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WBK trotz vergehen gegen SMG

Verfasst: So 27. Dez 2015, 10:05
von ehrlicherjoe
Hallo !

wie stehen meine Chancen bei der Behörde ( Linz Stadt, Polizeikommando ist die ausgebende Behörde ) eine WBK zu bekommen wenn ich zweimal gegen das Suchmittelgesetz ( Cannabis Konsum ) verstoßen habe ?

In beiden Fällen wurde die Angelegenheit auf 2 Jahre zurückgelegt, das letzte mal erst vor kurzem ( vor 1-2 Monaten )

Eine Issc spa 12 besitze ich, beim Kauf gab es dahingehend kein Problem ( Eintrag im Zentralregister )

über Sinn/Unsinn des Cannabis Konsums lässt sich streiten, ich hab meine Lektion, bereits zweimal, gelernt :cry:

Psychogutachten sollte kein Problem sein, nur was bringt mir das wenn die Behörde sich quer stellt....

Hat dahingehend wer Erfahrungen gesammelt, oder eine Idee ?

Lg, Joe

Re: WBK trotz vergehen gegen SMG

Verfasst: So 27. Dez 2015, 10:25
von lalaton

Re: WBK trotz vergehen gegen SMG

Verfasst: So 27. Dez 2015, 10:27
von rhodium
Weder unter Cannabis- noch unter Alkoholeinfluss sollte man mit Waffen hantieren. .. das war es aber auch schon.

Re: WBK trotz vergehen gegen SMG

Verfasst: So 27. Dez 2015, 10:38
von ehrlicherjoe
schon klar dass man unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht mit Waffen hantieren sollte, dies zu Unterstellen ist nicht gerade höflich und geht an meiner Frage ganz weit vorbei ....

Die zwei Verfahren zählen NICHT als Vorstrafe, mit anteiliger begleichen der Verfahrenskosten wurden die Anzeigen ja zurückgelegt. Kein Waffenverbot, keine Vorstrafe !

Des Weiteren passierte der Konsum aufgrund meiner Migräne, andere Länder haben bereits erkannt das dieses "Teufelskraut" auch medizinische Zwecke erfüllt. Alternativ dazu gibt's legale opiate welche auch helfen. Aber das ist eine andere Sache und hat nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun

Die Angeführten Links behandeln andere Themen, habe ich vorher schon durchgelesen, trotzdem vielen Dank

Re: WBK trotz vergehen gegen SMG

Verfasst: So 27. Dez 2015, 10:52
von lalaton
Bevor hier wieder ein mehrseitiger Thread los geht wo am Ende wie auch jetzt schon nur zu sagen ist, frage doch bitte deine zustaendige Behoerde, sollest du denke ich genau das machen. Alle Meinungen hier sind besten Falls nette Konversation auf dem Weg hin zur belastbaren Aussage der fuer dich zustaendigen Behoerde.

Re: WBK trotz vergehen gegen SMG

Verfasst: So 27. Dez 2015, 10:58
von ehrlicherjoe
Selbstverständlich habe ich das bereits gemacht !

die Aussage ging in die Richtung "reichen Sie alles ein und dann schauen wir mal weiter. Kann sein, muss aber nicht"

deshalb die Frage ob wer Erfahrungen dahingehend hat

Re: WBK trotz vergehen gegen SMG

Verfasst: So 27. Dez 2015, 11:07
von BigBen
Erfahrungen dahingehend wären trotzdem wenig aussagekräftig, jede zuständige Behörde kann deine Verlässlichkeit anders beurteilen. Also einfach probieren, beim Psychotest ehrlich sein und das Beste hoffen. Und natürlich in Zukunft brav bleiben, weil Waffen und Drogen - egal ob legale oder illegale - vertragen sich nicht.

Re: WBK trotz vergehen gegen SMG

Verfasst: So 27. Dez 2015, 11:15
von ehrlicherjoe
ich verstehe, vielen Dank !

kann dann geschlossen werden