Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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the_law
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Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Beitrag von the_law » Do 24. Jul 2014, 16:49

hallo forum,

hab heut ein wenig meine panzerschränke aufgeräumt 8-) und da sind mir unmengen an alter formulare über waffenkäufe (b, c, d), verkäufe und meldungen buchstäblich in die hände gefallen.
nun stellt sich mir die frage ob und wie lang ich überhaupt unterlagen dieser art aufbewahren muss (soll), ältestes papier ist mit 1994 datiert :roll:
die aktuelleren datums und welche von denen die ich noch tatsächlich im schrank hab bleiben auch da ;)

hatte schon mal das problem das ich bei einem händler eine pistole gekauft hab und erst beim verkauf gut 3 jahre später sind die von der behörde draufgekommen das die gar nie auf mich gemeldet war, händler hat´s schlichtweg vergessen :shock: , meldeformular samt rechnung hatte ich noch da....

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r4ptor
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Re: Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Beitrag von r4ptor » Do 24. Jul 2014, 16:59

Ich gehe da bei solchen Sachen, auch wenn ich nicht so alte Dokumente habe wie du, immer auf Nummer sicher. Eingescannt um am Rechner archiviert(mit regelmäßigem Backup). Kostet kaum Zeit und schaden kanns auf keinen Fall. Der Teufel schläft nicht

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Re: Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Beitrag von Grumbach » Do 24. Jul 2014, 16:59

the_law hat geschrieben:hatte schon mal das problem das ich bei einem händler eine pistole gekauft hab und erst beim verkauf gut 3 jahre später sind die von der behörde draufgekommen das die gar nie auf mich gemeldet war, händler hat´s schlichtweg vergessen :shock: , meldeformular samt rechnung hatte ich noch da....


Kann mir vorstellen daß das bei einer Kontrolle recht interessant gewesen wäre :lol:
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Re: Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Beitrag von spareribs » Do 24. Jul 2014, 17:07

ja, bei Kat. B Kauf und Verkauf habe ich auch noch alles bis zur ersten FFW meines Lebens.

ist mir voriges Jahr auch bei einem Verkauf einer Pistole passiert, das die Behörde meine Meldung verschlampt hat....

aber alles vor Einführung des ZWR bezüglich C + D habe ich schon weggeschmissen

natürlich werden die ZWR-Meldungen aufgehoben, eh klaro !
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

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Re: Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Beitrag von Jamie Blake » Fr 25. Jul 2014, 07:45

r4ptor hat geschrieben: Eingescannt um am Rechner archiviert(mit regelmäßigem Backup). Kostet kaum Zeit und schaden kanns auf keinen Fall. Der Teufel schläft nicht


Mach ich auch so.
Hab nach einer Dorotheum-Ersteigerung auch sicherheitshalber auf der BH nachgefragt ob die FFW denn auf mich gemeldet wurde.
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Re: Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Beitrag von gunlove » Fr 25. Jul 2014, 10:20

Ich bewahre eigentlich alles, vom ersten Tag an, auf. Bei mir war es bereits fünfmal(!) der Fall, dass eine Waffe bei der Behörde nicht ein- bzw. ausgetragen war.
Glücklicherweise konnte ich es jedesmal durch Rechnung oder Meldungskopie (natürlich mit Eingangsstempel) belegen.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Beitrag von Raven » Fr 25. Jul 2014, 10:39

Verträge, Foto als ich sie bekommen habe + Aktuelles Foto mit allen Anbauteilen.
Ist sie verkauft kommt alles hinten in den Ordner mit den Verkaufsbelegen...

Sollte jemand mit deiner Ex-Waffe Blödsinn treiben oder getrieben haben bevor du sie gekauft hast, kann man immer alles belegen...

Macht doch nicht viel Arbeit....

Thule
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Re: Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Beitrag von Thule » Fr 25. Jul 2014, 11:51

Kategorie B hebe ich alles auf. Kategorie C und D habe ich nie Aufzeichnungen geführt und die alten Meldungen alle vernichtet. Wie ich das ab jetzt bei einem Verkauf mit C und D handhaben werde hab ich mit mir noch nicht ausgefochten. Minimaldaten werde ich wohl sammeln. :(

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Re: Unterlagen aufbewahren, Käufe-Verkäufe-Meldungen

Beitrag von alpawolf » Fr 25. Jul 2014, 17:18

kat c und d: rein rechtlich müssen keine aufzeichnungen gemacht werden. überprüfen ob 18 jahre alt mit ausweis falls im zmr zumindest solange bis es wieder ausgetragen ist nach verkauf, aus eigeninteresse schon.
b alles aufbewahren
danach geh ich :mrgreen:
Infidel

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