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Waffentransport mit WBK
Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 10:04
von Martin 840
Liebe Kollegen,
Kann mir jemand sicher sagen, ob ich mit der WBK ein geladenes Magazin, welches NICHT in der Waffe steckt sondern in einem Seitenfach der Tasche sich befindet, transportieren darf?
Oder muss das Magazin auch leer sein?
Danke Martin
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 10:05
von GreaseMonkey
Ich transportiere zwar immer alles leer,
aber Magazine und Muntion kann theoretisch immer dabei haben. (auch gefüllte Magazine)
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 10:52
von Freitag
Magazin darf befüllt sein, auch im selben Fach/Behälter/Koffer wie die Waffe, nur nicht in der Waffe.
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 13:20
von Floody
Wieder geöffnet.
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 14:41
von gewo
hi
aus dem WaffG heraus laesst sich kein hinweis herauslesen warum das transportieren von vorgeladenen magazinen gemeinsam mit der waffe nicht zulaessig sein sollte
alle definitionen dort (bereithalten, waffenrelevante teile ect) sprechen DAFÜR dass das erlaubt ist
tatsache ist aber dass in den bisherigen auflagen des waffenrechtskommentar immer davon die rede ist dass das mitfuehren vorgeladener magazine mit dem FÜHREN der waffe vergleichbar und dajer nur mit WBK nicht zulaessig ist
der waffenrechtskommentar ist nicht direkt gesetzesmaterie
wenn man aber weiss dass zu den verfassern/ mitautoren sowohl ein hoher richter am oberlandesgericht als auch ein leiter der waffenrechtlichen abteilung des innenministerium sind darf man sich ein wenig gedanken darueber machen was da drinnen steht ...
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 21:23
von Promo
Das sagt das BMI:
Zum Begriff „geladen“
Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden.
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 22:19
von Halvar
Promo hat geschrieben:Das sagt das BMI:
Zum Begriff „geladen“
Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden.
Das definiert jetzt den Zustand geladen, das definiert aber nicht Führen.
Ich darf ohne WP ja auch keine ungeladene Waffe geholstert auf der Straße tragen, selbst wenn ich nichtmal Munition bei mir habe.
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 23:55
von Promo
Halvar hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Das sagt das BMI:
Zum Begriff „geladen“
Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden.
Das definiert jetzt den Zustand geladen, das definiert aber nicht Führen.
Ich darf ohne WP ja auch keine ungeladene Waffe geholstert auf der Straße tragen, selbst wenn ich nichtmal Munition bei mir habe.
Führen ist eh im Gesetz definiert und war hier auch nicht gefragt, aber wenn du nicht selber lesen möchtest - bitte!
Führen
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
[..]
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen - in
einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem
anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Deshalb die Ergänzung des BMI im Runderlass zu diesem Paragraphen, die ich hier zitiert habe und vielen oft nicht bekannt ist.
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 00:23
von gewo
hi
hilft alles nix
wenn der keplinger im praxiskommentar schreibt dass der transport von nicht zugriffsbereiter waffe waffe und vorgeladene magazine gemeinsam "fuehren" bedeutet dann ist das zumindestens heikel.
waffenrecht hin oder her
im waffengesetz steht ja auch dass du deine waffe in deiner wohnung zur selbstverteidigung bereithalten darfst und trotzdem schickens dich zum psychiater wennst das wirklich tust ...
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 14:28
von Bonfire
Also mir hat bei meinem ersten Waffenführerschein der Vortragende erklärt, dass ich beim Transport das volle Magazin ruhig auch in die Waffe stecken darf, da die Waffe dann immer noch nicht geladen, sondern lediglich halbgeladen ist.
Ich würde diese Vorgehensweise aber niemanden empfehlen und kann davon nur abraten.
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 15:11
von Paintfreak
Waffen in versperrtem Koffer(n)
Munition und Magazine in Munitionskisten separat
1 geladenes Magazin in der Hosentasche
Sieht da wer Probleme ?
Ist ja oft doch ne Menge Artillerie die man zum Stand karrt...

Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 15:15
von ordonanzler
Paintfreak hat geschrieben:Waffen in versperrtem Koffer(n)
Munition und Magazine in Munitionskisten separat
1 geladenes Magazin in der Hosentasche
Sieht da wer Probleme ?
Ist ja oft doch ne Menge Artillerie die man zum Stand karrt...

die waffen im versperrten koffer bräuchtest nicht haben (geschlossen reicht)
magazine und munition könntest in einer GWD Tasche z.b. gemeinsam transportieren
zum geladenen Mag in der Hosentasche - keine Ahnung aber warum will man das - tut ja beim sitzen weh

Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 15:37
von gewo
Bonfire hat geschrieben:Also mir hat bei meinem ersten Waffenführerschein der Vortragende erklärt, dass ich beim Transport das volle Magazin ruhig auch in die Waffe stecken darf, da die Waffe dann immer noch nicht geladen, sondern lediglich halbgeladen ist.
ein vollhirni ....
mehr kann man dazu ned sagen .....
ist natuerlich falsch
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 16:40
von spareribs
gewo hat geschrieben:hi
hilft alles nix
wenn der keplinger im praxiskommentar schreibt dass der transport von nicht zugriffsbereiter waffe waffe und vorgeladene magazine gemeinsam "fuehren" bedeutet dann ist das zumindestens heikel.
waffenrecht hin oder her
im waffengesetz steht ja auch dass du deine waffe in deiner wohnung zur selbstverteidigung bereithalten darfst und trotzdem schickens dich zum psychiater wennst das wirklich tust ...
zum Vogerldoktor werden auch Leute geschickt, die nicht mehr Schichtdienst-bzw. Nachtdienst ausüben können, aber wenn man(n) Frau nicht total hin in der Birne ist, dann ist das kein Problem
ja, wenn jemand ohne Grund Verfolgungswahn hat, dann ist es eh besser, er holt sich Hilfe
aber das ist inzwischen in Österreich scheinbar Usus, bei jedem Scha... jemanden zum Psychodoc bzw Psychodocfrau zu schicken
aber gewisse Doppelmörder sind auf einmal geheilt und total brav und resozialisiert....
Re: Waffentransport mit WBK
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 21:55
von Plinkster
Bonfire hat geschrieben:Also mir hat bei meinem ersten Waffenführerschein der Vortragende erklärt, dass ich beim Transport das volle Magazin ruhig auch in die Waffe stecken darf, da die Waffe dann immer noch nicht geladen, sondern lediglich halbgeladen ist.
Ich würde diese Vorgehensweise aber niemanden empfehlen und kann davon nur abraten.
Da verwechselt er wohl geladen und durchgeladen. Auch halbgeladen ist geladen, siehe die etwas weiter vorne zitierte Definition des BMI. Das ist also nicht nur nicht zu empfehlen sondern im Interesse der Verlässlichkeit und der Prozessvermeidung tunlichst zu unterlassen wenn man keinen WP besitzt.