Seite 1 von 1
Erweiterung der WBK
Verfasst: Sa 22. Aug 2015, 13:59
von LandonAsher
Hallo
Ich weiss nicht ob dieses Thema schon mal behandelt wurde, aber ich hätte da mal eine Frage:
Bei meiner Bezirkshauptmannschaft sagte man mir, um eine WBK erweitern zu können, muss man vier Bewerbslisten des jeweiligen, gewünschten Kalibers vorzeigen. Wenn ich jetzt diese Bewerbslisten, z.B. im Kaliber .357 Mag vorlege und die WBK eben aufgrund dieser erweitert wird, muss ich mir dann eine Waffe in diesem Kaliber kaufen, oder kann es auch ein anderes sein? Wird da drauf geschaut? Manche Bewerbe sind nämlich ziemlich selten....
MfG
Re: Erweiterung der WBK
Verfasst: Sa 22. Aug 2015, 14:13
von Incite
Ich kann dir nur von meinem SA berichten, der schaut darauf sehr wohl. Du kannst aber jede Waffe kaufen die du willst.
Wenn ich SA wäre und jemand sagt er möchte einen 357er und einen 22 lr zum üben, sich dann aber ein Ar15 kauft und eine HA Flinte. Ich käme mir dann verarscht vor und würde ggf. bei der nächsten Erweiterung kreativer werden für eine Ablehnung
lg
Re: Erweiterung der WBK
Verfasst: Sa 22. Aug 2015, 14:30
von LandonAsher
Hallo
Da hast du wahrscheinlich recht...mein Problem ist nur, dass es gerade .22er Bewerbe im Überfluss gibt und bei allen anderen muss ich meistens arbeiten...
Ich will ja meinen SA auf der BH auch nicht verärgern....
Re: Erweiterung der WBK
Verfasst: Sa 22. Aug 2015, 14:33
von Alaskan
Hmmm wäre ich Sachbearbeiter ,würde mir das dort vorbei gehen wo niemals die Sonne scheint
Warum?ganz einfach,weil ich als Sachbearbeiter NUR die Aufgabe auferlegt bekommen habe zu sorgen das die Bestimmungen zur Erweiterung erfüllt werden!
Was danach der Sportschütze mit seinen neuen Plätzen aufführt oder nicht,geht mich als Sachbearbeiter einen feuchten an
Gottseidank gelten wir noch mit 18 als Volljährig und mündig was bedeutet das jeder im Rahmen der Einhaltung der Gesetze handeln und SELBST entscheiden darf.
Re: Erweiterung der WBK
Verfasst: Sa 22. Aug 2015, 14:38
von lyhrenz
Also in diesem oder in einem anderen Forum hat mal jemand der sich scheinbar damit auskannte geschrieben, dass die alten Erweiterungsansträge bei einer neuerlichen Erweiterung schon angeschaut werden und dort auch geschaut wird, was tatsächlich gekauft wurde.
Ich selbst kann das weder belegen, noch Erfahrungen berichten.
LG
Re: Erweiterung der WBK
Verfasst: Sa 22. Aug 2015, 14:45
von Magpul1979
http://www.waffenbesitz.at/erweiterung- ... sitzkarte/unten bei "eine weitere Möglichkeit",....
Heißt das nach 5 Jahren muss die Behörde auf meinen Antrag hin die Plätze auf 4 verdoppeln ohne Schützenverein oder Ergebnislisten ?
Re: Erweiterung der WBK
Verfasst: Sa 22. Aug 2015, 14:47
von LandonAsher
Alaskan hat geschrieben:Hmmm wäre ich Sachbearbeiter ,würde mir das dort vorbei gehen wo niemals die Sonne scheint
Warum?ganz einfach,weil ich als Sachbearbeiter NUR die Aufgabe auferlegt bekommen habe zu sorgen das die Bestimmungen zur Erweiterung erfüllt werden!
Was danach der Sportschütze mit seinen neuen Plätzen aufführt oder nicht,geht mich als Sachbearbeiter einen feuchten an
Gottseidank gelten wir noch mit 18 als Volljährig und mündig was bedeutet das jeder im Rahmen der Einhaltung der Gesetze handeln und SELBST entscheiden darf.
Sehe ich eigentlich genauso...aber gerade bei diesem Thema sollte man vorsichtig sein...glaub ich...
Danke jedenfalls für die Antworten!!!
Re: Erweiterung der WBK
Verfasst: Sa 22. Aug 2015, 14:50
von LandonAsher
Magpul1979 hat geschrieben:http://www.waffenbesitz.at/erweiterung-der-waffenbesitzkarte/
unten bei "eine weitere Möglichkeit",....
Heißt das nach 5 Jahren muss die Behörde auf meinen Antrag hin die Plätze auf 4 verdoppeln ohne Schützenverein oder Ergebnislisten ?
Also bei meiner BH "irgendwo in NÖ" wurde mir gesagt, dass ich nach fünf Jahren von zwei auf fünf Plätze erweitern kann...ohne Bewerbslisten...ein Schiessbuch wäre trotzdem nicht schlecht.
Re: Erweiterung der WBK
Verfasst: Sa 22. Aug 2015, 17:49
von gewo
Magpul1979 hat geschrieben:http://www.waffenbesitz.at/erweiterung-der-waffenbesitzkarte/
unten bei "eine weitere Möglichkeit",....
Heißt das nach 5 Jahren muss die Behörde auf meinen Antrag hin die Plätze auf 4 verdoppeln ohne Schützenverein oder Ergebnislisten ?
ohne schreiben des oberschuetzenmeister
ohne wettkampfergebnisse
ohne lange listen was wann wie wo
viele behoerden verlangen aber zumindestens eine mitgliedschaft in einem schuetzenverein