grenzverkehr BRD Messer &co 42a waffG etc.
Verfasst: Mi 26. Aug 2015, 22:29
Liebes Forum,
Solltet ihr die landesgrenze Richtung Deutschland verlassen und in eine Zollkontrolle kommen:
Verbotene Gegenstände: kat A
Butterfly
Springmesser über 8,5 cm klingenlänge ; springmesser die nach vorne aus dem Heft springen
Fall Messer: etwa das bundeswehrmesser von Eickhorn ( Fallschirmjäger Messer)
Faustmesser und Skinner
Schreckschusswaffen ohne PTB , also etwa bruni etc.
Ins abgeschlossene Handschuhfach gehören:
Feststehende Messer über 12 cm klingenlänge
Einhandmesser aller Art
Feststehende Messer unter 12 cm sofern sie Waffen sind.Faustregel : dolchklinge 2 schneidig = Waffe
Teleskopschlagstöcke.
Hier wäre ein Verstoß allerdings nur eine owi 300-1000 euro? und die Waffe wird eingezogen
Schreckschusswaffen mit PTB aber entladen. Zum führen benötigt ihr einen kleinen Waffenschein
Hier sind wir im Straftatbestand
Solltet ihr die landesgrenze Richtung Deutschland verlassen und in eine Zollkontrolle kommen:
Verbotene Gegenstände: kat A
Butterfly
Springmesser über 8,5 cm klingenlänge ; springmesser die nach vorne aus dem Heft springen
Fall Messer: etwa das bundeswehrmesser von Eickhorn ( Fallschirmjäger Messer)
Faustmesser und Skinner
Schreckschusswaffen ohne PTB , also etwa bruni etc.
Ins abgeschlossene Handschuhfach gehören:
Feststehende Messer über 12 cm klingenlänge
Einhandmesser aller Art
Feststehende Messer unter 12 cm sofern sie Waffen sind.Faustregel : dolchklinge 2 schneidig = Waffe
Teleskopschlagstöcke.
Hier wäre ein Verstoß allerdings nur eine owi 300-1000 euro? und die Waffe wird eingezogen
Schreckschusswaffen mit PTB aber entladen. Zum führen benötigt ihr einen kleinen Waffenschein
Hier sind wir im Straftatbestand