Seite 1 von 1

Waffen von Bekannten ausleihen?

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 22:05
von tomobi
Hallo Leute!

Mein Onkel ist Jäger und besitzt einige Repetierer und Flinten. Ist es erlaubt, wenn ich sie zum Schießstand transportiere und dort damit schieße, auch wenn sie nicht auf mich gemeldet sind? Habe eine WBK.

Danke im Voraus!
MfG. Tom

Re: Waffen von Bekannten ausleihen?

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 22:15
von kawaz
Ja, Du darfst

Re: Waffen von Bekannten ausleihen?

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 22:21
von tomobi
Super, danke für die schnelle Antwort!

Re: Waffen von Bekannten ausleihen?

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 23:46
von Roman aus Wien
Da Tomobi seine WBK erwähnt hat, möchte ich die Antwort präzisiert, um nicht andere Leser auf eine falsche Fährte zu locken:

Für das Besitzen (egal ob dauernd oder vorübergehend) von Waffen der Kat C (Büchsen) oder Kat D (Flinten) braucht man keine WBK. Man muss lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und mit keinem Waffenverbot belastet sein. Genauso darf man damit schießen, sofern das Schießen, dort wo geschossen werden soll, nicht verboten ist.

Auf einem behördlich bewilligten Schießplatz gelten einige Bestimmungen des Waffengesetzes nicht: zB die Altersgrenze von 18 Jahren oder das Erfordernis einer WBK für das Schießen mit Kat-B-Waffen.

Gruß aus Wien
Roman

Re: Waffen von Bekannten ausleihen?

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 23:54
von gewo
tomobi hat geschrieben:.....Repetierer und Flinten. Ist es erlaubt, wenn ich sie zum Schießstand transportiere und dort damit schieße, auch wenn sie nicht auf mich gemeldet sind? ...


hi

solange du sie nicht 6 wochen oder mehr ausleihst ist das kein problem

Re: Waffen von Bekannten ausleihen?

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 08:09
von Raven
Bei der Munitionswahl muss man allerdings auch bei Langwaffen etwas vorsichtig sein wenn man keine WBK hat bzw kein Sportschütze ist...

Re: Waffen von Bekannten ausleihen?

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 12:31
von Floody
Den Rest gibts zum Nachlesen.