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Hallo
Verfasst: Sa 31. Okt 2015, 11:21
von chris32
Erstmal hallo an alle hier !
Ich hätte eine Frage zum Thema Wbk und Führerscheinentzug.
Schliest ein vergangener Führerscheinentzug den Erwerb der Wbk aus ?
Re: Hallo
Verfasst: Sa 31. Okt 2015, 11:47
von Promo
Einfach mal im Gesetz lesen:
Verläßlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit
Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, daß er
[..]
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
[..]
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als
zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen
schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern
keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
Re: Hallo
Verfasst: Sa 31. Okt 2015, 12:42
von chris32
Okay danke !
Dachte schon eine Jugendsünde könnte mir jetzt ärger machen.
Re: Hallo
Verfasst: Sa 31. Okt 2015, 14:46
von BlackAce
Hängt davon ab, wie lange der Führerscheinentzug schon her ist, nach ein paar Jahren sind die Sachen normalerweise gelöscht. Und es müssten mehr als zwei Führerscheinentzüge sein.
Re: Hallo
Verfasst: Sa 31. Okt 2015, 17:03
von Kapselpracker
Hallo!
chris32 hat geschrieben:Erstmal hallo an alle hier !
Ich hätte eine Frage zum Thema Wbk und Führerscheinentzug.
Schliest ein vergangener Führerscheinentzug den Erwerb der Wbk aus ?
Solltest beim nächsten mal einen vernünftigen Titel für dein Post verwenden, z.b. "Wbk und Führerscheinentzug".
Hier gibt es etwas zum Lesen.
viewtopic.php?f=20&t=2911&hilit=F%C3%BChrerscheinentzugmfg Andi