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Wodurch wird eine Waffe zu Kat. B und nicht A?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 16:35
von hasgunz
So,

ich hätte jetzt gern mal Klarheit darüber wie das in Österreich geregelt wird.
Warum sind manche Halbautomaten Kat. B und andere wiederum Kat. A?
Warum sind nicht alle Halbautomaten Kategorie B (siehe M1 Carbine, Ruger Mini 14,...)?
Warum ist sogut wie jede Pistole, die ich kenne, Kat. B, aber nicht jedes Gewehr?

Was ich so weiß, gibt es Längenmäßig ja (fast) keine Beschränkungen.
Auch Kaliber-Technisch gibt es klare Regeln.
Aber wo liegt der "feine Unterschied"?

Warum darf ich mir ein OA15 kaufen, dass technisch gesehen fast gleich ist wie jedes AR 15, aber keine HA Mini Uzi von Vector Arms?
Es gibt ja auch die Steyr SPP und die HA MP9 Variante von B&T legel zu kaufen.
Wenn das nicht stimmt, dann bitte klärt mich auf.

Dieses Thema wurde wsl schon oft angesprochen, aber ich find einfach nichts dazu.
Ich hab auch schon im Waffengesetzt nachgeschaut, aber dort steht nichts dezitiertes.

LG

PS: ich hab auch schon bemerkt, dass das österreichische Waffenrecht sehr "eigen" ist :whistle:
irgentwie hat jeder seine eigene Auslegung...

Re: Wodurch wird eine Waffe zu Kat. B und nicht A?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 16:47
von Akustik
Ich denke, hier im Forum steht dazu schon einiges. Aber wohl eher verstreut über mehrere Threads.
Was ich bisher aufgeschnappt habe, ist, dass HA-Büchsen generell Kat. A sind und nur mit Ausnahmegenehmigung in AT verkauft werden dürfen. Im Zuge dessen können auch Modifikationen (z.B. Verschluss/Bolt Carrier bei den AR-15 Varianten) gefordert werden. Nicht alle Hersteller nehmen es auf sich, so eine Genehmigung/Einstufung als Kat. B zu beantragen. Daher gibt es z.B. nur 4 erlaubte AR-15 in AT (in spezieller AT-Version) von Oberland Arms, Schmeisser, Hera und Knight's Armament (?).
Logik und Waffengesetz verträgt sich überhaupt nicht. ;)
Gab auch mal eine Broschüre vom BMI zur ZWR-Registrierung, da sind die Einstufungen A,B,C,D ganz gut erläutert. Google mal danach.

Re: Wodurch wird eine Waffe zu Kat. B und nicht A?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 17:40
von hasgunz
Danke für die schnelle Antwort.
Den Flyer vom BMI hab ich schon gesehen, der hilt mir aber leider auch nicht weiter.

Akustik hat geschrieben:Was ich bisher aufgeschnappt habe, ist, dass HA-Büchsen generell Kat. A sind und nur mit Ausnahmegenehmigung in AT verkauft werden dürfen. Im Zuge dessen können auch Modifikationen (z.B. Verschluss/Bolt Carrier bei den AR-15 Varianten) gefordert werden.


Das is das was ich nicht verstehe.
Im Gesetzestext steht ja:
"§ 19. (1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind."
Und ein zivil gefertigtes HA Gewehr is ja kein "Kriegsmaterial", geschweige denn eine verbotene Schusswaffe, oder?

Wenn ich mich jetzt hinsetzen und mir selbst ein AR15 bauen würde, das somit komplett zivil gefertigt wurde und in keinem Maße in Verbindung zum Militär steht, würde es trotzdem Kriegsmeterial sein. :?:
(Vorrausichtlich sowohl alle freien und auch waffenrelevanten Teile kommen aus der Eigenproduktion, bzw. wurden von einem zivil fertigendem Betrieb erworben)

Trotzdem versteh ich nicht, warum HA Gewehre grundsätzlich Kriegsmaterial sind, HA Pistolen aber nicht?
Es gibt ja genug Ordonanz-Pistolen/Revolver, die man ohne Probleme kaufen kann.

Irgendwie blick ich da nicht durch.
Vll denke ich auch zuviel nach, bzw. überseh ich da was.

LG

Re: Wodurch wird eine Waffe zu Kat. B und nicht A?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 17:45
von yoda
hasgunz hat geschrieben:Trotzdem versteh ich nicht, warum HA Gewehre grundsätzlich Kriegsmaterial sind, HA Pistolen aber nicht?

Wegen dem Kriegsmaterialgesetz, wurde hier schon mehrmals besprochen. Das Waffengesetz ist mit Logik auch nicht zu begreifen, die Frage WARUM braucht man sich garnicht stellen.

Re: Wodurch wird eine Waffe zu Kat. B und nicht A?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 17:56
von BigBen
Find dich damit ab: dieses Thema kann nicht logisch und zufriedenstellend beantwortet werden - es ist wie es ist und weitere Fragen oder gar Einstufungsansuchen ans BMLV führen in der aktuellen Situation höchstens dazu, dass das was momentan irgendwie erlaubt ist auch verboten werden wird!