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Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: So 2. Aug 2015, 15:46
von >Michael<
Ich bräuchte hier mal schnell Auskunft, Jemand aus Deutschland mit fixem Wohnsitz in Österreich aber ohne Österr. Staatsbürgerschaft will eine Kat. C Waffe erwerben. Ist das möglich? :think:

Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: So 2. Aug 2015, 15:49
von WüstenAdler
Reicht es nicht wenn er EU Bürger ist?

Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: So 2. Aug 2015, 15:49
von >Michael<
Das ist die Frage! :think:

Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: So 2. Aug 2015, 16:10
von Thule
Ja, möglich. Muss nicht mal EWR-Bürger sein.

Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: So 2. Aug 2015, 16:29
von Al3x
Ja geht, praktisches Beispiel: Eine Freundin von mir ist nicht mal aus dem EWR und hat eine Kat. D.

Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: So 2. Aug 2015, 16:53
von >Michael<
Ok, danke. Da wird sich aber heute Jemand freuen. :D

Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: So 2. Aug 2015, 17:58
von rupi
wichtig is halt dass er einen Platz zum verwahren hat

das kann ein Wohnsitz in Ö sein oder bei einem Freund/Familienmitglied


weiters kann die BH bei EWR/nicht-EWR Bürgern zusätzlich Unterlagen anfordern dass die Person waffenrechtlich unbescholten ist
dann musst aus der Heimat einen Wisch besorgen der dir das bestätigt

Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: Mo 3. Aug 2015, 07:51
von Longchamp
er kann sogar ein WBK beantragen wohnsitz in Ö ist pflicht. wie lange aber weis ich net..

Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: Di 4. Aug 2015, 14:28
von Flubber
Longchamp hat geschrieben:er kann sogar ein WBK beantragen wohnsitz in Ö ist pflicht. wie lange aber weis ich net..


Ist kein Problem, bin ja auch kein EU Bürger, Wbk war nach ca 3 Wochen im Briefkasten :)
Hauptwohnsitz ist bei mir in Österreich

Bei mir wollte niemand irgend etwas aus dem Ausland haben. Musste/durfte das gleiche Prozedere wie ein At Staatsbürger durchlaufen

Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 10:29
von -MHK-
Das mit den zusätzlichen Unterlagen für EWR /Nicht-EWR Bürger ist mir auch etwas schleierhaft.

Wie meine Freundin (Nicht Ö aber EU Bürgerin) die WBK beantragt hat meinte so eine nette Dame bei der Polizei auch, dass sie Nachweise über Wohnsitz und Strafregisterauszüge der letzten 5 Jahre nachbringen müsse. Nach nem kurzen Anruf bei der LPD wurde mir gasagt, dass das nicht so ist sondern ganz normales Prozedere wie für jeden Österreicher auch.