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Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Do 17. Jul 2014, 14:45
von amstein
hallo.
eine schnelle frage: .223 VM und .223 TM kann ich eh ganz normal jedem verkaufen über 18 jahre oder ?
danke, lg
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Do 17. Jul 2014, 14:51
von Stoffel
Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Do 17. Jul 2014, 15:18
von amstein
Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Do 17. Jul 2014, 15:20
von Teal'c
amstein hat geschrieben:Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
ja es stimmt. Ohne WBK gibts für gewöhnlich keine FMJ Munition. Aber anscheinend nehmens net alle Händler so genau...
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Do 17. Jul 2014, 15:28
von amstein
Teal'c hat geschrieben:amstein hat geschrieben:Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
ja es stimmt. Ohne WBK gibts für gewöhnlich keine FMJ Munition. Aber anscheinend nehmens net alle Händler so genau...
ok. danke.
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Do 17. Jul 2014, 17:50
von hasgunz
amstein hat geschrieben:Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
bei dem Händler würd ich auch kaufen
LG
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Do 17. Jul 2014, 17:57
von savage3000
Im Titel schreibst du PRIVATverkauf.
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Do 17. Jul 2014, 18:11
von gewo
savage3000 hat geschrieben:Im Titel schreibst du PRIVATverkauf.
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?
hi
ist doch genauso ueberlassung ....
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Do 17. Jul 2014, 19:38
von amstein
savage3000 hat geschrieben:Im Titel schreibst du PRIVATverkauf.
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?
genau, privat zu privat.
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 10:29
von trenck
Teal'c hat geschrieben:amstein hat geschrieben:Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
ja es stimmt. Ohne WBK gibts für gewöhnlich keine FMJ Munition. Aber anscheinend nehmens net alle Händler so genau...
Dann rütteln diese Händler am Watschenbaum. Es sei hier zum wiederholten Mal erwähnt (und zur Verbreitung empfohlen): die Kripo macht bei Händlern Testkäufe. Ein Beamter versucht, WBK-pflichtige Munition ohne WBK zu erwerben. Wenn die WBK dann nicht verlangt wird, gibt's Ärger.
Trenck
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 10:31
von Freitag
trenck hat geschrieben:
Dann rütteln diese Händler am Watschenbaum. Es sei hier zum wiederholten Mal erwähnt (und zur Verbreitung empfohlen): die Kripo macht bei Händlern Testkäufe. Ein Beamter versucht, WBK-pflichtige Munition ohne WBK zu erwerben. Wenn die WBK dann nicht verlangt wird, gibt's Ärger.
Trenck
Also merken: Nur bei Stammkunden ein Aug zudrücken

Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 14:33
von gunlove
Freitag hat geschrieben:trenck hat geschrieben:
Dann rütteln diese Händler am Watschenbaum. Es sei hier zum wiederholten Mal erwähnt (und zur Verbreitung empfohlen): die Kripo macht bei Händlern Testkäufe. Ein Beamter versucht, WBK-pflichtige Munition ohne WBK zu erwerben. Wenn die WBK dann nicht verlangt wird, gibt's Ärger.
Trenck
Also merken: Nur bei Stammkunden ein Aug zudrücken

Bei Stammkunden weiß der Händler im Normalfall ob der Kunde eine WBK hat oder nicht.
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 19:58
von Benelli
Theoretisch könnte dem Stammkunden die WBK vor kurzem von der Behörde abgenommen worden sein.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.
Ich habe jedenfalls Verständnis dafür, dass "mein" Waffenhändler meine WBK jedesmal kurz sehen möchte.
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 20:23
von gunlove
Benelli hat geschrieben:Theoretisch könnte dem Stammkunden die WBK vor kurzem von der Behörde abgenommen worden sein.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.
Ich habe jedenfalls Verständnis dafür, dass "mein" Waffenhändler meine WBK jedesmal kurz sehen möchte.
Verständnis sowieso! Ist auch korrekt so und nichts dagegen einzuwenden. Aber auch Verständnis wenn er seinem Stammkunden vertraut.
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Verfasst: Sa 19. Jul 2014, 09:33
von Grex
Benelli hat geschrieben:Theoretisch könnte dem Stammkunden die WBK vor kurzem von der Behörde abgenommen worden sein.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.
Btw.:
Jeder Taxifahrer muss eine Lizenz haben, hat er keinen Führerschein, hat er auch keine Lizenz mehr und auch kein Taxischild am Auto (falls es sein Privatauto ist).
Die Taxilizenz ist zumindest in bei den städtlichen Taxis immer am Beifahrersitz zu sehen.