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Artgerechte Haltung

Verfasst: Fr 16. Jan 2015, 12:19
von biofan
Da sich meine Herde laufend vergrößert habe ich Probleme mit der artgerechten Unterbringung. Ausserdem ist mir unnötige Käfighaltung ein Greuel.
Darf ich meine mindergefährlichen, kurzläufigen Haustiere ( 1-schüssige Perkussion und Originale vor 1871 ) frei in der Wohnung halten bzw in der Vitrine herumliegen oder beim Kamin herumhägen lassen ? Oder muss ich sie zu ihren ganz gefährlichen Artgenossen ( Kat B ) hinter Gitter bringen ?

:animals-chickencatch:

biofan

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Fr 16. Jan 2015, 17:48
von cowroper
wenn du allein wohnst (so wie ich), also keine kinder oder ehefrau und dergl. theoretisch schon.
wenn aber nur der briefträger kommt und du einen RSA brief unterschreiben must, mußt des ganze zeugs schon wegräumen.

ich hab meine einläufigen originale hinter (dickem) glas eingekerkert, die langen in einem geschlossenem raum in einem ständer mit einer kette gesichert. schaut original aus wie in einem sheriff-office von anno dazumal.

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Fr 16. Jan 2015, 18:22
von Capulus
cowroper hat geschrieben:schaut original aus wie in einem sheriff-office von anno dazumal.


warum wundert mich das jetzt nicht :lol:

ich lass sicherheitshalber gar nix frei liegen - im Tresor sieht man sie zwar nicht, aber mir ist es lieber, wenns versperrt sind. (alle Kategorien)

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Sa 17. Jan 2015, 06:23
von cowroper
wie schon gesagt, wohne allein und der raum ist abgesperrt!

Bild

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Sa 17. Jan 2015, 08:13
von 454casull
also ich nehme die 3.ubertis rechts nur die ganz liks past da net ganz dazu,aber sonst recht nett das bild.

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: So 18. Jan 2015, 09:08
von cowroper
:D

links kommen dann Sharps & Co.

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: So 18. Jan 2015, 09:57
von 454casull
ok,hast recht eine sharps nehme ich auch dazu,feine sachen

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Sa 24. Jan 2015, 14:36
von WillyDIXON
Howdy Cowroper,
mir könnens auch so a Kistl einpacken .... daaaanke
schaut echt geil aus - Frage sind da auch Originale dabei ?
Bin nämlich auf der Suche nach was Originalem aber find eigentlich nirgends so recht was....
Wünsche angenehmes Polieren...

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Sa 24. Jan 2015, 15:15
von cowroper
wennst mit "original" unter vor 1900 gebaut meinst, dann nein.

aber meine Winchester 94er, sind alles "originale", vor allem die Commemoratives, meine Winchester älteste ist Bj 1970.

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Sa 24. Jan 2015, 18:16
von alpawolf
könnte man nicht frau und kind anketten, und die stücke frei halten ?
ein schöner traum ;)
@ cowroper warum hast du so wenige gewehre ich könnt nicht schlafen.. :mrgreen:

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Mi 4. Feb 2015, 15:55
von macgeibes
alpawolf hat geschrieben:könnte man nicht frau und kind anketten, und die stücke frei halten ?
ein schöner traum ;)
@ cowroper warum hast du so wenige gewehre ich könnt nicht schlafen.. :mrgreen:

...wie schaut's aus mit einem Aquarium oda an Hamstakäfig fia die Dinger?...
(ohne Wasser...eh'klar!)
...duckundwech... :mrgreen:

ps.: und ich mein fia die Gewehre, nit fia dei Frau und dei Kind...;-)

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Di 12. Mai 2015, 00:41
von Mr 47
Hallo

Habe eine Frage, die hier dazu passt:

Habe mir vor kurzem ein 1853 Enfield Vorderladergewehr gekauft.
Die ist allerdings um etwa 15cm zu lang für meine Waffenschränke.

Hab sie mir jetzt unters DVD Regal gehängt und mit einem Schloss an einer Ringschraube gesichert.

Bild

Ist das ausreichend oder kann das bei einer Verwahrungskontrolle (Safes mit B-Waffen sind im selben Zimmer) Probleme machen?

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Mi 13. Mai 2015, 12:03
von GSchoenbauer
Das wird Dir nichts helfen, wenn Dir HIER jemand <bestätigt>, daß das ausreichend ist.
Mit ein bißchen Selbstvertrauen und Hausverstand mach das so, wie Du es für ausreichend erachtest und daß Du Dir selber den moralischen Persilschein dafür ausstellen kannst. Die Behörde wird Dir dann anläßlich einer Verwahrungskontrolle schon mitteilen, wenn sie damit nicht einverstanden ist. Wenn <begründet> NICHT, dann hast Du ja Nachbesserungsmöglichkeit, ohne daß Dein Verlässlichkeit gleich über den Jordan gegangen ist.

Prinzipiell sind aber auch absperrbare Wandhalter als Beispiel angeführt.

PS: ICH hätte kein Problem damit

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Mi 13. Mai 2015, 15:35
von Mr 47
Das ist mir schon klar, war vielleicht schlecht formoliert.

Aber vielleicht hat ja jemand das selbe Problem (wird ja kein Einzelstück sein) und hat es ähnlich gelöst und hat bei einer Kontrolle positive/negative Erfahrungen gemacht.

Habe zB bei Google Bilder unter "absperrbare Wandhalterung" ein Bild von dir gefunden, das du im Verband hochgeladen hast.
War vielleicht bei dir einmal eine Kontrolle, wo die Polizisten gesagt haben, dass das so ok ist?
Währe zwar auch nicht relevant, aber hilfreich.

Re: Artgerechte Haltung

Verfasst: Do 14. Mai 2015, 22:55
von GSchoenbauer
die Polizisten, die bei mir waren, haben nur die Vorderladergewehre an der Wand bewundert.
Nur, wird Dir das auch nichts helfen, weil wenn es für die einen ok ist, könnten die anderen darüber motzen ....
Tatsache ist, daß im Runderlass steht:
7.Dürfen C und D Waffen ohne Behältnis an der Wand hängen?

§ 3 Abs 2 Z 2 der 2. WaffV weist nur demonstrativ auf Umstände hin, die für den Schutz vor fremdem Zugriff beachtet werden sollen. Neben einer Verwahrung in aufbruchssicheren Behältnissen und Räumen gibt es auch andere Verwahrungsmöglichkeiten, die Schutz vor fremdem Zugriff auf die Waffen der Kategorie C und D bieten, wie etwa versperrbare Waffenhalterungen.