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Schalldämpfer Erwerb in Niederösterreich für die Jagd

Verfasst: So 24. Jan 2016, 13:08
von Weide
Hallo,

Hat hier im Forum schon jemand erfahrungen gemacht mit dem Antrag eines Schalldämpfers für die Jagd in NÖ.

Ich weiß bis jetzt man muss einen WBK vorweißen können und man muss gründe nennen warum man diesen unbedingt benötig für die Ausführung der Jagd.

Mir wäre es sehr hilfreich wenn hier wer schon seine gemachten erfahrungen teilen kann.

Liebe Grüße Weide

Re: Schalldämpfer Erwerb in Niederösterreich für die Jagd

Verfasst: So 24. Jan 2016, 16:53
von Martin P
Nur zum Waffenrechtlichen, ohne praktischen Hintergrund:

Nachdem eine Schusswaffe mit Schalldämpfer gem. § 17 Abs. 1 Z. 5 WaffG 1996 Kat. A und damit verboten ist, würdest du eine Bewilligung nach § 17 Abs. 3 WaffG benötigen. Die WBK nützt dir dafür nichts. Um die schallgedämpfte Waffe führen zu dürfen, würdest du einen Waffenpass benötigen (§ 17 Abs. 3 dritter Satz WaffG 1996).

Re: Schalldämpfer Erwerb in Niederösterreich für die Jagd

Verfasst: So 24. Jan 2016, 17:00
von gewo
Weide hat geschrieben:Hallo,

Hat hier im Forum schon jemand erfahrungen gemacht mit dem Antrag eines Schalldämpfers für die Jagd in NÖ.

Ich weiß bis jetzt man muss einen WBK vorweißen können und man muss gründe nennen warum man diesen unbedingt benötig für die Ausführung der Jagd.

Mir wäre es sehr hilfreich wenn hier wer schon seine gemachten erfahrungen teilen kann.

Liebe Grüße Weide


NOE weiss ich nicht
aber es gibt genug SD bewilligungen

im westen oesterreichs evt mehr als im osten, das kann schon sein
SD ist fuer gatterjagd zb standard