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Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 16:06
von Dekkard
Das Thema wurde zwar schon besprochen, aber ich hätte da ein paar Detailfragen:
Schiessen am eigenen Grundstück - wir haben einen Bauernhof (Zweitwohnsitz) mit mehreren HA eigenem Grund. Es kommt so gut wie nie irgendwer dorthin, allerdings hat dort mal ein Einsiedler gehaust - wegen dem habe ich auch die WBK gemacht, da er später ein Gewaltverbrechen beging (zum Glück nichts was mit uns zu tun hatte).
Mir wurde gesagt, ich dürfe dort schiessen, sofern es "sicher" ist, und das Grundstück eingezäunt ist.
Natürlich habe ich auch gegenteiliges gehört. Dass es behördlich genehmigt werden muss. Wie sieht es denn da jetzt genau aus?
Wir haben eine Stelle, wo geografisch gesehen ein optimaler "Kugelfang" ist, also dort würde sich wohl kaum eine Kugel irgendwohin verirren, ausser tief in die Erde.
Vielleicht hat auch jemand einfach einen Link, wo Details zu dem Thema stehen!
Danke
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 16:23
von gewo
Dekkard hat geschrieben:Wir haben eine Stelle, wo geografisch gesehen ein optimaler "Kugelfang" ist, also dort würde sich wohl kaum eine Kugel irgendwohin verirren, ausser tief in die Erde.
Vielleicht hat auch jemand einfach einen Link, wo Details zu dem Thema stehen!
Danke
hi
wir sind zum glueck nicht in deutschland
es gibt in AT keine schiesstandrichtlinien fuer das private schiessen auf privatem grundstueck
es muss sichergestellt sein dass kein geschoss das grundstueck verlaesst und dass niemand gefaehrdet wird
auch laerm ist natuerlich ein thema
der oertlichen polizei bescheid zu geben ist vernueftig
wennst was verbindliches in haenden haben willst kann es helfen ein paar hundert euro in ein kleines pro-forma gutachten eines schiesstandsachverstaendigen zu investieren
dann hast du eine einschaetzung in der hand unter welchen voraussetzungen welche gefahren vorliegen
in aller regel scheitert es am ende aber sowieso am lokalen jaeger
denn du darfst das wild nicht verstoeren
auch nicht am eigenen grundstueck
und auch dann nicht wenn dort jagdruhe herrschen sollte
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 20:20
von Dekkard
OK, also da wurde mir - wie so oft bei der Thematik - viel falsches gesagt, wie es scheint. Auch beim Springer meinte der Verkäufer, am eigenen Grundstück kann ich machen was ich will, solange es eingezäunt ist. Dürfte so auch nicht ganz stimmen.
Das Haus ist echt sehr abgelegen - aber für den Jäger ist nichts ZU abgelegen, die Erfahrung hab ich schon gemacht - der Typ weiß echt ALLES was sich im Wald abspielt, fast schon unheimlich!
Naja, ich werde es wohl zu Beginn so machen: ich schiesse am besten nur dann, wenn ich an dem Tag selber Schüsse höre (immer mal der Fall, das nennt sich wohl Jagdsaison) und zu Silvester. Dass man wohin schiesst wo die Kugel sich nicht irgendwohin verirren kann, ist sowieso logisch.
Danke für die Info!
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 22:36
von Steirer
Dekkard hat geschrieben:Das Haus ist echt sehr abgelegen - aber für den Jäger ist nichts ZU abgelegen, die Erfahrung hab ich schon gemacht - der Typ weiß echt ALLES was sich im Wald abspielt, e !
Dann rede auf jeden Fall mit ihm!
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 22:44
von Lindenwirt
gewo hat geschrieben:in aller regel scheitert es am ende aber sowieso am lokalen jaeger
denn du darfst das wild nicht verstoeren
auch nicht am eigenen grundstueck
und auch dann nicht wenn dort jagdruhe herrschen sollte
Als Jäger stelle ich diese Behauptung mal in Frage. Natürlich wird der Jagdausübungsberechtigte hellhörig wenn im Revier geschossen wird, ich kann mir vorstellen aber in erster Linie wegen des Verdachts der Wilderei.
Rein vom Gesetz her kannst du neben dem Hochstand lauthals singen wenn dieser gerade besetzt ist oder sonstigen Krawall verursachen, das ist Fakt auch wenn ihr dann wohl keine dicken Freunde werdet. Sowas wie Ruhestörung der Jagd gibt es nicht. Viele Jagdgegner wissen das und nutzen das auch aus, da kannst du als Jäger gar nichts machen außer nett lächeln und abbaumen.
Wegen dem Schiessplatz, falls die Jagd an dieser Stelle nicht ruht (also nicht wildsicher eingefriedet ist, hier reicht kein üblicher Maschendrahtzaun) hilft das alles nichts, dann darf dort niemand ohne dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen Erlaubnis (Jagderlaubnisschein, sprich "Ausgeher", bzw. Jagdgast) mit einer Waffe hantieren. Wald darf man allerdings nicht einfrieden! Das muss dann schon ein entsprechender Platz sein. Alles jedenfalls nicht so einfach.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 23:47
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:gewo hat geschrieben:in aller regel scheitert es am ende aber sowieso am lokalen jaeger
denn du darfst das wild nicht verstoeren
auch nicht am eigenen grundstueck
und auch dann nicht wenn dort jagdruhe herrschen sollte
Als Jäger stelle ich diese Behauptung mal in Frage. Natürlich wird der Jagdausübungsberechtigte hellhörig wenn im Revier geschossen wird, ich kann mir vorstellen aber in erster Linie wegen des Verdachts der Wilderei.
Rein vom Gesetz her kannst du neben dem Hochstand lauthals singen wenn dieser gerade besetzt ist oder sonstigen Krawall verursachen, das ist Fakt auch wenn ihr dann wohl keine dicken Freunde werdet. Sowas wie Ruhestörung der Jagd gibt es nicht. Viele Jagdgegner wissen das und nutzen das auch aus, da kannst du als Jäger gar nichts machen außer nett lächeln und abbaumen.
Wegen dem Schiessplatz, falls die Jagd an dieser Stelle nicht ruht (also nicht wildsicher eingefriedet ist, hier reicht kein üblicher Maschendrahtzaun) hilft das alles nichts, dann darf dort niemand ohne dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen Erlaubnis (Jagderlaubnisschein, sprich "Ausgeher", bzw. Jagdgast) mit einer Waffe hantieren. Wald darf man allerdings nicht einfrieden! Das muss dann schon ein entsprechender Platz sein. Alles jedenfalls nicht so einfach.

http://www.kaerntner-jaegerschaft.at/tl ... 11_web.pdfseite 10 und 11
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Mi 10. Dez 2014, 05:37
von Maggo
Vergiss bitte auch nicht den Ortsbauernobmann, denn Pfarrgemeinderat, und den Musikkapellenobmann zu fragen ob sie es stört das du auf deinen Grundstück schießt.
Das Wild muss Aktiv und wissentlich gestört werden ,sonst wäre alles was ich am Grundstück tu und mache, jeder Bauer der um 22:00 Pflügt oder Mäht,jeder Skitourengeher der auf den Bergen seine Touren im Wald dreht,jeder Pilzsucher der auf Wild antrifft plötzlich auch ein Verwaltungsstraftäter.
Wegen dem Schiessplatz, falls die Jagd an dieser Stelle nicht ruht (also nicht wildsicher eingefriedet ist, hier reicht kein üblicher Maschendrahtzaun) hilft das alles nichts, dann darf dort niemand ohne dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen Erlaubnis (Jagderlaubnisschein, sprich "Ausgeher", bzw. Jagdgast) mit einer Waffe hantieren. Wald darf man allerdings nicht einfrieden! Das muss dann schon ein entsprechender Platz sein. Alles jedenfalls nicht so einfach.

Wildsicherere Einzäunung wird es auch mit einer Einfriedung nicht geben, Das Wald nicht eingezäunt werden darf ist ein Irrtum,unter gewissen Voraussetzung ist es erlaubt,in jedem Eingefriedeten Grundstück und in einer geschlossenen Ortschaft ruht die Jagd.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Mi 10. Dez 2014, 07:33
von Lindenwirt
Maggo hat geschrieben:Das Wald nicht eingezäunt werden darf ist ein Irrtum,unter gewissen Voraussetzung ist es erlaubt,in jedem Eingefriedeten Grundstück und in einer geschlossenen Ortschaft ruht die Jagd.
Natürlich gibt es wieder Ausnahmen, sind ja in Österreich, grundsätzlich ist es aber verboten!
s. auch
http://www.agrar.steiermark.at/cms/ziel/100811757/DE/Zitat:
"
Forstrechtliche Sperren:
Im Wald ist die Errichtung von Sperren (mittels Zäunen, Verbotsschildern etc.) prinzipiell nicht zulässig.
Es sind aber Ausnahmen definiert.
So darf z.B. ein Waldeigentümer in Zusammenhang mit seinem Wohnhaus eine gewisse, kleine Fläche Wald genauso einzäunen wie forstbetriebliche Einrichtungen (Forstgärten, Gerätelagerplätze etc.), durchgehende Neu- oder Wiederbewaldungsflächen (bis zu einer Baumhöhe von drei Metern), Holzernteflächen für die Dauer der Fällungsarbeiten, Windwurfflächen etc.
Forstrechtliche Sperren sind aber auch aufgrund anderer Rechtsmaterien zulässig (z.B. Sperre für bewilligte jagdliche Zwecke nach dem Jagdgesetz, Sperre für Quellschutzgebiete). "
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Mi 10. Dez 2014, 07:51
von Lindenwirt
So, habs mir durchgelesen. Interessant.
In OÖ weiß ich aber eben von Fällen wo Jagdgegner gezielt Lärm verursacht haben und denen nicht beizukommen war. Ob hier unterschiedliche Gesetzgebung oder unterschiedliche Auslegung der Gesetzeslage Schuld war weiß ich allerdings nicht.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Mi 10. Dez 2014, 09:57
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:So, habs mir durchgelesen. Interessant.
In OÖ weiß ich aber eben von Fällen wo Jagdgegner gezielt Lärm verursacht haben und denen nicht beizukommen war. Ob hier unterschiedliche Gesetzgebung oder unterschiedliche Auslegung der Gesetzeslage Schuld war weiß ich allerdings nicht.
hi
hat eher mit (regionaler) parteipolitik zu tun
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Mi 10. Dez 2014, 12:03
von doc steel
wenn, dann würde ich mir das betreffende landesjagdgesetz durchlesen.
(is ja auch so a schas, der schon seit ewigen zeiten vereinheitlicht gehört)
grundsätzlich gilt aber schon, dass du auf deinen grundstück machen kannst was du willst, wenn du
a) niemand gefährdest und
b) niemand sonstigen schaden, egal welcher art zufügst.
punkt a) wäre ja schnell abgearbeitet aber bei
punkt b) gibts halt je nach animosität, eine menge interpretationsmöglichkeiten
alles wo man dir ankommen könnte, wäre eben der schon erwähnte lärm, wo mangels nachbarschaft nur mehr die örtliche jägerschaft in betracht kommt.
da empfiehlt es sich, dassd di mit denen amal zammsaufst und fürn winter a paar sackl topinambur oder s material für an hochstand zahlst, dann wird des scho.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: So 13. Mär 2016, 20:11
von moron
Hmmmmm, ich habe ein Haus im Waldviertel, mitten in der Ortschaft genau neben der Kirche. Es ist eingezäunt und hat einen Erdkeller. Darf ich in diesem Keller einfach schießen oder sollte ich da eher mit "wasweisichwem" reden? Der "Lärm" wird sicher hörbar sein. Als falls ich mit jemandem reden soll/muss welche rechtliche Basis ist anzuwenden?
M.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 23:31
von rhodium
@moron
Hast eine gute Lüftung? Das wird sonst schnell eine enorme Gesundheitsbelastung.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 06:45
von Myon
Ist doch egal....mitten im Ort wo man die Lärmbelastung hören wird.... hat sich eh schon erledigt damit.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 18:22
von moron
rhodium hat geschrieben:@moron
Hast eine gute Lüftung? Das wird sonst schnell eine enorme Gesundheitsbelastung.
Nein, ist halt ein alter Erdäpfelkeller. Da ich das dazugehörige Nebengebäude aber eh umbauen möchte kann ich ja eine Lüftung miteinplanen. Übermäßiges Schiesen hab ich dort eh nicht geplant, ev. ein paar Schuss für Munitionstests und das nur mit FFW.
M.