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WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 16:08
von hege
Hallo Leute, ich bin neu hier und hab zu dem Thema überhaupt nix gefunden.
Ich bin österr. Staatsbürger, leider mit Hauptwohnsitz in Deutschland

Da die WBK in Deutschland mal echt kompliziert und aufwändig zu machen ist (Sachkundeprüfung, etc.) wollte ich fragen, ob ihr wisst, ob man nur mit einem Nebenwohnsitz in Österreich (bei meinem Bruder) auch eine WBK bekommen kann, oder ob das nur an den HWS gekoppelt ist?
Ich arbeite aber in Österreich und zahle auch brav in Österreich meine Steuern, wenn das von belangen ist. Auserdem schieße ich eh auch in Österreich bei meinem Verein, seit ca. 2,5 Jahren und brauch somit auch nur in Österreich die Waffe.
Wenn das mit dem Nebenwohnsitz nicht geht, wie würde es sich verhalten, wenn man mehr oder weniger kurzfristig einen HWS anmeldet, dann gleich mal die WBK holt, das dauert ja nicht lang und danach den HWS auf einen Nebenwohnsitz ummeldet....würde das sonst gehen?
Danke für die Hilfe

Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 16:24
von BigBen
Nebenwohnsitz in AT sollte ausreichen.
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 17:10
von gewo
hi
du kannst die wbk afaik ganz normal beantragen und kriegst sie auch
soweit ich weiss wird dein deutsches ordnungsamt davon informiert
von tricks mit dem europaeischen feuerwaffenpass wuerde ich abraten, dass kann in die hose gehen
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 17:12
von Promo
Ja geht.
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 21:53
von Stickhead
Hauptwohnsitz braucht man nicht:
§ 48 WaffG (1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion.
(2) Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht anderes bestimmt ist, nach dem Hauptwohnsitz des Betroffenen, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach seinem Wohnsitz.
(3) Die örtliche Zuständigkeit für einschlägige Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit richtet sich nach dem Sitz oder in Ermangelung eines solchen nach dem Standort.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 39135.html
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 22:00
von Jäger Bedarf
Ein Wohnsitz in D ist ein Hauptwohnsitz, Ein Wohnsitz in Österreich ist ein Hauptwohnsitz. Nebenwohnsitz ist nur dann wenn du in einem Land zwei Wohnsitze hast.
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 22:53
von Promo
Jäger Bedarf hat geschrieben:Ein Wohnsitz in D ist ein Hauptwohnsitz, Ein Wohnsitz in Österreich ist ein Hauptwohnsitz. Nebenwohnsitz ist nur dann wenn du in einem Land zwei Wohnsitze hast.
Das ist falsch. Man kann in Österreich sehr wohl nur einen Nebenwohnsitz haben.
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 23:52
von Stickhead
Um weitere Diskussionen zu vermeiden, postet doch einfach die Rechtslage mit Verweisen dazu, so wie es in den Forenregeln steht. Im von mir zitierten Paragraphen ist die Rede vom Hauptwohnsitz, wenn dieser nicht existiert vom Wohnsitz. Einfach auf den Meldezettel schauen und entscheiden.
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: So 11. Okt 2015, 11:56
von Jäger Bedarf
Promo hat geschrieben:Jäger Bedarf hat geschrieben:Ein Wohnsitz in D ist ein Hauptwohnsitz, Ein Wohnsitz in Österreich ist ein Hauptwohnsitz. Nebenwohnsitz ist nur dann wenn du in einem Land zwei Wohnsitze hast.
Das ist falsch. Man kann in Österreich sehr wohl nur einen Nebenwohnsitz haben.
Kann es sein dass du mein Satz gar nicht verstanden hast??
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: So 11. Okt 2015, 15:39
von Stickhead
Es ist irrelevant. Maßgeblich ist nur, dass ein beliebiger Wohnsitz existiert.
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: So 11. Okt 2015, 16:24
von BigBen
Jäger Bedarf hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Jäger Bedarf hat geschrieben:Ein Wohnsitz in D ist ein Hauptwohnsitz, Ein Wohnsitz in Österreich ist ein Hauptwohnsitz. Nebenwohnsitz ist nur dann wenn du in einem Land zwei Wohnsitze hast.
Das ist falsch. Man kann in Österreich sehr wohl nur einen Nebenwohnsitz haben.
Kann es sein dass du mein Satz gar nicht verstanden hast??
Kann es sein dass du etwas unklar gepostet hast oder unklar verstanden hast? Ein EU-Bürger darf nur einen Hauptwohnsitz in einem EU-Staat haben, da es nur einen Lebensmittelpunkt geben kann. Dass es technisch unter Umständen möglich ist in 2 EU-Ländern einen Hauptwohnsitz anzumelden weil diese 2 Staaten die Meldedaten womöglich nicht austauschen mag sein - aber dann freu dich auf die Diskussionen mit 2 Finanzbehörden wenn es auffliegt.
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: So 11. Okt 2015, 23:41
von Promo
Es gibt im ZWR Personen, die in .at nur mit Nebenwohnsitz aufscheinen. Diese Daten kommen aus dem ZMR, daher ist das was ich gesagt habe zutreffend.
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 09:11
von gewo
Promo hat geschrieben:Es gibt im ZWR Personen, die in .at nur mit Nebenwohnsitz aufscheinen. Diese Daten kommen aus dem ZMR, daher ist das was ich gesagt habe zutreffend.
und du bist sicher dass das nicht fehler im ZMR sind?
der recht "schwierige" zustand des ZMR war einer der gruende warum man beim start des ZWR soviele probleme gehabt hat
bei der konzeption ist man davon ausgegangen dass das ZMR die meldedaten der waffenbesitzer abbildet und man diese von dort ins ZWr uebernehmen wird koennen
diese annahme war voreilig.....
irgendwelche vergessene zweitwohnsitze wuerden mich daher ned wundern ...
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 09:37
von Stickhead
Noch einmal: Es ist egal, was für eine Art von Wohnsitz man in Österreich hat. Wenn im Melderegister kein Hauptwohnsitz aufscheint, ist jeder andere Wohnsitz maßgeblich. Ich verstehe das Problem nicht.
Re: WBK nur mit Nebenwohnsitz möglich?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 09:47
von Jäger Bedarf
BigBen hat geschrieben:Kann es sein dass du etwas unklar gepostet hast oder unklar verstanden hast? Ein EU-Bürger darf nur einen Hauptwohnsitz in einem EU-Staat haben, da es nur einen Lebensmittelpunkt geben kann. Dass es technisch unter Umständen möglich ist in 2 EU-Ländern einen Hauptwohnsitz anzumelden weil diese 2 Staaten die Meldedaten womöglich nicht austauschen mag sein - aber dann freu dich auf die Diskussionen mit 2 Finanzbehörden wenn es auffliegt.
Weder gepostet noch falsch verstanden. Aber egal.