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Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: So 18. Jan 2015, 20:11
von diver99
Ich wäre heuer nach den bekannten 5 Jahren mit der Verwahrungskontrolle an der Reihe. Wäre die erste Kontrolle nach der Einführung des ZWR. Hat von euch schon jemand Erfahrungen mit Kontrollen von genannter BH bezüglich Kat C? Ich schick voraus, dass die bisherigen Kontrollen alle vorbildlich abgelaufen sind. Ihr könnt mir auch gerne ein PN schicken.
Danke im voraus.
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: So 18. Jan 2015, 20:14
von Dude72
diver99 hat geschrieben:bezüglich Kat C? I.
Kat C+D "sollte" nicht kontrolliert werden. Nur A oder B.
Ich sage "sollte", weil es oft Weisungen gibt diese zu kontrollieren; ist aber nicht rechtens.
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: So 18. Jan 2015, 20:15
von yoda
Die Polizisten MÜSSEN dir den Überprüfungsauftrag der Behörde zeigen, und da steht laut BH Baden bei jeder Behörde in Österreich drinnen dass nur die Waffen der Kat. A und B zu überprüfen sind. Auf der Liste sind alle Waffen drauf, jetzt glauben manche Polizisten Kat. C wären auch zu überprüfen, ist aber nicht so. Nachzulesen ist das Ganze in einem der letzten Verband Magazine.
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: So 18. Jan 2015, 20:23
von diver99
yoda hat geschrieben:Die Polizisten MÜSSEN dir den Überprüfungsauftrag der Behörde zeigen, und da steht laut BH Baden bei jeder Behörde in Österreich drinnen dass nur die Waffen der Kat. A und B zu überprüfen sind. Auf der Liste sind alle Waffen drauf, jetzt glauben manche Polizisten Kat. C wären auch zu überprüfen, ist aber nicht so. Nachzulesen ist das Ganze in einem der letzten Verband Magazine.
Vielen Dank! Das wusste ich nicht.
Lg
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: So 18. Jan 2015, 20:33
von mura
Verband Nachrichten 4/14 Seite 12 ist ein Beitrag wo genau beschrieben steht wie es abzulaufen hat.
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: So 18. Jan 2015, 20:45
von yoda
Waffengesetz 1996 und die beiden Waffengesetz Durchführungsverordnungen sollte man halt immer bereit halten oder eben relativ auswendig kennen, dann könnens einem auch nix erzählen.
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: Di 20. Jan 2015, 10:32
von Gw10
ich hab alles die verwahrung betreffend in einen kleinen folder getan. dann ein trennblatt, dahinter liegen alle an- und abmeldungen von waffen, fein säuberlich geordnet.
auch ein übersichtsblatt, was dürfen die polizisten und was nicht.
und wenns da widerworte geben sollte, gleich dahinter ausdrucke der entsprechenden gesetzesstellen. fertig.
meine erste kontrolle hab ich wohl in ca 1 1/2 jahren.
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: Di 20. Jan 2015, 12:27
von GreaseMonkey
Servus!
Vor knapp zwei Wochen war es bei mir so weit.
Der Beamte war sehr freundlich und hatte einen ZWR Auszug der BH NK, auf dem meine C und B Waffen aufgelistet waren.
Bis auf die OA15, deren Kauf sich mit dem Auszug aus dem ZWR zufällig überschnitten hat.
Nachdem die Kat. C auch auf seinem Zettel standen, frage er natürlich auch nach diesen. Bei mir sind alle im selben Waffenschrank, also sah er meine Kat. C auch sofort als ich die Kat. B hergezeigt habe. Somit hat er sofort gesehen, dass auch diese sicher verwahrt sind.
Man muss aber seine Kat. C nicht kontrolieren lassen, wie die Vorposter schon angemerkt haben.
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: Di 20. Jan 2015, 16:15
von diver99
GreaseMonkey hat geschrieben:Servus!
Vor knapp zwei Wochen war es bei mir so weit.
Der Beamte war sehr freundlich und hatte einen ZWR Auszug der BH NK, auf dem meine C und B Waffen aufgelistet waren.
Bis auf die OA15, deren Kauf sich mit dem Auszug aus dem ZWR zufällig überschnitten hat.
Nachdem die Kat. C auch auf seinem Zettel standen, frage er natürlich auch nach diesen. Bei mir sind alle im selben Waffenschrank, also sah er meine Kat. C auch sofort als ich die Kat. B hergezeigt habe. Somit hat er sofort gesehen, dass auch diese sicher verwahrt sind.
Man muss aber seine Kat. C nicht kontrolieren lassen, wie die Vorposter schon angemerkt haben.
Danke für die Info!
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 10:40
von Gw10
so, wenn ich nochmal nachhaken darf: hab jetzt alles durchgesucht, wo genau steht der gesetzestext / verordnung / runderlass, dass nur genehmigungspflichtige und nciht meldepflichtige waffen kontrolliert werden dürfen.
ich such mir schon seit 2 stunden einen ast ... ansonsten hab ich alles gefunden bzw schon ausgedruckt bezüglich 10kg pulver wiederladen, etc etc etc ...
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 11:14
von diver99
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: Do 19. Feb 2015, 16:17
von diver99
War grad soweit. Der Beamte wollte auch die Kat C anschauen. Auf meinen Hinweis und die Aufforderung nochmals seinen Auftrag zu überprüfen, dass eigentlich nur die Kat B zu überprüfen wären, hat er sich letztendlich damit begnügt. Ich hab dann nochmals nachgefragt, warum er die Kat C sehen will, da wurde mir erklärt, er war gerade bei einem Jäger, da musste er die C überprüfen. Ich glaube, eine Schulung der überprüfenden Beamtn wär kein Fehler.
Re: Verwahrungskontrolle BH NK
Verfasst: Do 19. Feb 2015, 19:57
von diver99
PS: hab schon etliche Überprüfungen absolviert. Aber heute ärgere ich mich, nach ein paar Stunden, immer noch.