Waffenpsy. Begutachtung / negativ? / Jagd / WBK / Kurzwaffe
Verfasst: Fr 4. Dez 2015, 17:35
Hallo Forum,
ich überlege im Moment entweder die Jagdprüfung zu machen oder vorher "bloß" eine WBK zu beantragen.
Das mit der Jagdprüfung wäre eine Angelegenheit, die ich eigentlich erst später vorgehabt hätte. Aus familiären und beruflichen Gründen wäre dies in meinem Fall irgendwann ratsam bzw. notwendig.
Aufgrund gewisser politischer Diskussionen (Peter Pilz vor ein paar Tagen erst wieder) ist ja nicht davon auszugehen, dass das Waffenrecht einigermaßen liberal bleibt, sondern sich mit der Zeit eher restriktiver zeigen wird. Obwohl ich also im Moment keinen konkreten Anlass habe, denke ich, ich werde eher früher als später irgendwelche Dokumente etc. beantragen. Im Zuge dieser Recherche ergeben sich nun ein paar Fragen. Die wichtigste zuerst: was passiert, wenn die waffenpsychologische Begutachtung im Zuge der Beantragung einer WBK negativ ausfällt. Erstmal: 2. Begutachtung. Gut. Was dann? Was, wenn die 2. ebenfalls negativ ausfällt?
Warum frage ich das? - Besteht nämlich die theoretische Gefahr, dass man nach dem 2. negativen Ergebnis "gesperrt" werden würde, dann ist in meinem Fall der Weg über die Jagdprüfung vorzuziehen, auch wenn ich das jetzt eigentlich noch nicht vorgehabt hätte. Kann man eh nicht "gesperrt" werden, sondern geht einfach so lange immer zum nächsten Psychologen, bis das Gutachten positiv ist, wäre es, abgesehen von den Gutachtenkosten, eine Überlegung wert. Andernfalls schiebe ich halt nächstes Jahr einen Jagdkurs ein; soweit ich das bis jetzt verstanden habe, könnte danach auch eine WBK für Pistole beantragt werden, der sogenannte Psychotest entfällt dann jedoch. Der Grund wäre vorrangig Sicherung Eigenheim, nachrangig Sport - aber dann wahrscheinlich eh in Kombination. Die Jagd hätte ich mir eigentlich erst in ein paar Jahren vorgenommen. (Alter ist kein Grund, bin 39)
ich überlege im Moment entweder die Jagdprüfung zu machen oder vorher "bloß" eine WBK zu beantragen.
Das mit der Jagdprüfung wäre eine Angelegenheit, die ich eigentlich erst später vorgehabt hätte. Aus familiären und beruflichen Gründen wäre dies in meinem Fall irgendwann ratsam bzw. notwendig.
Aufgrund gewisser politischer Diskussionen (Peter Pilz vor ein paar Tagen erst wieder) ist ja nicht davon auszugehen, dass das Waffenrecht einigermaßen liberal bleibt, sondern sich mit der Zeit eher restriktiver zeigen wird. Obwohl ich also im Moment keinen konkreten Anlass habe, denke ich, ich werde eher früher als später irgendwelche Dokumente etc. beantragen. Im Zuge dieser Recherche ergeben sich nun ein paar Fragen. Die wichtigste zuerst: was passiert, wenn die waffenpsychologische Begutachtung im Zuge der Beantragung einer WBK negativ ausfällt. Erstmal: 2. Begutachtung. Gut. Was dann? Was, wenn die 2. ebenfalls negativ ausfällt?
Warum frage ich das? - Besteht nämlich die theoretische Gefahr, dass man nach dem 2. negativen Ergebnis "gesperrt" werden würde, dann ist in meinem Fall der Weg über die Jagdprüfung vorzuziehen, auch wenn ich das jetzt eigentlich noch nicht vorgehabt hätte. Kann man eh nicht "gesperrt" werden, sondern geht einfach so lange immer zum nächsten Psychologen, bis das Gutachten positiv ist, wäre es, abgesehen von den Gutachtenkosten, eine Überlegung wert. Andernfalls schiebe ich halt nächstes Jahr einen Jagdkurs ein; soweit ich das bis jetzt verstanden habe, könnte danach auch eine WBK für Pistole beantragt werden, der sogenannte Psychotest entfällt dann jedoch. Der Grund wäre vorrangig Sicherung Eigenheim, nachrangig Sport - aber dann wahrscheinlich eh in Kombination. Die Jagd hätte ich mir eigentlich erst in ein paar Jahren vorgenommen. (Alter ist kein Grund, bin 39)