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WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Fr 23. Okt 2015, 16:56
von outlet
Hallo Leute, nachdem ich heute die vorletzte Hürde (Psychotest) erfolgreich absolviert habe, hätt ich noch eine Frage, bevor es am Dienstag zur LPD geht. Nachdem im Gutachten steht, dass der Antragsteller als Motiv Sportschiessen angegeben hat, bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich zusätzlich noch SV nach §22(1) WaffG) angeben darf/kann. Ich habe ja hier gelesen, dass das unter Umständen abgelehnt werden könnte und ich möchte nicht im Finale noch scheitern. :)

Kurz noch zum Test. War völlig entspannt und dauerte keine 30 min. Der Doc war in keinster Weise voreingenommen oder lästig in Sachen "warum".
Nur Computerfragen (2 Einheiten, einmal mittles Stift +/- ziehen, einmal ja/nein Fragen) und dann noch 2 min. Smalltalk. Der Mann ist wirklich zu empfehlen! :clap:

Ach ja: Mein Name ist Alfred (50) und ich komm jetzt öfter (hier vorbei)...... :mrgreen:

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Fr 23. Okt 2015, 17:22
von rupi
im ZWR kann man sowieso nur mehr eine Begründung auswählen
und ob jetzt "Sportschiessen", "SV", "Erben", "Sammeln" oder "will WBK um Vollmantel Gewehrmunition zu kaufen" aufm Psychotest draufsteht ist blunzn

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Fr 23. Okt 2015, 17:36
von outlet
rupi hat geschrieben:im ZWR kann man sowieso nur mehr eine Begründung auswählen
und ob jetzt "Sportschiessen", "SV", "Erben", "Sammeln" oder "will WBK um Vollmantel Gewehrmunition zu kaufen" aufm Psychotest draufsteht ist blunzn


Aha, ok danke für die Information!

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Di 27. Okt 2015, 18:14
von outlet
Guten Abend allerseits!
Heute habe ich die WBK eingereicht und wie soll ich sagen, mit einem flauen Gefühl, denn in den letzten Tagen ist mir wieder etwas eingefallen, dass eigentlich schon 28 Jahre zurück liegt und an das ich bis dato gar nicht mehr dachte. Nämlich eine Verurteilung (2 Monate auf 3 Jahre Bewährung) wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt bei einem Fussballspiel. :oops:
Jetzt glaube ich mich zu erinnern, dass damals auch ein Waffenverbot ausgesprochen wurde. Allerdings ist diese Strafe nie im Strafregister aufgeschienen, da es "nur" 2 Monate waren. Unterlagen darüber habe ich keine mehr.

Jetzt zu meiner Frage: Kann mir das, das sprichwörtliche Genik brechen und wenn ja, ist es möglich im Whorst Case Fall eine Aufhebung zu beantragen?
War im übrigen das einzige mal, dass ich (damaliger Idiot) mit dem Gesetz in Konflikt kam.

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Di 27. Okt 2015, 18:21
von gewo
outlet hat geschrieben:....ist es möglich im Whorst Case Fall eine Aufhebung zu beantragen?.


hi

ab ca 5 jahre nach der aussprechnung eines behoerdlichen waffenverbotes kann sinnvollerweise die aufhebung beantragt werden
kann sein dass man dann noch ein oder zwei jahre vertroestet wird

aber aufhebung muss man IMMER beantragen
vom selber geht da garnix

wobei ... wer weiss wie das vor 25 jahren verwaltet wurde .... evt verstaubt das eh irgendwo in den akten

zur not aufheben lassen
ist nach der zeit - wenn zwischenzeitlich nix war - ein formalakt

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Di 27. Okt 2015, 18:34
von outlet
Ok danke! Das beruhigt mich zumindest vorerst mal. Verdammt peinlich, wenn einen die Vergangenheit in dieser Form wieder einholt. :oops:
Nachdem die Dame sagte, dass es ca. 14 Tage dauert, meld ich mich mit dem Ergebnis wieder.

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Mi 28. Okt 2015, 11:52
von Stickhead
Wenns den Antrag ins System eingeben, machen sie eh dienen Personalakt auf. Da wäre das bestimmt gleich zu sehen gewesen.

Also einfach mal...

Bild

klappt bestimmt :)

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Mi 28. Okt 2015, 13:31
von outlet
Stickhead hat geschrieben:Wenns den Antrag ins System eingeben, machen sie eh dienen Personalakt auf. Da wäre das bestimmt gleich zu sehen gewesen.

Also einfach mal...

Bild

klappt bestimmt :)


Hallo, ja das hab ich mir auch gedacht und deshalb schon auf dieses "Moment mal...." gewartet. Kam zwar nicht, trotzdem bleib ich nach wie vor ein wenig skeptisch.
Im Falle des Falles muss ich eben wie von gewo gesagt, eine Aufhebung der Sperre beantragen. A biserl a zeit, ist ja doch schon vergangen. :shifty:

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Mi 28. Okt 2015, 13:58
von Stickhead

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Mi 28. Okt 2015, 14:05
von Grumbach
Stickhead hat geschrieben:Interessant für dich:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 05X02.html


Super :clap:
Damit sollte ja dann alles geritzt sein 8-)

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Mi 28. Okt 2015, 14:13
von outlet
Super, danke für all die Infos. Hab zwar im Netz auch gesucht, aber das hab ich nicht gefunden. :clap:

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Mi 28. Okt 2015, 16:33
von sixtwentynine
Gilt so eine Entscheidung überhaupt noch?
Die is von 1976 und weist auf Paragraph 12 hin.
im aktuellen Waffengesetz steht was ganz anderes im para12 drinn als im WaffG von 19xx.

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Do 29. Okt 2015, 16:28
von Dave_64
War beim dr. Casper

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Do 29. Okt 2015, 17:01
von Stickhead
Höchstgerichtliche Entscheidungen haben kein Ablaufdatum.

Re: WBK Psychotest in Salzburg (Stadt)

Verfasst: Di 10. Nov 2015, 17:53
von outlet
So, hier ist die Vollzugsmeldung für die WBK. :dance:

Eine Frage noch. Weiss jemand zufällig, ob man bei Sportwaffen-Selektor eine Waffe online kaufen kann, die man sich dann zu einem Händler in Salzburg schicken lassen kann? Wenn ja, kostet das dann noch zusätzlich?