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Definiton Kompensator

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 18:28
von Machina
Nachdem ich mit der Forumssuche und Google leider zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen bin wollte ich mich erkundigen wie genau (nach österreichischem Recht) ein Kompensator definiert ist. In Ausdrucksweise bitte möglichst freundlich für Ahnungslose formuliert.

Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 18:31
von gewo
Machina hat geschrieben:Nachdem ich mit der Forumssuche und Google leider zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen bin wollte ich mich erkundigen wie genau (nach österreichischem Recht) ein Kompensator definiert ist. In Ausdrucksweise bitte möglichst freundlich für Ahnungslose formuliert.


nach meinem wissenstand:

1.) muss eine prallplatte mit nicht mehr als kalibergrossem durchmesser haben
quelle: findet man eh ueberall

2.) darf den entstehenden schall nicht um mehr als einen bestimmten faktor (soweit ich mich erinnere 5dB) daempfen
quelle: dzt noch nicht publiziert

Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 18:41
von BigBen
wobei 2.) bei eh fast allen Kompensatoren irrelevant ist, da echte Kompensatoren/Mündungsbremsen den Schussknall meistens sogar lauter machen. Die Prallflächen aber glaub ich schon minimal mehr als den Kaliberdurchmesser haben, weil kein Komp bzw Gewinde 100% zentrisch ist. D.h. wenn eine Prallfläche bei einem .223 Komp ein Loch mit einem Durchmesser von ca. 6mm hat, wird das vermutlich auch noch in Ordnung gehen. Bei 7mm ist es wohl eher kein Komp mehr sondern geht schon in Richtung MFD.

Rein technisch (nicht rechtlich!) betrachtet hat ein echter Komp auf immer seitliche (entweder auf allen Seiten oder nur auf manchen) Bohrungen bzw. Kammern die die Gase in eine bestimmte, den Rückstoß vermindernde/kompensierende Richtung lenken.

Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 22:48
von Magnum828
Korrigierts mich, aber ein Kompensator hat doch garkeine prallplatte, sondern nur Bohrungen bzw Fräsungen die die Gase nach oben und tlw seitlich umleiten?

Bin bisher davon ausgegangen das des ding mit den Prallplatten eine Mündungsbremse ist....

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Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 23:19
von gewo
Magnum828 hat geschrieben:Korrigierts mich, aber ein Kompensator hat doch garkeine prallplatte, sondern nur Bohrungen bzw Fräsungen die die Gase nach oben und tlw seitlich umleiten?

Bin bisher davon ausgegangen das des ding mit den Prallplatten eine Mündungsbremse ist....

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hi

ich habe mir ueber die genaue diktion noch nie gedanken gemacht
aber ein kompensator war fuer mich immer das gleiche wie eine muendungsbremse
jedenfalls ein muendungsgeraet mit kalibergrosser ( +\- halt) prallplatte
und zulaessog auf halbautomaten

im gegensatz dazu gibt es muendungsfeuerdaempfer
diese haben nach vorne offene kaefige
und sind auf halbautomaten verboten

Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 23:31
von Magnum828
Kompensatoren sind dazu da, den hochschlag zu minimieren, während Mündungsbremsen den Rückstoss vermindern sollen.
Der Kompensator erreicht das, indem die Gase nach oben umgeleitet werden. (das seitliche umleiten hält die waffe ruhiger im schuss)
Die Mündungsbremse erreicht das, indem man die gase auf eine Prallplatte auftreffen lässt und so dem Rückstoss direkt entgegen wirkt.

Zumindest habe ich das so verstanden, vom technischen standpunkt aus. Rein rechtlich ist es natürlich egal.

Der Mündungsfeuerdämpfer hat nämlich auch keine Prallplatte, nur ein loch größer als das kaliber und seitliche schlitze, um die gase gleichmässig in mehrere richtungen zu verteilen und sie so schneller abkühlen zu lassen.

Deshalb verwundert es mich das immer von einer Prallplatte gesprochen wird, wenn um es Kompensatoren bzw Mündungsfeuerdämpfer geht..

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Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 05:04
von Capulus
oft sagen Bilder ein wenig mehr aus

Mündungsfeuerdämpfer

Bild

Kompensator

Bild

Mündungsbremse

Bild

Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 08:11
von Machina
Wenn ich das jetzt richtig Verstanden habe darf ich auf meine AR15 alles draufschrauben dessen vordere Fläche "geschlossen" ist.

Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 09:41
von rupi
Machina hat geschrieben:Wenn ich das jetzt richtig Verstanden habe darf ich auf meine AR15 alles draufschrauben dessen vordere Fläche "geschlossen" ist.

es geht um die Prellfläche

außer bei geschlossenen Röhren, die dürfen keine Prellfläche haben weil sonst sinds ein Schalldämpfer

Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 11:23
von Al3x
Im Prinzip kauft man für einen HA nur die Mündungsstücke in Österreich die auch als Kompensator bezeichnet und verkauft werden, es gibt ein oder zwei Produkte die vom BMI freigegeben sind und eine leichte mündungsfeuerdämpfende Eigenschaft haben, aber durch die Art und Grösse der Öffnungen prinzipiell immer noch ein Comp sind.

.22er ausgenommen, dort kannst auch den Birdcage drauf lassen, denn .22er wie zB die Ruger 10/22, Chiappa .22, Walther Colt M4 oder Walther HK416 sind niemals Kriegsmaterial.

Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 12:35
von buckshot
aha, kommt daher möglicherweise das gerücht, dass der 17iiii (mit überwurfröhre) als eine art schalli pöhse eingestuft wäre...?

wenn der schalldruck beim schützen gemessen wird, wäre möglicherweise jeder linear-comp leiser - jedenfalls gefühlt - (wie viel sind 5db...)


und @ topic: die prallfläche muss nicht zwangsläufig am vorderen ende sein - siehe PWS


gewo hat geschrieben:
Machina hat geschrieben:Nachdem ich mit der Forumssuche und Google leider zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen bin wollte ich mich erkundigen wie genau (nach österreichischem Recht) ein Kompensator definiert ist. In Ausdrucksweise bitte möglichst freundlich für Ahnungslose formuliert.


nach meinem wissenstand:

1.) muss eine prallplatte mit nicht mehr als kalibergrossem durchmesser haben
quelle: findet man eh ueberall

2.) darf den entstehenden schall nicht um mehr als einen bestimmten faktor (soweit ich mich erinnere 5dB) daempfen
quelle: dzt noch nicht publiziert

Re: Definiton Kompensator

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 18:46
von Magnum828
Was genau steht denn zu dem Thema im Gesetz? Finde da grade nichts...