Seite 1 von 3
Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 10:33
von kemira
Tagchen,
Frage an die Damen und Herren Auskenner:
sind Griffstücke bzw. Schlitten von FFW WBK-Pflichtig?
IMHO Griffstück nein, Schlitten ja, korrekt?
Frage 2: was ist zu beachten, wenn ich ein Griffstück bzw. einen Schlitten aus dem Ausland (D) importieren will?
Danke & Gruß!
Jürgen
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 11:08
von pointi2009
was ich weiss:
Griffstück kein waffenrechtlich relevanter Teil - ergo - Import ohne Probleme
Schlitten ist ein waffenrechtilch relevanter Teil - Import wie für eine FFW.
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 11:45
von alfacorse
...würd ich aber als 1911er Besitzer als Zubehör zu einer Bestehenden melden (den Schlitten und einen evtl. Lauf), Griffstücke kannst kistenweise importieren!
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 11:52
von kemira
Danke!
lg
Kemira
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 16:32
von r.adam
alles korrekte antworten. griffstück sind in A (noch) frei.
aber achtung bei import aus D braucht der versender unbedingt eine ausfuhrbewilligung seiner waffenbehörde.
(kostet natürlich etwas)
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 19:47
von Stickhead
WaffG Praxiskommentar, Seite 31 hat geschrieben:Zur Hinhaltung von Umgehungshandlungen stellt § 2 Abs 2 WaffG den Schusswaffen im Ganzen ihre wesentlichen, für die Funktionsfähigkeit einer Schusswaffe maßgeblichen Teile, insbesondere Lauf, die Trommel, den Verschluss oder den Rahmen gleich. AUch diese Teile unterliegen daher den für die jeweiligen Schusswaffenkategorien maßgeblichen gesetzlichen Beschränkungen.
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 01:59
von Vintageologist
Rahmen wäre bei der 1911er dann gleichbedeutend mit Griffstück... hmmm
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 15:51
von snakedocter
achtung!
in US sind frame ( griffstück ) nur mit FFL zu bekommen
wenn also import von US gilt das teil als waffe
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 16:37
von Stickhead
Vintageologist hat geschrieben:Rahmen wäre bei der 1911er dann gleichbedeutend mit Griffstück... hmmm
Das habe ich mir auch gedacht. Drum frage ich mich auch, warum Glock Griffstücke frei erhältlich sind

Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 17:51
von 454casull
ich nehm mal an die gibt es wie steine im steinbruch
sind <auf egun.de waffengebraucht und noch ein paar andere seiten zu kaufen. frei ab 18.jahre ...ok egun.de nur mit ewb
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 18:25
von Stickhead
Hat schon jemand ein Nicht-Glock-Griffstück frei verkäuflich gesehen?
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 21:06
von sandman
Ja auf egun gab es/gibt es 1911er HC Griffstücke um, glaube ich 80.-€, Peters Stahl 1911er, Caspian etc
Grüße
Sandman
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: So 24. Okt 2010, 13:56
von r.adam
griffstücke verkauft unter anderem auch
www.waffenverwertung.de (nur auf e-gun, hat meistens 400-600 angebote drin)
1911 griffstücke zwischen 79,- (HC) und 169,-
zu den kosten: KP 79,- + versand + ausfuhrgenehmigung (ca:150,-)
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: So 24. Okt 2010, 16:03
von Stickhead
Und die waren alle frei ab 18 erhältlich?
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Verfasst: So 24. Okt 2010, 21:12
von sandman
Stickhead hat geschrieben:Und die waren alle frei ab 18 erhältlich?
Verstehe die Frage nicht...............
Griffstücke sind in Österreich immer frei.
Grüße
Sandman