Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Besitz
Verfasst: Di 15. Dez 2015, 11:39
Tach Leute,
Lange hab ich nichts hören lassen, aber fleißig mitgelesen und jetzt mit dem ersten Post hätte ich wieder ne doofe Frage:
Ich hab eine Schöne Büchse in .22lr gesehen, die mir der Händler zum Probeschiessen mitgeben möchte. Stand zum schießen hätte ich schon gefunden. Darf ich das Teil leihweise mitnehmen für ein paar Tage? Wenn ja, müssen wir da was schriftlich aufsetzen? Wenn mir das Teil taugt behalt ich es eh gleich und lass es ins ZWR eintragen.
Lange hab ich nichts hören lassen, aber fleißig mitgelesen und jetzt mit dem ersten Post hätte ich wieder ne doofe Frage:
Ich hab eine Schöne Büchse in .22lr gesehen, die mir der Händler zum Probeschiessen mitgeben möchte. Stand zum schießen hätte ich schon gefunden. Darf ich das Teil leihweise mitnehmen für ein paar Tage? Wenn ja, müssen wir da was schriftlich aufsetzen? Wenn mir das Teil taugt behalt ich es eh gleich und lass es ins ZWR eintragen.