mindergefährliche Stutzen
Verfasst: Mi 4. Nov 2015, 21:23
Hallo Gemeinde,
von mehreren Büchsenmachern bzw. Händlern habe ich erfahren, dass ein belgischer Zimmerstutzen Kal.4mm Flobert aus dem 19. Jh. wegen Mindergefährlichkeit nicht in's ZWR eingetragen muss.
Leider konnte ich bis jetzt keinerlei Richtlinie für diese Mindergefährlichkeit finden, vielleicht hat jemand von Euch hier Infos oder einen Verweis auf einen Rechtstext.
Bitte -> Danke
l.G.
Erwin
von mehreren Büchsenmachern bzw. Händlern habe ich erfahren, dass ein belgischer Zimmerstutzen Kal.4mm Flobert aus dem 19. Jh. wegen Mindergefährlichkeit nicht in's ZWR eingetragen muss.
Leider konnte ich bis jetzt keinerlei Richtlinie für diese Mindergefährlichkeit finden, vielleicht hat jemand von Euch hier Infos oder einen Verweis auf einen Rechtstext.
Bitte -> Danke
l.G.
Erwin