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Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 23. Feb 2015, 10:33
von helmsp
Moin,
gesucht aber nicht die Antwort gefunden die ich mir erhofft habe, ergo kurz und knackig.
Muss ich eine bestimmte Zeit "absitzen" (Gerüchte sagen 5 Jahre) bevor ich eine Erweiterung von 2 auf 4 beantragen kann oder geht es schon "sofort"?
Ich habe die WBK erst seit 2013, kann schnell ein Vereinsschreiben besorgen und habe ca. 20 Listen.

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 23. Feb 2015, 10:37
von Hane
Du kannst gleich erweitern, aber nicht nach dem neuen Paragraphlittera sondern normal nach dem alten.

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 23. Feb 2015, 10:39
von andishp
Nein, du musst nicht warten.
Ich hatte die WBK noch keine 2 Jahre und konnte auch erweitern.
Ich hatte auch um die 20 Listen, ein Schreiben warum ich was brauche und Bestätigungen
von den Vereinen.

Nachtrag:
Ein Gutachten von einem Sachverständigen habe ich auch gebraucht.

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 23. Feb 2015, 11:05
von Floody
Je nach zuständiger Behörde... In Wien habe ich immer 1 Jahr gewartet.

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 23. Feb 2015, 11:08
von rupi
Kollege bei uns wollte unter einem Jahr ersterweitern
hatte knapp 20 Listen
ist abgelehnt worden

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 23. Feb 2015, 12:32
von Garreth81
Falls du in einem Verein Mitglied bist hilft dir das vielleicht?

viewtopic.php?t=20062&p=337939

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: So 1. Mär 2015, 22:32
von Hailwood
Hab in Wien nach 2 Jahren von 2 auf 5 erweitert, habe alle Plätze mit Ergebnisslisten nicht älter als 6 Monate untermauert, eine A4 Seite Begründung geschrieben, mir ein Schreiben meines Vereins (Plinking Club Seidler) ausstellen lassen. Hat zwar gedauert (2 Monate) Erweiterung ist aber problemlos durchgegangen.

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 2. Mär 2015, 01:54
von Magnum828
Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 2. Mär 2015, 09:14
von gewo
hi

in einem OGH urteil betreffend erweiterung soll die rede sein von einer "schiessportlichen entwicklung" (nein, ich suchs jetzt ned raus)

im begriff "... entwicklung" steckt eine zeitliche komponente welche unterschiedlich ausgelgt wird
je nach platzanzahl und sachbearbeiter zwischen 6-9 monaten und mehreren jahren

laesst sich schlussendlich erst in der berufungsinstanz klaeren wenn die erweiterung wirklich verweigert wird

erweiterung geht im regelfall nach ca einem jahr so plus minus ohne probleme

angenommen MUSS der antrag jedenfalls werden!

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 2. Mär 2015, 19:58
von Magpul1979
Ich hab nach 10 Monaten von 2 auf 5 erweitern lassen (mit 8 Ergebnislisten).
(Graz Umgebung)
8 Tage später hab ich die neue WBK Per Post bekommen :dance:

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: So 8. Mär 2015, 08:57
von Fuchs1975
Magnum828 hat geschrieben:Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.


Hi
in welchem § steht das bitte ?

lg

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: So 8. Mär 2015, 09:11
von Fuchs1975
gewo hat geschrieben:hi

in einem OGH urteil betreffend erweiterung soll die rede sein von einer "schiessportlichen entwicklung" (nein, ich suchs jetzt ned raus)

im begriff "... entwicklung" steckt eine zeitliche komponente welche unterschiedlich ausgelgt wird
je nach platzanzahl und sachbearbeiter zwischen 6-9 monaten und mehreren jahren

laesst sich schlussendlich erst in der berufungsinstanz klaeren wenn die erweiterung wirklich verweigert wird

erweiterung geht im regelfall nach ca einem jahr so plus minus ohne probleme

angenommen MUSS der antrag jedenfalls werden!


Hi
wo findet man so ein OGH urteil zum nachlesen ?

lg

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: So 8. Mär 2015, 09:33
von Plinkster
Fuchs1975 hat geschrieben:
Hi
wo findet man so ein OGH urteil zum nachlesen ?

lg


Entweder auf www.ris.bka.gv.at/Judikatur/ die entsprechende Instanz auswählen und dann mit verschiedenen Schlagworten probieren bis man das passende gefunden hat, oder auf www.jusline.at das Waffengesetz suchen, §23 öffnen und am Seitenende unter "Entscheidungen zu §23" die gewünschten anklicken und sich durch die Liste durcharbeiten.
Ich vermute allerdings, es war ein VwGH und kein OGH Urteil? @gewo

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: So 8. Mär 2015, 17:55
von Magnum828
Fuchs1975 hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.


Hi
in welchem § steht das bitte ?

lg


(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.


Lies dir auf Jusline ein paar Urteile durch. Da ist klar ersichtlich, dass wenn eine Rechtfertigung durch Sportschießen wirklich glaubhauft gemacht werden kann, die erweiterung auch genehmigt wird (sofern nix anderes dagegen spricht).

Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Verfasst: So 8. Mär 2015, 18:04
von Fuchs1975
Magnum828 hat geschrieben:
Fuchs1975 hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.


Hi
in welchem § steht das bitte ?

lg


(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.


Lies dir auf Jusline ein paar Urteile durch. Da ist klar ersichtlich, dass wenn eine Rechtfertigung durch Sportschießen wirklich glaubhauft gemacht werden kann, die erweiterung auch genehmigt wird (sofern nix anderes dagegen spricht).


Hi

und in der nächsten Zeile steht aber frühestens nach 5 Jahren um max 2 Plätze bei glaubhaftmachung