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Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 17:42
von DaLun
Hallo zusammen!
Weiß jemand von Euch wie es bei einem Transport (verschlossen, entladen) von Kat. B übers deutsche Eck rechtlich ausschaut, wenn man mit dem Zug fährt. Die letzte Station in Österreich ist ja Salzburg, dann fährt er über deutsches Gebiet durch und bleibt erst wieder in Kufstein stehen. Damals (schon ne Zeit her) gab es ja auch nie Passkontrollen, weil gesagt wurde dass der Zug auf deutschem Gebiet nicht hält, und wenn ja darf man ja nicht auf bzw. absteigen (Korridorlösung).
Verhält es sich hier anders als mit dem Auto oder gelten hier die gleichen Regeln (d.h. lieber über Österreich).
In Vorarlberg gehe ich während meines Aufenthalts schießen, verwahrt sind die KWs im Safe (Zweitwohnsitz, kein Hotel). Danach geht die Reise wieder Richtung Wien.
Die Suche hat immer nur Gesetze im Bezug aufs Auto ergeben, Zug war keiner dabei.
Danke schon mal und noch einen schönen Abend,
DaLun
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 17:49
von Stickhead
Das verhält sich komplett gleich wie mit dem Auto.
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 18:11
von gewo
DaLun hat geschrieben:Hallo zusammen!
Weiß jemand von Euch wie es bei einem Transport (verschlossen, entladen) von Kat. B übers deutsche Eck rechtlich ausschaut, wenn man mit dem Zug fährt. Die letzte Station in Österreich ist ja Salzburg, dann fährt er über deutsches Gebiet durch und bleibt erst wieder in Kufstein stehen. Damals (schon ne Zeit her) gab es ja auch nie Passkontrollen, weil gesagt wurde dass der Zug auf deutschem Gebiet nicht hält, und wenn ja darf man ja nicht auf bzw. absteigen (Korridorlösung).
Verhält es sich hier anders als mit dem Auto oder gelten hier die gleichen Regeln (d.h. lieber über Österreich).
In Vorarlberg gehe ich während meines Aufenthalts schießen, verwahrt sind die KWs im Safe (Zweitwohnsitz, kein Hotel). Danach geht die Reise wieder Richtung Wien.
Die Suche hat immer nur Gesetze im Bezug aufs Auto ergeben, Zug war keiner dabei.
Danke schon mal und noch einen schönen Abend,
DaLun
verhaelt sich so wie mit dem auto
wenn du oefter auf der strecke unterwegs bist einfach EUFWP mitnehmen und eine dauergenehmigung in freilassig beantragen am ordnungsamt (aber OHNE waffe!)
gilt immer fuer ein jahr
dann darfst du auch ohne einladung zum schiessen oder zur jagd uebers deutsche ecke
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 18:49
von mmeffects
Das hab ich mir die letzten Tage auch gedacht...
wenn ich die Reise nach Wien mach und deutlich ärmer wieder zurückkomme, weil ich meine finanziellen Überschüsse gerne in Stahl, Messing und Blei anlegen würde.

Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 18:50
von gewo
mmeffects hat geschrieben:Das hab ich mir die letzten Tage auch gedacht...
wenn ich die Reise nach Wien mach und deutlich ärmer wieder zurückkomme, weil ich meine finanziellen Überschüsse gerne in Stahl, Messing und Blei anlegen würde.

versteh ich ned
du kriegst mit deinem osterreichischem waffendokument in DE weder waffen noch munition
auch mit dem EUFWP nicht
zudem ist der kram drueben eigentlich ned billiger als hier in oesterreich
oft ist es sogar umgekehrt
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 18:54
von sauersigi
Ich glaub der mmeffects will bei dir einkaufen...

Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 19:10
von RR1000
sauersigi hat geschrieben:Ich glaub der mmeffects will bei dir einkaufen...

Ich bin mir sogar sicher [emoji3]
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 19:16
von gewo
RR1000 hat geschrieben:sauersigi hat geschrieben:Ich glaub der mmeffects will bei dir einkaufen...

Ich bin mir sogar sicher [emoji3]
LOL
sorry
ned ordentlich gelesen ...
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 22:03
von DaLun
Danke für die raschen Antworten. Habs mir fast gedacht

Dann heißt es nochmal grübeln wie ich das löse ...
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Mo 7. Dez 2015, 22:37
von mmeffects
RR1000 hat geschrieben:sauersigi hat geschrieben:Ich glaub der mmeffects will bei dir einkaufen...

Ich bin mir sogar sicher [emoji3]
jep... So wars gedacht

Bei den Preisen hier in Vlbg ist der Trip nach Wien mit drinnen...
Sorry fürs Thread highjacking

Übers deutsche Eck ist sicher keine gute Idee. Dann noch zufällig in eine "Grenz"kontrolle geraten...
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Di 8. Dez 2015, 12:30
von BlackAce
Naja bei dem Zug bin ich mir immer noch nicht so ganz sicher ob es nicht doch möglich wäre. Es gibt da eine zwischenstaatliche Vereibarung bzw ein Staatsvertrag zw Deutschland und Österreich aus dem Jahre 1979 (zuletzt geänder 2008) wonach die Züge im Bahnverschluss geführt werden und nur bestimmte Gesetze anzuwenden sind. Unter anderem sind Personen und die von ihnen befördertes Handgepäck und sogar Güter wie Leichen ausgenommen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011466Ob das ganze noch gültigkeit hat, keine Ahnung.
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Di 8. Dez 2015, 12:33
von BigBen
Artikel 2
Der Eisenbahndurchgangsverkehr unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt.
Da von (Privat)Waffen nirgends in dem Vertrag die Rede ist, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und es keine Ausnahmen für den Transport von Waffen im Zug.
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Di 8. Dez 2015, 12:54
von BlackAce
Hängt davon ab, wie das mit dem mitgeführten Gepäck definiert haben, auch Waffen sind nur Güter.
Die Exekutivbeamten und Bundesheerangehörigen mussten extra erwähnt werden, da sie 1. in Uniform, welche nicht im Ausland getragen werden darf, und 2. zT mit Kriegswaffen unterwegs sind
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Di 8. Dez 2015, 12:58
von BigBen
Jo das ist die Frage...ob eine Waffe auch als Gepäck bzw. Güter gilt...ich glaubs fast nicht, aber ich weiss es nicht.
Re: Transport Kat. B im Zug! über deutsches Eck
Verfasst: Di 8. Dez 2015, 12:59
von BlackAce
Ich habe keine Ahnung welches Ministerium da für eine rechtsverbindliche Auskunft zuständig ist.