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Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: Do 23. Jul 2015, 13:47
von hasgunz
Hallo liebes Forum,

einfache Frage: darf man als nicht WBK besitzer einen Perkusionsrevolver kaufen, der von Werk aus nur einen Schuss abgeben kann?

Dieser hier ist gemeint:

efun Auktion

Lg

Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: Do 23. Jul 2015, 14:43
von lyhrenz
Schwierige Frage. § 45 Abs 1 WaffG umfasst in seinen Ausnahmen auch einschüssige Waffen mit Perkussionszündung. Ich habe keinen Kommentar zur Hand, vielleicht kann das jemand nachschlagen, wie "einschüssige Waffen" sich präzisieren lässt.
Vom Gefühl her würde ich eher sagen nein, brauchst ja nur die Trommel wechseln, dann is es nicht mehr einschüssig ergo ists keine einschüssige Waffe sondern eine mehrschüssige mit Behinderung. Also mE kommt es auf die genauere Definition von einschüssig an, das muss jemand anderes im Kommentar nachlesen.

Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: Do 23. Jul 2015, 15:05
von bino71
Auszug, vielleicht hilft das: Für mehrschüssige Vorderlader, deren Originale vor 1871 gebaut wurden, benötigt man zwar nach wie vor eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass, allerdings belegen diese Waffen keinen Platz mehr.

Da man die Trommel einfach so austauschen kann, wird es dadurch mehrschüssig.

Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: Do 23. Jul 2015, 15:48
von Counterstriker
Die Trommel ist aber selbst genauso wbk-pflichtig.

Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: Do 23. Jul 2015, 15:55
von lyhrenz
Counterstriker hat geschrieben:Die Trommel ist aber selbst genauso wbk-pflichtig.

Eh, die Frage ist nur, ob die Tatsache, dass es auch mehrschüssige Trommeln gibt, die Waffe nach dem Gesetz zu einer mehrschüssigen Waffe macht, auch wenn man mit dieser Waffe konkret nur einen Schuss abgeben kann, ohne nachzuladen.

Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: Do 23. Jul 2015, 18:58
von hasgunz
Nur ein paar Einwürfe von mir.

Man kann lower Teile mit Vollautomatik frei erwerben.
Wenn ich mich nicht täusche.
Ob die Trommel austauschbar mit anderen Trommeln ist, weiß man nicht.
Vom Hersteller wurde dieser Rovolver als "Einschüssige Pistole" gebaut und vertrieben, also sollte es ja kein Problem darstellen...?

LG

Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: Do 23. Jul 2015, 19:23
von rupi
also für mich schaut der aus wie ein gewöhnlicher Colt Navy (halt als .44 Mutant) wo die Trommel halt nur eine Kammer hat

der Rest schaut mich ganz normal an

Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: Sa 25. Jul 2015, 03:18
von Sidekix
rupi hat geschrieben:also für mich schaut der aus wie ein gewöhnlicher Colt Navy


is es auch
in Deutschland gabs ma so a Regelung solche einschüssige Revolver frei waren,
hab selbst no so eine Trommel als Zubehör für nen anderen Navy dazubekommen

bei uns zählt das als Perkussionsrevolver, sprich WBK pflicht, ohne Platzbedarf!
es zählt (wie bei uns üblich) die Typenbestimmung, sprich aus einen Revolver wird nie eine einschüssige Waffe!
;)

Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: So 26. Jul 2015, 16:56
von Salem
:snooty:
Interessanter Ansatz, ebenso wie das "Für mich schaut der aus wie ein......" und das "Vom Gefühl her würde ich eher sagen nein.....".
:doh:
In welchem Teil/Paragraphen des WaffG. genau steht das? (Ich sehe da nur "einschüssige" u. "mehrschüssige")
Ich lese weiters "...wurde als einschüssige Perk.-Waffe gebaut." und denke da an §45,
die 6er-Trommel selbst unterliegt ja wieder der WBK-Pflicht - damit ist der Sicherheit eh genüge getan.
Oder wurde schon wieder eine hirnrissige Anfrage an das BMI gestartet die sich
aufgrund der - sagen wir "ungeschickten" - Fragestellung eh wieder von selbst negativ beantwortet?
Ist das "Is eh verboten, ganz sicher, weil.......!" - Steilvorlagen fürs BMI posten ein österreichischer Reflex?

Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Verfasst: Mo 27. Jul 2015, 12:40
von hasgunz
Anfrage von mir gab es noch keine. Ist mir zu heiß das Ganze.

Lg