behörde. Waffenhändler sind recht eingeschränkt.

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 08:41
von gewo
Teal'c hat geschrieben:
Rumpumpelstielzchen hat geschrieben:Ausserdem sind Waffen immernoch auf mich gemeldet, die ich schon vor Jahren verkauft hab, und wo ich vom Käufer sogar eine Kopie der Neuen Meldebestätigung habe.


wie kann das sein??


hi

weil man offenbar nicht beruecksichtigt hat dass sich weder der russische baer noch die deuteschen waffenwerke davon beiindruckt gezeigt haben, dass siebzig jahre spaeter "das amt" der meinung ist dass es waffennummern immer nur EINMAL geben darf...


sobald es eine waffennummer beim gleichen modell mehr als einmal gibt funktioniert das ganze nimmer und es werden beim inhaberwechsel fallweise duplikate erzeugt

Re: AW: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 17:57
von sepp
@savage3000
Die CIA, der KGB, der Mossad .... :mrgreen:

Lg sepp ;-)

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Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 18:13
von savage3000
assso naja das is ok!

Re: ZWR und Waffenverbot Abfrage d. Händlers

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 23:26
von yabeyabe42
Die Büxer haben keinen Vollzugriff aufs ZWR!?