Ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe
Verfasst: Mi 15. Apr 2015, 20:02
Hallo Leute - Frage eines Neuling im Forum
Hoffe, daß ich in der richtigen Rubrik bin.
Bin gerade dabei, mir eine WBK zu organisieren. Gutachten hab ich schon und für den Waffenführerschein bin ich auch bereits angemeldet.
Jetzt stellt sich für mich folgende Frage:
Als Besitzer einer Waffe gilt verpflichtend eine ordnungsgemäße Verwahrung.
Was ist eine ordnungsgemäße Verwahrung - nur ein Tresor?
Ich habe nämlich vor, mir ev. eine Glock Safety Lock zu kaufen.
Diese hat ja ein integriertes Schloss und kann zusätzlich in einem sperrbaren Security Case aufbewahrt werden.
Gilt da die sperrbare Waffe alleine
bzw. mit dem sperrbaren Koffer bereits als ordnungsgemäße Verwahrung?
Wäre nett, wenn mir da jemand eine fundierte Auskunft geben kann
LG Blackhawk
Hoffe, daß ich in der richtigen Rubrik bin.
Bin gerade dabei, mir eine WBK zu organisieren. Gutachten hab ich schon und für den Waffenführerschein bin ich auch bereits angemeldet.
Jetzt stellt sich für mich folgende Frage:
Als Besitzer einer Waffe gilt verpflichtend eine ordnungsgemäße Verwahrung.
Was ist eine ordnungsgemäße Verwahrung - nur ein Tresor?
Ich habe nämlich vor, mir ev. eine Glock Safety Lock zu kaufen.
Diese hat ja ein integriertes Schloss und kann zusätzlich in einem sperrbaren Security Case aufbewahrt werden.
Gilt da die sperrbare Waffe alleine

Wäre nett, wenn mir da jemand eine fundierte Auskunft geben kann
LG Blackhawk