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wenn das beschusszeichen fehlt
Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 14:25
von sniffer
servus,
weiß nicht so recht wo ich das thema einordnen soll, aber bei sonstiges wird es schon passen.
meine frage:
was wäre wenn an einer FFW das beschusszeichen fehlt? kann ja eigentlich nicht sein, oder?
ist die waffe dann nach wie vor legal oder stellt das schon ein problem dar?
wie immer herzlichen dank!
sniffer
Re: wenn das beschusszeichen fehlt
Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 14:30
von rupi
bissl mehr Informationen
was isses denn ? Pistole ? Revolver ?
wenns tatsächlich überall fehlt würde das darauf hinweisen dass sie entweder garnicht beschossen wurde oder aufn Stempel vergessen wurde
obs beim Beschuss war lässt sich aber eh über die Seriennummer und eine Anfrage ans Beschussamt rausfinden
wird das Modell normal im Ausland beschossen gibts dort eh auch Notizen drüber
Re: wenn das beschusszeichen fehlt
Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 14:39
von McMonkey
Wenn diee FFW den Bestimmungen der Kat.B entspricht ist sie auch ohne Beschuss-Stempel legal. Wenn bei der Schussabgabe auf einem behördlich konzessionierten Schiessstand etwas passiert (abgesprengte Teile treffen jemanden etc.), dann kann das ein anderes Licht auf die Haftungsfrage werfen. Ein nachträglicher Beschuss ist nicht teuer.
Re: wenn das beschusszeichen fehlt
Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 14:51
von sniffer
ok, wieder was dazugelernt - danke!
ist eine walther PPK baujahr 1935. wahrscheinlich eine behördenwaffe, weiß ich aber nicht mit sicherheit.