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9mm als Weihnachtsgeschenk

Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 06:27
von Orophin
Hallo Leute ;)

meine Freundin hat vor kurzem die WBK beantragt, so wies aussieht wird sich die Zustellung aber nicht bis Weihnachten ausgehen. Also habe ich mir gedacht, dass ich sie überrasche und so lange ihre Waffe bei mir eintragen lasse (ein Platz auf der WBK bei mir ist noch frei). Wie sieht die Sache dann aus, zwecks überschreiben auf meine Freundin, wenns so weit ist? Brauch ich da Kaufvertrag und blablabla alles mögliche und zu guter letzt dann einen Büma der mir das alles ins Waffenregister einträgt, oder?

Re: 9mm als Weihnachtsgeschenk

Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 06:52
von Kapselpracker
Morgen!
Von all dem brauchst du nichts, nur der Erwerber muss die Verkaufsmeldung an seine zuständige BH übermitteln, Fax, Brief, Pers.
Formular

mfg Andi

Re: 9mm als Weihnachtsgeschenk

Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 07:05
von Microsaft
Gem. §28 Abs.2 des Waff-G. müssen BEIDE dies melden:

Code: Alles auswählen

(2) Im Falle der Veräußerung haben [b]der Überlasser und der Erwerber[/b] die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B [b]binnen sechs Wochen[/b] jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.

Re: 9mm als Weihnachtsgeschenk

Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 07:33
von Isegrim
Microsaft hat geschrieben:Gem. §28 Abs.2 des Waff-G. müssen BEIDE dies melden:

Code: Alles auswählen

(2) Im Falle der Veräußerung haben [b]der Überlasser und der Erwerber[/b] die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B [b]binnen sechs Wochen[/b] jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.


:clap: wenigsten einer liest das Gesetz!

Re: 9mm als Weihnachtsgeschenk

Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 08:12
von Orophin
passt, danke :)