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Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 15:13
von scythe98k
Hallo
ich (Deutscher, 26j.) werde ab nächstes Semester für 1 Jahr (oder länger) an die TU Wien wechseln. Ich bin sehr interessiert an Waffen, schieße auch ab und an am Stand, war auch beim Bund, habe aber noch keine dt. WBK und auch nicht vor diese zu beantragen (der einzige erreichbare Verein, den es um Umkreis gibt, ist für mich weitestgehend uninteressant. wenn ich in meiner alten Heimatstadt bin, schieße ich dort aber sehr gerne)
habe nun gehört, dass das österreichische Waffenrecht wesentlich liberaler ist, als das deutsche, und man für den Erwerb von Repetierern nichtmal eine WBK benötigt.
Daher meine Frage:
brauche ich zum Erwerb zb. eines 98er oder Nagant, die österreichische Staatsbürgerschaft, oder reicht eine Meldeadresse? da ich mich eh nur für Waffen aus Kategorie C interessiere (weitestgehend), und mir nur eine, höchstens 2 Stück, zulegen will für die Zeit in .at (evtl. auch nur leihen), ist eine österreichische WBK für mich uninteressant.
eine weitere Frage: kann ich die Waffe einfach im abgeschlossenen Schrank lagern (werde voraussichtlich eine eigene Wohnung mieten, aber das ist noch nicht 100%ig klar. sollte ich in eine WG ziehen, dann lagere ich die Waffe eher außerhalb)
Munition würde ich sowieso nur am Stand kaufen und direkt verbrauchen, da ich keine in der Wohnung haben möchte.
Danke schonmal für eure Antworten
Grüße
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 15:16
von BigBen
scythe98k hat geschrieben:Hallo
ich (Deutscher, 26j.) werde ab nächstes Semester für 1 Jahr (oder länger) an die TU Wien wechseln. Ich bin sehr interessiert an Waffen, schieße auch ab und an, habe aber noch keine dt. WBK und auch nicht vor diese zu beantragen (der einzige erreichbare Verein, den es um Umkreis gibt, ist für mich weitestgehend uninteressant. wenn ich in meiner alten Heimatstadt bin, schieße ich dort aber sehr gerne)
habe nun gehört, dass das österreichische Waffenrecht wesentlich liberaler ist, als das deutsche, und man für den Erwerb von Repetierern nichtmal eine WBK benötigt.
Daher meine Frage:
brauche ich zum Erwerb zb. eines 98er oder Nagant, die österreichische Staatsbürgerschaft, oder reicht eine Meldeadresse? da ich mich eh nur für Waffen aus Kategorie C interessiere (weitestgehend), und mir nur eine, höchstens 2 Stück, zulegen will für die Zeit in .at (evtl. auch nur leihen), ist eine österreichische WBK für mich uninteressant.
eine weitere Frage: kann ich die Waffe einfach im abgeschlossenen Schrank lagern (werde voraussichtlich eine eigene Wohnung mieten, aber das ist noch nicht 100%ig klar. sollte ich in eine WG ziehen, dann lagere ich die Waffe eher außerhalb)
Munition würde ich sowieso nur am Stand kaufen und direkt verbrauchen, da ich keine in der Wohnung haben möchte.
Danke schonmal für eure Antworten
Grüße
Für Kat. C Waffen reicht Meldeadresse um diese im ZWR zu melden. Lagerung in abgeschlossenen Schrank sollte bei Kat. C und D ausreichen.
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 15:32
von GreaseMonkey
scythe98k hat geschrieben:
Munition würde ich sowieso nur am Stand kaufen und direkt verbrauchen, da ich keine in der Wohnung haben möchte.
Nur als Tipp: Das ist wie tanken auf der Autobahn. Möglich, aber viel teurer. Wenn du dir zu Beginn der 2 Jahre einen Karton Munition kaufst, kommst du wesentlich günstiger weg. Und falls dir Munition übrig bleiben sollte, so findet sich hier im Forum garantiert zügig ein Abnehmer.
LG
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 15:36
von scythe98k
danke für eure Antworten!
und die Registrierung im ZWR funktioniert also auch ohne Staatsbürgerschaft?
das klingt gut

Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 15:38
von gewo
scythe98k hat geschrieben:danke für eure Antworten!
und die Registrierung im ZWR funktioniert also auch ohne Staatsbürgerschaft?
ja
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 19:00
von rhodium
Ein Möbeltresor für die Munition zum verschrauben kostet dich vielleicht 40 € ....
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 21:07
von Flubber
Der Wohnsitz muss aber ein Hauptwohnsitz sein. Ohne Hauptwohnsitz in at keine Waffe! Wurde mir gesagt, war aber Wurst da ich eh mein Hauptwohnsitz hier hatte. Eu Bürger bin ich keiner...
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 21:56
von gewo
Flubber hat geschrieben:Der Wohnsitz muss aber ein Hauptwohnsitz sein. Ohne Hauptwohnsitz in at keine Waffe! Wurde mir gesagt, war aber Wurst da ich eh mein Hauptwohnsitz hier hatte. Eu Bürger bin ich keiner...
ist mir neu
es geht ja garned um den wohnsitz
es geht um den mittelpunkt der lebensinteressen
der ist zb auch bei personen mit fremdenpass - solange das verfahren laeuft - oesterreich
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Do 15. Okt 2015, 23:07
von hasgunz
Was will denn der werte Herr Student auf der TU studieren?
LG
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Fr 16. Okt 2015, 12:00
von Flubber
gewo hat geschrieben:Flubber hat geschrieben:Der Wohnsitz muss aber ein Hauptwohnsitz sein. Ohne Hauptwohnsitz in at keine Waffe! Wurde mir gesagt, war aber Wurst da ich eh mein Hauptwohnsitz hier hatte. Eu Bürger bin ich keiner...
ist mir neu
es geht ja garned um den wohnsitz
es geht um den mittelpunkt der lebensinteressen
der ist zb auch bei personen mit fremdenpass - solange das verfahren laeuft - oesterreich
Ich mag ja keine Falschmeldungen verbreiten, aber in Ibk sagte man mir auf der BH das es nicht möglich ist ohne Hauptwohnsitz eine Waffe zu bekommen.
Da ging ich davon aus das die Info korrekt war.
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Fr 16. Okt 2015, 12:28
von Promo
Vermutlich weil bei Drittstaatangehörigen nur ein Hauptwohnsitz im ZMR aufscheint, welches mit dem ZWR verknüpft ist. Und sonst müssten die werten Herren da manuell was einstellen, was vermutlich Arbeit bedeutet, und daher nicht realisierbar ist...
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Sa 17. Okt 2015, 11:16
von Stickhead
Ist das wirklich so schwer, einmal kurz nachzuschauen?
§ 33 Abs 1 WaffG:
Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen.
Abs 2:
Der Registrierungspflichtige [...] hat außerdem den Staat innerhalb der Europäischen Union glaubhaft zu machen, in dem er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat, oder glaubhaft zu machen, dass dieser außerhalb der Europäischen Union liegt. Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen.
Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 11:32
von scythe98k
Gut, danke soweit!
Ist das wirklich so schwer, einmal kurz nachzuschauen?
Das hatte ich durchaus, allerdings wollte ich eben Gewissheit. und manchmal ist es ja so, dass ein Gesetz etwas erlaubt, es in der Praxis nicht realisierbar ist (in Deutschland macht der Verband der Büchsenmacher bspw. in vorauseilendem Gehorsam seine eigenen Regeln bezüglich so mancher Sache)
Dahingehend auch nochmal die Frage an alle: Wird man "schiefe Blicke" ernten, wenn man als Ausländer eine Waffe beim BüMa kaufen möchte? (ich kann mir vorstellen, dass das hal in der Vergangenheit durchaus zum Schmuggel udgl missbraucht wurde, deshalb...)
Was will denn der werte Herr Student auf der TU studieren?
Physik Bätscheler

Re: Waffen als ausländ. Student?
Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 11:46
von Stickhead
Ich meinte auch nicht dich, sondern die, die geantwortet haben
