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Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Besitz

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 11:39
von Nomad
Tach Leute,

Lange hab ich nichts hören lassen, aber fleißig mitgelesen und jetzt mit dem ersten Post hätte ich wieder ne doofe Frage:
Ich hab eine Schöne Büchse in .22lr gesehen, die mir der Händler zum Probeschiessen mitgeben möchte. Stand zum schießen hätte ich schon gefunden. Darf ich das Teil leihweise mitnehmen für ein paar Tage? Wenn ja, müssen wir da was schriftlich aufsetzen? Wenn mir das Teil taugt behalt ich es eh gleich und lass es ins ZWR eintragen.

Re: Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Bes

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 11:49
von BigBen
Sollte überhaupt kein Problem sein solang du volljährig bist und kein Waffenverbot gegen dich besteht.

Re: Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Bes

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 11:54
von Nomad
Meine WBK sagt, dass ich beides erfülle ;)
Spitze, danke Ben

Re: Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Bes

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 11:55
von Stickhead
§ 33 WaffG
(1) Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. [...]

(8) Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 69888.html

Auf Deutsch: Wenn du sie dir länger als sechs Wochen ODER gegen Entgelt ausborgst, musst du sie auf dich registrieren.

Re: Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Bes

Verfasst: Mi 16. Dez 2015, 07:25
von Nomad
Danke für die umfassende Beantwortung. Topservice wie immer im PD-Forum :)