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Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 10:53
von Bachmann
Die Leute glauben am Ende noch ich werd vom Siegert zahlt, wenn ich immer nur Sachen von denen poste

Werd ich nicht btw, und mir is das grad im Facebook Stream untergekommen, könnt interressant sein:
http://www.siegert.at/wp/allgemein/schi ... ldaempfer/"Top-Aktuell: Schießen Sie mit Schalldämpfer in ZANGTAL!
Zeitgerecht zur laufenden Diskussion über den Einsatz des Schalldämpfers bei der Jagd bieten wir Ihnen erstmals in Österreich die Gelegenheit neueste Jagd- & Sportwaffen auch mit Schalldämpfer zu testen und selbst Erfahrung zu sammeln.
Wann und wo?
Nur beim Siegert Jäger & Schützenfest am 26. und 27. Juni in Zangtal, Voitsberg."
Ich werd auf jeden Fall schaun das ich dort bin.
Schönes Wochenende!

Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 11:06
von Floody
Wie ist das möglich?
Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 11:09
von BigBen
Was heisst "wie ist das möglich"? Händler dürfen so Teile ja durchaus besitzen und auf einem behördlich genehmigten Schiessplatz gilt das Waffengesetz ja nicht. SChwieriger wird es, wenn man gefallen daran findet und dann selber gern so ein Gerät besitzen möchte

Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 11:10
von Black Knight
Ich will auch

Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 11:19
von Irwin J. Finster
Wäre ja auch mal endlich Zeit wenn sich da was tut.
Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 11:28
von Bachmann
Ich seh übrigens grad, dass das Jäger & Schützenfest offensichtlich das gleiche ist wie die Siegert Schießsporttage, zu denen ich schon ein Thema erstellt hab. Da hätt ich mir den neuen Thread sparen können, verzeihung. Hab auf den Namen und nicht aufs Datum gschaut. Und wenn ma scho drüber reden, ich hab nach einer Beretta 92 gefragt, und es wurde mir gesagt das die Bitte an die Verantwortlichen weitergeleitet wird. Vielleicht ham wir, oder wenigstens ich, wenns sonst kan inrtressiert, Glück

Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 11:33
von Magpul1979
BigBen hat geschrieben:Händler dürfen so Teile ja durchaus besitzen und auf einem behördlich genehmigten Schiessplatz gilt das Waffengesetz ja nicht.
Soll das heißen man dürfte dann auch alle Kat. A Waffen dort schießen ?
Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 12:17
von Irwin J. Finster
Wenn jemand der dazu Berechtigt ist sie hinbringt und Dich lässt, und der Betreiber des Schießstandes nichts dagegen hat ja.
Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 12:46
von Thule
BigBen hat geschrieben:und auf einem behördlich genehmigten Schiessplatz gilt das Waffengesetz ja nicht.
Wäre eine feine Sache nur stimmt das leider nicht.
Das Schießstättenprivileg im § 14 besagt nur, dass lediglich die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden sind.
Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 12:54
von yoda
Nur ist ein Schalldämpfer eine Vorrichtung und keine Waffe, somit würde ich davon ausgehen, dass der §14 dafür keine Bedeutung hat.
Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 13:17
von rhodium
Das wäre ja lustig wenn Schweizer mit kantonaler Ausnahmegenehmigung anfangen österreichische Schießstände "heimzu suchen" ... besser könnte man österreichischen Beamten den Unsinn der Gesetze nicht vor Augen führen.
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Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 13:20
von Thule
Naja. Wenn das Ding auf der Waffe montiert ist, dann eigentlich schon weil das dann ja wieder eine "Schußwaffe" ist. Nur das Ding alleine nicht:
§ 17
(5)
von
Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;
Allerdings behaupten Keplinger und Löff in den Erläuterungen zu § 14:
Keplinger/Löff 3.Auflage 2013 hat geschrieben:...ausdrücklich ausgenommen ist allerdings Kriegsmaterial; ausgenommen sind nach Sinn und Zweck wohl auch "verbotene Waffen" im Sinne § 17 Abs. 1 WaffG.
Den Kommentar kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen.
Es wird beim Kriegsmaterial noch auf ein VwGH Urteil von 1984 verwiesen(83/11/0193). Hab das überflogen konnte dabei außer einem Hinweis auf einen Paragraph 28b nichts finden was hier anwendbar wäre. (Ging um die Versagung einer Ausnahmegenehmigung für eine Maschinenpistole. In dem Erkenntnis steht auch das Zuckerl mit dem "Privatpersonen dürfen Behörden in Feuerkraft nicht überlegen sein" nur als trivia zum drüberstreuen.)
Nach der damaligen Gesetzeslage gab es wohl eine ausdrückliche Ausnahme von Kriegsmaterial vom Schießstättenprivileg.
Die kann ich aus dem WaffG 1996 idgF aber nicht mehr herauslesen.
Die Formulierung "sind nach Sinn und Zweck
wohl auch bedeutet wohl eine Rechtsmeinung zu der es keine Rechtssprechung gibt.
Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: So 31. Mai 2015, 18:56
von minervius
fesch fesch
sollt ma sich ned entgehen lassen
Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: So 31. Mai 2015, 19:56
von Hermann
Ich dachte der bloße Besitz von Schalldämpfern sei für alle verboten außer BH Polizei usw.

Re: Schießen mit Schalldämpfer
Verfasst: So 31. Mai 2015, 21:11
von gewo
Hermann hat geschrieben:Ich dachte der bloße Besitz von Schalldämpfern sei für alle verboten außer BH Polizei usw.

hi
und wo sollen diese leute ihr schalldaempfer kaufen?