Seite 1 von 3

Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 12:40
von Whit3Tig3r
Hallo, hab eine kurze frage:
ich kenn jemanden, der mir eine kat c. schenken würde. nur bin ich mir sicher, dass diese waffe noch nicht im zwr register ist. kann ich mir die also aushändigen lassen und damit zum büchsenmacher gehen, um sie dann normal melden zu lassen? oder kanns da probleme geben?

lg

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 12:56
von Irwin J. Finster
Normal darf nichts sein, Du bist auch nicht verpflichtet den Vorbesitzer anzuschwärzen....

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 13:31
von Kapselpracker
Hi!

Der Nationalrat hat unter anderen folgendes beschlossen:

8. Dem § 51 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat,
die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.“


Das Gesetz tritt mit 1.Mai.2015 in Kraft. Quelle
Also wenn du auf der sicher Seite sein möchtest wartest bis am 1.Mai

mfg Andi

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 13:37
von ordonanzler
vorallem kannst das ja selbst auch "melden" bzw. eintragen lassen - hast es halt gerade gekauft ?
oder es war ein nachlass / erbe ? (oder braucht man dafür dann extra noch einen wisch ?)

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 13:56
von JPS1
Wenn du sie rechtzeitig nach der Schenkung meldest, hast du kein Problem, weil du deiner Pflicht nachkommst.
Allerdings ist bei der Registrierung der Vorbesitzer anzugeben, der ein Problem bekommen könnte, weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. (§§ 33, 51, 58 WaffG)



@ Kapselpracker das ist noch NICHT beschlossen, ist noch nichteinmal in Beratung
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml

wenn es so kommt, dann kann der Vorbesitzer straffrei nachmelden, und sie dir dann schenken - keine Probleme.

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 14:05
von Whit3Tig3r
ok, danke für die antworten!

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 14:09
von Paintfreak
Geschenkt oder nicht, ich würde IMMER einen Vertrag mit Datum aufsetzen....

Sonst is das wie beim Fangenspielen...

Ist jemand damit umgelegt worden.. Du bist...


:think:
Ich muss mir als Käufer die Registrierungsbestätigung NICHT zeigen lassen :think: oder?
Es ist nur wichtig, dass ich den Kauf dann innerhalb der Frist melde.
Vom WEM man gekauft hat, muss bei der Meldung auch nicht angegeben werden.
Zumindest war da nichts auf den Vordrucken angegeben.

:think:

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 21:05
von Warnschuss
Im Gesetz ( § 33 Abs. 2 WaffG) steht, dass der Name des Vorbesitzers gegebenenfalls anzugeben ist.
Wenn mir der Vorbesitzer diesen aber zufällig nicht verraten hat, tja, Pech gehabt :whistle:

Ich würde den Namen des Vorbesitzers nicht nennen, in diesem Fall schon gar nicht, denn mit der nachträglichen Registrierung ist ja der Vorbesitzer nicht aus dem Schneider. Selbst diese Amnestieregelung, die ab 1. Mai gilt, gilt ja bloß für denjenigen, der registriert.

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 21:07
von Kapselpracker
Warnschuss hat geschrieben:Im Gesetz ( § 33 Abs. 2 WaffG) steht, dass der Name des Vorbesitzers gegebenenfalls anzugeben ist.
Wenn ich also den Vorbesitzer nicht danach gefragt habe, tja, Pech gehabt :whistle:
...

Wenn das einen nicht schon als bedenklicher Ankauf ausgelegt werden kann.

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 21:15
von Warnschuss
§ 34 Abs. 4:

Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.


Wenn man jetzt zu den hier genannten "Registierungsdaten" den Namen des Vorbesitzers hinzuzählen würde, so bliebe die Pflicht über die Bekanntgabe darüber trotzdem beim Übergeber. Wenn der das nicht tut, kann ich als Erwerber eben nichts dafür. Es steht nirgendwo, dass dann der Erwerb ungültig oder zu unterlassen wäre.

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 21:24
von IT Guy
Da steht, dass der Überlassen "zur Verfügung stellen muss". Es steht aber nicht, dass ich als Erwerber danach fragen muss. ;-)

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 21:57
von 454casull
das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 22:11
von yoda
454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 10:36
von 454casull
yoda hat geschrieben:
454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.



ich meine jetzt am sammlertreffen,da wo der händler meint mache einfach eine neumeldung

das gewehr ist aus einer verlassenschaft..oder das gewehr ist ein dachbodenfund...kaufvertrag gibts kann

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 11:58
von gewo
454casull hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:
454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.



ich meine jetzt am sammlertreffen,da wo der händler meint mache einfach eine neumeldung
das gewehr ist aus einer verlassenschaft..oder das gewehr ist ein dachbodenfund...kaufvertrag gibts kann


hi

ohne kaufvertrag hast halt die beweislast dass du das gewehr tatsaechlich erst gekauft hast und nicht dass du schon immer der besitzer warst

eine kat C oder D waffe zum jetztigen zeitpunkt ohne kaufvertrag zu kaufen ist halt ein risko ...