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Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 22:31
von the_law
grüsse forum,
zwr schön und gut, aber kann ich nach wie vor bei kauf von privaten kat.B´s meine selbst verfassten meldungen so wie bisher per einschreiben an meine zuständige behörde senden und des paßt dann oder muss ich jetzt alles übern händler machen lassen?
ein potenzieller verkäufer besteht auf eine vom händler durchgeführte meldung ins zwr, bisher hab ich meine selbstgemachten meldungen immer direkt über die bh gemacht...
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 22:53
von rupi
klar geht das weiterhin
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 00:02
von gewo
the_law hat geschrieben:grüsse forum,
zwr schön und gut, aber kann ich nach wie vor bei kauf von privaten kat.B´s meine selbst verfassten meldungen so wie bisher per einschreiben an meine zuständige behörde senden und des paßt dann oder muss ich jetzt alles übern händler machen lassen?
ein potenzieller verkäufer besteht auf eine vom händler durchgeführte meldung ins zwr, bisher hab ich meine selbstgemachten meldungen immer direkt über die bh gemacht...
hi
der haendler kann dir keine B waffe ins ZWR melden
er kann nur EIGENE kat B waffen ins ZWR melden ......
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 12:13
von mura
gewo hat geschrieben:der haendler kann dir keine B waffe ins ZWR melden
er kann nur EIGENE kat B waffen ins ZWR melden ......
Äh, mein Händler hat aber beide Kat.B Waffen die ich bei ihm gekauft habe für mich
gemeldet, also muss das schon funktionieren oder?

Re: AW: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 12:26
von crosseye
mura hat geschrieben:gewo hat geschrieben:der haendler kann dir keine B waffe ins ZWR melden
er kann nur EIGENE kat B waffen ins ZWR melden ......
Äh, mein Händler hat aber beide Kat.B Waffen die ich bei ihm gekauft habe für mich
gemeldet, also muss das schon funktionieren oder?

Eben EIGENE Waffen. Also B Waffen, die der Händler verkauft, wird er an den Kunden übertragen und damit auf den Kunden im ZWR registrieren. Der Händler kann aber nicht eine Fremdwaffe B auf eine Person registrieren, das geht nur bei C und D Waffen.
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 17:43
von mura
Alles klar, hatte nen Denkfehler!

Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 17:45
von Kapselpracker
Hi!
the_law hat geschrieben:.... kann ich nach wie vor bei kauf von privaten kat.B´s meine selbst verfassten meldungen so wie bisher per einschreiben an meine zuständige behörde senden und des paßt ....
ein potenzieller verkäufer ....
Nein, Käufer und Verkäufer müssen an die zuständige BH des Käufers melden.
Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
mfg Andi
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 19:03
von the_law
danke, die bisherige vorgehensweise bei privatem kat B kauf-verkauf mit meldung an zuständige behörde bleibt also aufrecht

.
mal schaun ob ich dem älteren herrn da das so vermitteln kann das der mir das objekt der begierde doch verkauft, der will nicht ohne händlermeldung
was passiert eigendlich wenn nur der käufer seiner meldepflicht nachkommt und der verkäufer das "vergisst"?
wenn beide bei der gleichen behörde gemeldet sind vermutlich nicht viel, oder

Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 19:34
von Kapselpracker
Ist mir bei meinen ersten Waffenverkauf aus Unwissenheit passiert(Waffe wurde nach Bez. Mödling verkauft), passiert ist nichts.

Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 19:37
von gewo
the_law hat geschrieben:... .
...der will nicht ohne händlermeldung
....
hi
wir haben manchmal solche faelle
da lass ich die zwei kandidaten dann gemeinsam eine meldung privatverkauf ausfuellen, steck sie bei mir ins fax schicks an die zustaneidge behoerde und kopiere denen das faxprotokoll
voila ..
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 18:50
von DutyOne5o
könnte mal jemand die Adresse der Behörde in Wien posten an die man die Meldung senden muss !?
BMI oder Polizei .....? i kenn mi nix aus.....trotz Stunden googeln......
bzw. wurde in nem anderen Thread die FAX Klappe gepostet aber keine Tel Nr dazu ??? nicht sehr hilfreich

oder darf man per Fax nur als Händler melden ?
mein Verkäufer meldet per email-was aber Aufgrund der fehlenden Bestätigung nicht so is wahre is.
DANKE
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 19:00
von Kapselpracker
Landespolizeidirektion Wien
Schottenring 7 - 9
1010 Wien
Österreich
Tel.: 01 313 10-0
Am besten du rufst dort an und verlangst die Fax Nr.
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 19:03
von McMonkey
Per Mail mit der Bitte um Rückbestätigung und eventueller tel. Urgenz. Klappt in Wien sehr gut. Was sagt der "Einschreibe-Zettel" den aus? Da kann auch ein leeres Blatt verschickt worden sein. Das Mail mit Datum und Uhrzeit ist ja schon Bestätigung genug.
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 19:17
von gewo
McMonkey hat geschrieben:Per Mail mit der Bitte um Rückbestätigung und eventueller tel. Urgenz. Klappt in Wien sehr gut. .
kommt auf die bearbeiterin an
viele schicken grundsaetzlich keine rueckbestaetigungen
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 19:35
von DutyOne5o
Fällt sowas nicht unter die Auskunftspflicht von Beamten, wenn ich schon darum ersuche ?
kann ja ned so schwer sein eine Antwortmail zu senden mit: "Meldung eingelangt wird bearbeitet."
mail Adr. ist die ?
lpd-w-sva-rwv@polizei.gv.atVestehe auch nicht das es hier im Forum keinen angepinnten Thread mit ein paar Links/Adressen dazu gibt.
in der Rubrik Rechtliches ! (würde in Zukunft sicher einige Themen von Neulingen verhindern

)
zB. BH´s
http://reference.e-government.gv.at/Adr ... 213.0.htmlhttp://www.argedaten.at/php/cms_monitor ... atenschutz