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Erwerb einer Altbestand Kat. D

Verfasst: Do 19. Nov 2015, 07:24
von Fabian
Hallo,

da ich in Zukunft einen Zweitwohnsitz im wunderschönen Österreich haben werde, gedenke ich über den Kauf einer Flinte nach.

Zu mir: ich bin Legalwaffenbesitzer aus Deutschland (Sportschütze & Sammler).

Auf einer Österreichischen Jagd-Infoseite las ich folgendes:
Was passiert mit dem Flinten-Altbestand?
Die Flinten, die vor dem 1.10.2012 im Besitz waren, können freiwillig im ZWR registriert werden.


Da ich ehrlich gesagt im schlimmsten Fall in schlechten Zeiten (Krieg, Unruhen im Land etc) den Einzug der registrierten Stücke erwarte, wollte ich daher fragen, ob eine jetz von Privat erworbene unregistrierte Waffe meldepflichtig wäre?
Ich würde mir aus genannten Gründen gerne eine unregistrierte Flinte in den Schrank stellen, allerdings nur wenn das legal möglich ist!

Liebe Grüße

Re: Erwerb einer Altbestand Kat. D

Verfasst: Do 19. Nov 2015, 07:26
von k-a-g
Geht leider nicht - nur Altbestand D im aktuellen Besitz kann freiwillig gemeldet werden. Bei Kauf so einer ist die Meldung Pflicht.

Re: Erwerb einer Altbestand Kat. D

Verfasst: Do 19. Nov 2015, 12:34
von BigBen
Hier ist alles gesagt.