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WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 14:03
von savage3000
Hi Leute.
Freund von mir, selbstständiger Raumausstatter möchte WBK machen, hat aber eine körperliche Behinderung.
Und zwar der linke Arm ist fehlgebildet , um die Hälfte kürzer als der rechte Arm.
Er hat KEINE Probleme mit Führerschein, auch A usw.
Da es aber heisst man muss körperlich und psychisch in der Lage sein eine Waffe bedienen zu können, wollt ich euch fragen wie ihr das seht?
Ein Ausstrecken beider Arme zum schiessen mit einer Pistole somit NICHT möglich.

LG

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 14:05
von Magnum828
Es gibt genügend Leute die einhändig schiessen ;)

Ist mit sicherheit kein problem, wer motorradfahren kann, kann auch eine Waffe bedienen.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 14:17
von Dauerfeuer
savage3000 hat geschrieben:Und zwar der linke Arm ist fehlgebildet , um die Hälfte kürzer als der rechte Arm.
Er hat KEINE Probleme mit Führerschein, auch A usw.

Wie fährt er da Motorrad?

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 15:13
von Dextera
Lenkerverlängerung?

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 15:22
von savage3000
Dextera hat geschrieben:Lenkerverlängerung?


korrekt.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 16:13
von Halvar
Einhändig schießen ist gar kein Problem.

Ob sicheres Laden und Entladen einer Waffe möglich ist, das wäre zu prüfen.
Sollte eigentlich gehen solange die linke Hand okay ist, aber sollte man vielleicht mal testen.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 16:22
von savage3000
OK dank Euch! Seine Bedenken waren eben - obwohl er voll funktionstüchtig is - die BH sagen könnte er wäre nicht im Stande eine Waffe ordnungsgemäß zu bedienen.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 16:23
von Dextera
Das wird er nur rausfinden wenn er es probiert. Wird auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ausfallen - solange er sich dann nicht durchstreiten will.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 16:29
von BigBen
Dextera hat leider vollkommen recht.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 16:50
von Stickhead
Er soll einfach den Waffenführerschein machen. Wenn er den hat, hat er auch schon den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen nachgewiesen.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 17:03
von Dextera
BigBen hat geschrieben:Dextera hat leider vollkommen recht.


Leider weils wohl stimmt oder weil es von mir kommt? :D ;)

Ich persönlich würde vorher den Antrag machen bevor ich den WF mache. Bei der Lage wie das jeder sachbearbeiter selbst entscheidet was läuft und was micht wäre der WF für mich kein Garant.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 17:05
von savage3000
Dextera hat geschrieben:Das wird er nur rausfinden wenn er es probiert. Wird auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ausfallen - solange er sich dann nicht durchstreiten will.


Er hat auf der BH mit Gutachten sämtliche Füherscheine erkämpft.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 17:05
von BigBen
Eigentlich wäre ich auf Zweiteres garnicht gekommen...aber jetzt wo du es sagst, natürlich Beides :mrgreen:

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 17:10
von Dextera
Hehe :D

Erkämpft? Klingt jetzt nicht so positiv ... Eher langwierig und schwierig.

Versuch macht kluch ...

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 17:22
von Stickhead
Wieso den Antrag vor dem Waffenführerschein machen? Dann fragt der SB erst recht nach.. so kann er sagen: "Schauens, ich hab den Waffenführerschein gemacht. Das ist der Nachweis gemäß § 5 2. WaffV dafür, dass ich mit Waffen umgehen kann." Was soll da vom SB als antwort kommen?