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Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 10:46
von hasgunz
Servus,

ich bin gerade zu blöd herauszufinden, ob Stiftfeuerrevolver frei ab 18 sind. :headslap:
Oder sind nur die einschüssigen Pistolen frei?

Um so ein Ding gehts mir

Bild

Steh gerade etwas auf der Leitung...

LG

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 10:54
von Thule
Ist das Ding vor 1871 erzeugt worden, dann fällt es unter die Ausnahmeregelung des § 45. Egal wieviel Läufe.
Das betrifft genau die einzelne Waffe und muss an dieser geprüft und beurteilt werden, nicht das Modell. Ist die gegenständliche einzelne Waffe vor 1871 hergestellt worden paßt das.
Einschüßig bezieht sich nur auf Waffen mit Perkussionszündung. Da ist das Herstellungsjahr aber unerheblich. Das können fabriksneue Replikas auch sein.

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 11:33
von hasgunz
Thule hat geschrieben:Ist das Ding vor 1871 erzeugt worden, dann fällt es unter die Ausnahmeregelung des § 45. Egal wieviel Läufe.
Das betrifft genau die einzelne Waffe und muss an dieser geprüft und beurteilt werden, nicht das Modell. Ist die gegenständliche einzelne Waffe vor 1871 hergestellt worden paßt das.
Einschüßig bezieht sich nur auf Waffen mit Perkussionszündung. Da ist das Herstellungsjahr aber unerheblich. Das können fabriksneue Replikas auch sein.

Hab bezüglich des Herstelljahres folgendes gefunden. Link

Diese Dinger wurden in Frankreich so gegen 1860 produziert, weiß jemand wie ich das genaue Datum herausfinden kann?

Und wenn es unter den § 45 fällt, ist sie frei erwerbbar ab 18 Jahren, oder?
Bin auf diesem Gebiet nicht sonderlich bewandert.

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=tfYN3NsN2UM[/youtube]

LG

PS: Danke für die schnelle Antwort!

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 12:06
von Stickhead
Damit der § 45 WaffG greift, muss es sich entweder um
- Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung, oder
- andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind, oder
- um andere, hier nicht relevante, Waffentypen (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 19252.html)
handeln.

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 14:12
von biofan
Ich bewerte ALLE Stiftfeuerwaffen nach § 45 / 2 ( Waffen , die vor 1871 erzeugt wurden )
Kipplaufpistolen bis ca 1850
Bündelrevolver bis ca 1860
Revolver bis ca 1870

Das genaue Erzeugungsjahr kann speziell bei belgischen Waffen kaum festgestellt werden, da die Listen der Prüfer bei einem Brand vernichtet wurden.
Ich versuche schon einige Jahre " Licht ins Dunkle " zu bringen, eine Sisyphusarbeit die noch kaum Erfolg brachte.

Gruß Biofan

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 16:03
von Herakles
Einige belgische Beschuss-Marken sind hier mit Jahrgangsangaben gelistet:

http://damascus-barrels.com/Belgian_All_Proofmarks.html

weitere Infos zu Stiftfeuer unter:
http://www.littlegun.be

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 16:30
von biofan
Herakles hat geschrieben:Einige belgische Beschuss-Marken sind hier mit Jahrgangsangaben gelistet:

http://damascus-barrels.com/Belgian_All_Proofmarks.html

weitere Infos zu Stiftfeuer unter:
http://www.littlegun.be


Danke für die Informationen. Ich suche die Jahreszahlen zu den Inspektormarken " Krone über Buchstabe " für die Zeit 1853-1877 sowie " Stern über Buchstabe " von 1877-1921.

Gruß Biofan

PS: Ich würde mich auch über einzelne gesicherte Buchstaben/Jahreszahlenzusammenhänge freuen.

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 16:43
von hasgunz
Herakles hat geschrieben:Einige belgische Beschuss-Marken sind hier mit Jahrgangsangaben gelistet:

http://damascus-barrels.com/Belgian_All_Proofmarks.html

weitere Infos zu Stiftfeuer unter:
http://www.littlegun.be

Danke für die Links, ich werde mal den derzeitigen Besitzer um Detailphotos bitten.

Falls es wen interessiert, so schaut das gute Stück aus, nur mit weniger Schnick-Schnack ;)

Bild

LG

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 16:54
von biofan
@ hasgunz

Pass auf, dass dich der Stiftfeuervirus nicht erwischt ! Ich habe inzwischen dreizehn Stück und suche gerade ein vierzehntes.

Gruß Biofan

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 17:02
von hasgunz
biofan hat geschrieben:@ hasgunz

Pass auf, dass dich der Stiftfeuervirus nicht erwischt ! Ich habe inzwischen dreizehn Stück und suche gerade ein vierzehntes.

Gruß Biofan

Den Virus hatte ich schon immer, seitdem ich einen solchen Pepperboxrevolver auf einer Messe gesehen habe.
Nur sind (waren) 1200 Euronen zuviel für so ein kleines Trum :roll:

LG

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 19:55
von hasgunz
Noch ein paar Fragen von mir.

Wenn das Gerät vor 1871 hergestellt wurde, muss man dann ganu wie bei allen anderen Waffen eine EU-Verbringungserlaubnis beantragen, um sie z.B. von Deutschland nach Österreich zu schicken?

Und wie schaut es mit dem Versand der entsprechenden Munition aus?

Gibt es lefaucheux Waffen auch als Zentralzünder?
Hab da was entsprechenden gefunden, dachte lefaucheux = stiftfeuer :think:

Bild

LG

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 23:30
von GSchoenbauer
hier ist des Verschlusssystem von Lefaucheux ... der untenliegende Öffnungshebel, hat mit der Patrone nix zu tun
und:
Waffen nach §45 sind in Österreich von der Verbringungsgenehmigung befreit ... die Frage ist nur, ob Dein ausländischer Partner net trotzdem verlangt, weil ER des braucht :(

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 08:55
von biofan
Wenn du dem deutschen Besitzer eine Kopie des österreichischen § 45 schickst, eventuell von einem Büchsenmacher oder Waffengeschäft unterschrieben, kann er mit diesem Schreiben die Waffe aus dem Waffenregister austragen lassen und sie dir dann problemlos schicken. Habe ich schon so gemacht.
Munition würde ich mir nicht schicken lassen. Originale zum Sammeln gibts bei uns in Österreich auf jedem Sammlertreffen, wenn du schießen willst, melde dich bei mir. 9mm und 12mm fertige ich schon. 7mm sind im Probedurchgang , 15mm in Planung.

Gruß Biofan

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 11:18
von hasgunz
@biofan

Wie schaut es mit Schrotmunition aus?
Hätte da eventuell eine Flinte im Auge, würde dafür Munition zum Testen benötigen.

Wenn du dem deutschen Besitzer eine Kopie des österreichischen § 45 schickst, eventuell von einem Büchsenmacher oder Waffengeschäft unterschrieben, kann er mit diesem Schreiben die Waffe aus dem Waffenregister austragen lassen und sie dir dann problemlos schicken. Habe ich schon so gemacht.

Das klingt sehr interessant.
Wenn ich den Zuschlag bekomme werde ich es so versuchen.

Eine Frage von mir bezüglich §45:
(original) Cap & Ball Revolver sind sogesehen auch frei, wenn sie vor 1871 gefertigt wurden?

LG

Re: Stiftfeuer

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 11:19
von Thule
Ja.