Seite 1 von 2
Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 13:29
von multiuse
Wiederholt ließt man, dass es so schwer ist, einen WP zu bekommen weil das Gesetz und die Behörden streng sind. Hier eine motivierende Erzählung für alle zukünftigen Antragsteller:
Antragsteller arbeitet geringfügig in einem Sicherheitsunternehmen, ist per deutschem Ayslrecht vom Nahen Osten in die EU eingewandert. Hat zu keinem Zeitpunkt in irgendeinem Land den mil. Dienst abgeleistet. Hauptbeschäftigung Student.
Antrag wurde innerhalb von 3 Monaten stattgegeben inkl Zustellung der WP. Die WP wurde auf 2 Kat. B Waffen ausgestellt. Zwei Tage später ist auch schon die Waffe umgeschnallt. Bundesland Wien.
Man sieht, so schwierig ist es nicht an den WP zu kommen.
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 13:43
von gipflzipfla
servus
multiuse hat geschrieben:...
...
Antragsteller arbeitet geringfügig in einem Sicherheitsunternehmen...
Man sieht, so schwierig ist es nicht an den WP zu kommen.
könnte das Eine mit dem Anderen irgendwie zu tun haben ?
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 15:55
von Teal'c
wenn man nicht in der Sicherheitsbranche arbeitet schauts aber sicher wieder ganz anders aus.

Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 16:04
von savage3000
Darf ich Fragen welche Berufsgruppen wenig bis keine Probleme haben einen WP zu erlangen?
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 16:09
von Wiener73
Österreicher + Sicherheitsbranche = WP --> ist legitim!
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 16:53
von Centershot
Österreicher + Polizeibeamter = WP wäre mindestens so legitim wie in der Sicherheitsbranche!
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 17:15
von multiuse
Beschäftigung beim Sicherheitsdienst oder Bewachungsunternehmen und Taxler haben es leicht.
Österreicher muss man nicht sein. Konventionenpass oder Reisepass aus dem EU Ausland bekommt den WP auch genehmigt (ggf mit zeitlicher Begrenzung)
Ob es Polizisten so leicht haben, zweifle ich. Da gibts schon mehrere Gerichtsurteile die dagegen sprechen.
Aus meiner Sicht schafft man es am leichtest als gewöhnlicher Mitmensch, wenn er sich dem Sicherheitsdienst anschließt. Denn Polizist wird man nicht so leicht, und einen Taxischein bekommt man auch nicht auf die schnelle.
Aber einen kleinen Nebenjob von z.b. durchschnittlich 4h Woche im privaten Sicherheitsdienst packt man da viel eher. Die Nebenjobs sind meistens nicht sehr anspruchsvoll, auslaugend oder fordernd.
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 19:16
von BigBen
Kein seriöses sicherheitsunternehmen bescheinigt einem studenten der geringfügig für es arbeitet einen bedarf für einen wp
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 20:35
von gunlove
multiuse hat geschrieben: .... Antragsteller arbeitet geringfügig in einem Sicherheitsunternehmen, ist per deutschem Ayslrecht vom Nahen Osten in die EU eingewandert. Hat zu keinem Zeitpunkt in irgendeinem Land den mil. Dienst abgeleistet. Hauptbeschäftigung Student. Antrag wurde innerhalb von 3 Monaten stattgegeben inkl Zustellung der WP. Die WP wurde auf 2 Kat. B Waffen ausgestellt. Zwei Tage später ist auch schon die Waffe umgeschnallt. Bundesland Wien ....
Die Geschichte klingt so unlogisch, vor allem im Hinblick darauf, dass junge Polizisten in Wien nur sehr, sehr schwer bis gar nicht einen WP bekommen.
Andererseits steht ja "Bundesland Wien" dabei, was wiederum logisch erscheinen lässt, dass ein Student aus dem Nahen Osten einen WP bekommt und ein junger, österreichischer Polizist nicht.
Mehr schreibe ich dazu nicht, weil es sonst politisch werden würde und das gegen die Forumsregeln verstösst.
Auch keine lakonischen Kommentar! Aber möge sich jeder selbst seine Meinung bilden.
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 21:04
von Al3x
BigBen hat geschrieben:Kein seriöses sicherheitsunternehmen bescheinigt einem studenten der geringfügig für es arbeitet einen bedarf für einen wp
Sicher tun sie das, ich kann dir auf Anhieb zig Beispiele für geringfügig angestellte Studenten nennen...ich hab 7 Jahre mit denen gearbeitet und viele davon machen nur 1 Dienst pro Woche.
Und ganz ehrlich? Es sind auch weniger Dienste möglich, sozusagen auf Abruf wenn wer ausfällt - das kann fast jeder als Nebenjob machen und hat den WP.
Darunter sind Südafrikaner, Deutsche, Schweden, Briten, Bulgaren , Rumänen, Türken, massenhaft Ex-Yugo aus allen Teilrepubliken, etc etc etc.
Und JA das war jetzt ein kostenloser Tipp.
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 21:06
von savage3000
...und die spazieren dann auf die zuständige behörde und beantragen den wp oder lauft das dann über die firma wo sie ihre 5h runterreissen?
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 21:08
von Al3x
Die Firma schreibt natürlich den Bedarf mit der Begründung dass der WP bzw. das dienstliche führen einer FFW vom Kunden vertraglich gefordert wird.
Ich hab ja schon in einem anderen Thread schon einmal gesagt dass das vollkommen egal ist ob du 8 oder 48 Stunden die Woche hackelst.
Wiener73 hat geschrieben:Österreicher + Sicherheitsbranche = WP --> ist legitim!
Korrigiere das Österreicher bitte auf "EU Bürger".
Und ja ich teile auch die Meinung dass man Polizisten, Miliz- und Berufssoldaten den WP geben sollte, aber da sieht man dass der Staat den eigenen Angestellten nicht traut.
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 22:51
von yoda
Toll, der WP wird dann so beschränkt, dass er nur für den Zeitraum gilt indem man bei so einer Firma angemeldet ist, also muss man dort auch ewig angemeldet bleiben. Keine wirklich gute Lösung in meinen Augen...
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: So 15. Feb 2015, 09:37
von Mr.M
Und auch nur im Dienst gilt oder? Ich werde kaum in der Freizeit führen dürfen sondern dann nur in den paar Stunden Dienst...
Re: Worte der Motivation bei WP Antrag
Verfasst: So 15. Feb 2015, 09:45
von Lindenwirt
Mr.M hat geschrieben:Und auch nur im Dienst gilt oder? Ich werde kaum in der Freizeit führen dürfen sondern dann nur in den paar Stunden Dienst...
Zeitliche Einschränkung gibt es soweit ich weiß nicht, bzw. wäre nicht rechtens. (z.B.: nur während Dienstzeiten, nur von 19:00 - 05:00 Uhr, etc.)
Genausowenig darf es eine örtliche Einschränkung geben. Wenn ich die Waffe nur am Firmengelände z.B.: benötige dann brauche ich ja auch keinen WP.
Auf eine Dauer kann der Waffenpass aber sehr wohl eingeschränkt werden, sprich, für die Dauer des Besitzes einer gültigen Jagdkarte, Dienstverhältnis im Sicherheitsunternehmen, etc.
So hätte ich das zumindest mal gelernt, wenns nicht mehr stimmt bitte berichtigen.
mfg