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2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 13:51
von BlackWolf
Hi Leute,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Mein Vater und ich wohnen im gleichen Haushalt, beide sind WBK Besitzer. Nun zu meiner Frage: ist es erlaubt sich einen Waffenschrank zu teilen?
D.h. beide hätten einen Schlüssel und beide hätten die Möglichkeit auf die Waffen des Anderen zu gelangen.
Der Grund ist einfach nur die Platzersparnis von 2 auf einen Schrank zu verkleinern. Es würden Kat. B, C und D reinkommen.
Mfg
Re: 2 Personen 1 Waffrnschrank?
Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 13:52
von rupi
ja ist erlaubt
Re: 2 Personen 1 Waffrnschrank?
Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 13:53
von yoda
Ist erlaubt, selbst wenn dadurch ein Familienmitglied Zugriff auf mehr Waffen der Kat. B hätte, als auf der WBK steht.
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 14:00
von BlackWolf
Danke für die rasche Antwort!!
Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 14:38
von Floody
BlackWolf hat geschrieben:Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
Bitte das - gilt das nämlich für Verwandte? Eheleute? Lebensgemeinschaften...?
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 15:23
von gewo
Floody hat geschrieben:BlackWolf hat geschrieben:Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
Bitte das - gilt das nämlich für Verwandte? Eheleute? Lebensgemeinschaften...?
viewtopic.php?p=307751#p307751
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 16:23
von Fancy Joe
Hm, belastbar ist aber was anderes - im verlinkten Faden ist das "verlässlichste" Stück Information ein Runderlass in der Auslegung eines PDers...
Siehe auch dieses Posting ein wenig weiter unten:
viewtopic.php?f=20&t=18203&start=10#p307758.
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 16:41
von Incite
lt. meinem SA geht das so in Ordnung. schriftlich wollte er mir das aber nicht geben

Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Do 31. Jul 2014, 07:23
von BlackWolf
Ich glaub zu dem Thema werd ich auch mal meinen SA befragen. Schau ma mal ob er was schriftliches rausrückt.
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Do 31. Jul 2014, 08:15
von Stickhead
Die untergeordneten Behörden, müssen sich an den Erlass halten, da er eine interne Weisung der Oberbehörde darstellt. Wenn also im Erlass steht, dass es zulässig ist, dann kann die Behörde nicht einfach die WBK entziehen. Notfalls muss man die Behörde auf den Erlass hinweisen.
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Do 31. Jul 2014, 08:52
von Floody
gewo hat geschrieben:Floody hat geschrieben:BlackWolf hat geschrieben:Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
Bitte das - gilt das nämlich für Verwandte? Eheleute? Lebensgemeinschaften...?
viewtopic.php?p=307751#p307751
Bis auf das Erbrecht sind in Ö Lebensgemeinschaften, meines Wissens, gleich gestellt
Ist aber auch nur eine Vermutung. Konkret ginge es mir um gemeinsame Verwahrung mit einer mir nicht Verwandten Person, mit der ich nicht verheiratet bin. Beispielsweise eine WG - in meinem Fall mit meiner "Lebensgefährtin". Solls geben. Wär sogar interessant wie das mit eingetragenen Partnerschaften etc. ist.
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Do 31. Jul 2014, 09:02
von Fox
Da wir,meine Frau und ich,beide unsere Waffen in einem Stahlschrank aufbewahren,gab es bei der Überprüfung
keinerlei Beanstandung durch den Beamten.
Daher müsste es Korrekt sein daß beide Waffenbesitzer ihre Waffen in einem versperrbaren Schrank aufbewahren dürfen.
Fox
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Verfasst: Do 31. Jul 2014, 14:46
von helmsp
Fox hat geschrieben:Daher müsste es Korrekt sein daß beide Waffenbesitzer ihre Waffen in einem versperrbaren Schrank aufbewahren dürfen.
Fox
Jain, denn ich bin mir sicher, dass, falls bei der nächsten Kontrolle andere Beamten kommen, die was anderes sagen könnten. Fragst 10 Beamten, kriegst 10 verschiedene Antworten.
Ergo, wenn sie was sagen muss es noch lange nicht stimmen (siehe Paradebeispiel "Waffen und Muni getrennt aufbewahren").