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Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 13:48
von Repu
Da ich für meine Viper mit dem WS einen Käufer hätte, möchte ich mich nochmals erkundigen wie das ganze mit dem WS abläuft.
Kann ich dem Käufer die Waffe samt dem Zubehör gleich mitgeben, oder schreibe ich ihm ganz normal einen Kaufvertrag ohne ihm die Waffe auszuhändigen?
Da der Käufer aus Wien kommt, braucht der doch eine Vorreservierung für das Zubehör oder?

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 13:51
von rupi
du kannst ihm beide Teile auch als getrennte Kat B Waffen verkaufen und er macht die Ummelderei bei seiner BH selber
geht natürlich nur wenn er 2 freie Plätze hat

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 14:55
von gewo
rupi hat geschrieben:du kannst ihm beide Teile auch als getrennte Kat B Waffen verkaufen und er macht die Ummelderei bei seiner BH selber
geht natürlich nur wenn er 2 freie Plätze hat


hi

A.)
er hat zwei plaetze frei
-> dann einfach zwei kaufvertraege und fertig
der kaeufer kann sich das WS dann unmittelbar danach auf antrag bei seiner behoerde als zubheoer eintragen lassen, dann hat er den zweiten platz wieder frei

B.)
er hat nur einen platz frei
-> das ist schlecht
variante A -> er ruft bei seiner behoerde an und fragt ob er ned evt das zubehoer gleich mitnehmen darf vom kauefer wenn er vorab einen zubehoer antrag stellt. ist rechtlich ein graubereich aber viele behoerden spielen da trotzdem mit
variante B -> er darf zuerst nur die waffe mitnehmen, dann stellt er den zubehoerantrag, wenn der bescheid da ist (das kann auch ein paar wochen dauern) kann er sich das WS abholen
ACHTUNG: der platz des VERkaeufers wird erst dann frei wenn der kaeufer das zubehoer physikalisch uebernommen hat und die entsprechende verkaufsmeldung an die behoerde gesendet wurde

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 10:05
von Repu
Ok alles klar!
Nur eine Frage habe ich noch, Viper und Shadow System haben ja beide die Selbe Seriennummer...
Ist das egal bei 2 Kaufverträgen und ich schreibe einfach bei der Shadow Wechselsystem dazu?

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 13:31
von Warnschuss
Ja, schreib halt Wechselsystem dazu, damit sich die Behörde auskennt.
Aber ein Kaufvertrag ist, soweit ich weiß, eigentlich nicht notwendig.

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 14:28
von JPS1
Kaufvertrag ist tatsächlich nicht notwendig, aber bei den ganzen Daten für die schriftliche Meldung ists eigentlich null Mehraufwand (Daten gem. 28(2) WaffG + Kaufpreis = minimal-Kaufvertrag)

Vorteil bei 2 KV ist, dass die Behörde sich weniger vertun kann (übereifrig gleich beide eintragen, WS als Grundwaffe eintragen,...)
Den KV fürs WS dann vielleicht zusätzlich als "Reservierungsbestätigung" bezeichnen, damit der Behörde alles klar ist :)

Ansonsten spricht nix gegen einen einheitlichen KV, wobei man dann vielleicht ein bisschen darauf eingehen sollte, dass das WS erst später, nach Erhalt des Zubehöreintrags überlassen wird (wegen Meldefristen)

Selbstladepistole Herst, Bezeichnung, Kal, #
samt Zubehör und
Wechselsystem (Lauf und Verschluss) Herst, Bezeichnung, Kal, #

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 14:34
von Warnschuss
Ich hätte halt was dagegen, einen Kaufpreis anzugeben. Denn erstens geht das die Waffenbehörde nix an und zweitens müsste man dann ja strenggenommen Steuern zahlen. Also wurde die Waffe, falls wer nachfragt, verschenkt. Schenkungssteuer gibt's ja keine. ;)

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 14:39
von rupi
Warnschuss hat geschrieben:und zweitens müsste man dann ja strenggenommen Steuern zahlen. Also wurde die Waffe, falls wer nachfragt, verschenkt. Schenkungssteuer gibt's ja keine. ;)

wie bitte ?

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 14:42
von Warnschuss
Na ja, ich dachte mir, wenn man auch als Privatperson was verkauft, ist das ja auch eine Art von Einkommen, die man dann steuerlich berücksichtigen müsste. Macht zwar eh keiner, aber ich war immer im Glauben, dass das so ist.

edit: Hatte ich ungenau in Erinnerung, sorry. Das muss gewerblich passieren und dafür ist Gewinnabsicht und Regelmäßigkeit vonnöten. Hier ein Artikel: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachric ... 1420/index

Trotzdem: Kaufpreis geht die Behörde meiner Meinung nach nichts an.

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 14:53
von JPS1
Die Kopie für die Behörde kann ja dann via post-it beim kopieren ein paar Leerzeilen mehr bekommen ;)

Mir ist es als Verkäufer immer lieber, wenn ich den Gewährleistungsausschluss, Risikoübergang bei Versand, Kosten von Depot/Versand - was grad zutrifft- am Papier hab :)

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: Sa 10. Jan 2015, 18:45
von gewo
JPS1 hat geschrieben:Mir ist es als Verkäufer immer lieber, wenn ich den Gewährleistungsausschluss, Risikoübergang bei Versand, Kosten von Depot/Versand - was grad zutrifft- am Papier hab :)


hi

genau das ist der punkt

ohne kaufvertrag bist als verkaeufer im zweifel immer verpflichtet die 6/12 monate gewaehrle,istung zu geben. und wer will das schon bei einer womoeglich 100 jahre alten waffe...

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: So 11. Jan 2015, 08:18
von Didensk
Nicht als Privatperson Gerhard.

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: So 11. Jan 2015, 09:39
von JPS1
Gewährleistung greift bei jedem Verkauf... gerade auch Privat

(Anm. 6/24 Monate - die 12 sind die mögliche Beschränkung bei Gebrauchtwaren B2C; C2C darf voll ausgeschlossen werden)

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Verfasst: So 11. Jan 2015, 17:01
von gewo
Didensk hat geschrieben:Nicht als Privatperson Gerhard.


selbstverstaendlich auch bei privat
jeder private verkaeufer muss die gewaehrleistung fuer von ihm verkaufte waren uebernehmen

aber er kann sie beim kauf auch wirksam ausschliessen

das ist der unterschied zum haendler
der kann sie auch mit konstrukten aller art versuchen auszuschliessen, das geht aber nicht