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geteilte verwahrung

Verfasst: Di 12. Aug 2014, 15:54
von doc steel
folgender ansatz:
ich hab 200 kat b waffen.
ich hab zwei häuser.
ich hab im haus 1 kan platz.
ich hab im haus 2 ur viel platz.
kann ich 100 kat b waffen in haus 1 und
100 kat b waffen in haus 2 ordentlich verwahrt lagern, wenn
haus 1 mein hauptwohnsitz und haus 2 mein zweitwohnsitz ist?

was is wenn der herr von der schandamarie kommt und kontrollieren will und ich sag
"da hast die einen 100 stk, die anderen 100 stk hab ich in meinem chalet in kikeritzpatschen."

muss ich dann die anderen 100 stk. wieder extra von kikeritzpatschen in meinen hauptwohnsitz zahn?

oder kann ich sagen
"du der eine nachbar von mir is eh da postenkommandant, den sich i am wochenend eh beim rasenmähen,
den kunnt i ja fragen ob er si die trümmer bei mir anschaun möcht und kanns dann protokollieren und euch schicken,
dass alles in ordnung is, ha?
meinst geht des ned?"

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Di 12. Aug 2014, 16:43
von Cerakote
Die weiß, das sowieso.

§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.

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Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Di 12. Aug 2014, 20:59
von sepp
Is kein Problem die kommen zuerst zum Hauptwohnsitz und wenn du ihnen dann sagst
das ein Teil am Nebenwohnsitz gelagert ist schicken sie dann später Kollegen von ihnen
zum Nebenwohnsitz die die dort lagernden kontrollieren.

War bisher nie ein Problem da ich dies seit etlichen Jahren so handhabe dass mindestens
eine Kat. B Waffe am Zweitwohnsitz zur Selbstverteidigung verwahrt ist :idea:

lg sepp :at1:

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Di 12. Aug 2014, 21:04
von gewo
doc steel hat geschrieben:folgender ansatz:
ich hab 200 kat b waffen.
ich hab zwei häuser.


hi

ab 20 stk (also bis 19stk ist ok) waffen die in einem raeumlichen naheverhaeltnis verwahrt werden muss du der behoerde eine entsprechende meldung erstatten

verwahren darfst du grundsaetzlich wo immer du willst
WENN
a) die verwahrung sicher erfolgt und du
b) geregelten zugang zu diesem verwahrungsort hast

du musst einen solchen anderen verwahrungsort (auch dann wenn er nicht der haupt- oder nebenwohnsitz ist) NICHT speziell bei der behoerde melden

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Di 12. Aug 2014, 21:15
von chris34G4
I was ned ob der doc des mit den 200 kat b so ernst gemeind hat...

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Di 12. Aug 2014, 21:19
von rupi
der zuständige Sachbearbeiter der BH vom Zweitwohnsitz flippt aus wenn er die Meldung am Tisch bekommt
und der Sachverständige vom Bundesland reibt sich die Hände weil er wieder einen 800kg Schrank verordnen darf :D

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Di 12. Aug 2014, 21:22
von gewo
rupi hat geschrieben:der zuständige Sachbearbeiter der BH vom Zweitwohnsitz flippt aus wenn er die Meldung am Tisch bekommt
und der Sachverständige vom Bundesland reibt sich die Hände weil er wieder einen 800kg Schrank verordnen darf :D


hi

200 ist hart, ja
aber gibt es

vernuenftige BHs verordnen bei mehreren 100 kurzwaffen meistens brandschutztuere bei einem eigenen raum und das wars
wennst ueber 500 kommst druecken sie dir manchmal a alarmanlage aufs aug

fuer private kein echtes thema wenn alles normal ablaeuft und sich ned irgendwer profilieren will

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Di 12. Aug 2014, 22:05
von IT Guy
Wennst 500 Geräte hast und eines ~100€ kostet, hast da eh an Wert von 50.000€. Da sollte es an der Alarmanlage ned scheitern, oder? ;-)

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 07:19
von doc steel
chris34G4 hat geschrieben:I was ned ob der doc des mit den 200 kat b so ernst gemeind hat...

doch!!! :shifty:


" tag! mir san vom kikeritzpotschner posten und kumman de woffm kontrolliern, wos se do hom.
zweng da verwahrung warats aa."
"ah jo, na kummans eina! mir gengan glei hintre in goatn!"
"in goatn??"
"jo, in goatn. woartns, i kumm glei, i hol nur d' schaufel und in krampen!"
"? :shock: ?"

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 09:57
von Stickhead
So wars bei mir und ein paar Bekannten: Die BH schickt den Überprüfungsauftrag an die zuständige Polizeiinspektion. Die kommen zu dir und kontrollieren die Waffen am Hauptwohnsitz. Wenn nicht alle dort sind, werden sie dich fragen, wo die restlichen Waffen sind. Dann wirst du sagen: Am Zweitwohnsitz. Das wird vermerkt werden, der Bericht an die BH geschickt werden, die wird den Bericht an die Nebenwohnsitz-BH weiterleiten und sie dem zuständigen Posten schicken, worauf sie am Nebenwohnsitz erscheinen werden.

Oder meinst du Läufe auf Wohnsitz A und Verschlüsse auf Wohnsitz B verwahren? :mrgreen:

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 12:50
von spareribs
wäre interessant, wenn nur die Kat B am Hauptwohnsitz verwahrt sind und die Kat C und D aber
ganz woanders sind, z.B.: in einem anderen Bundesland :roll:

schicken die dann extra wem für die Kontrolle ?

wenn ja, dann sind etliche Arbeitsplätze gesichert bei der Polizei....

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 12:57
von IT Guy
C+D darf nicht kontrolliert werden. ;-)

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 13:05
von Styrax
Das haben sicher schon alle gelesen, doch die einhellige Meinung der B-Waffenbesitzer zu diesem Thema: "Könnte ja um die Verlässlichkeit gehen, desswegen zeig ichs einfach her".

Re: geteilte verwahrung

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 13:53
von Stickhead
spareribs hat geschrieben:wäre interessant, wenn nur die Kat B am Hauptwohnsitz verwahrt sind und die Kat C und D aber
ganz woanders sind, z.B.: in einem anderen Bundesland :roll:

schicken die dann extra wem für die Kontrolle ?

wenn ja, dann sind etliche Arbeitsplätze gesichert bei der Polizei....


BH des Hauptwohnsitzes schickt Überprüfungsauftrag an BH des Nebenwohnsitzes und die schickt die dortige Polizei zur Kontrolle (bei B-Waffen)