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Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffengesetz
Verfasst: Mi 10. Feb 2016, 09:16
von RescueOne
Hallo,
hätte gesucht ob es das schon mal als Thema gegeben hat, habe nichts gefunden?
Bitte um Tipps was an Punkten in ein Dokument soll, das zur gegenseitigen Absicherung dienen soll -zwischen dem "zur Benützung Berechtigten" und der Person der er die Zustimmung erteilt.
Thema: Führen der eigenen Waffe in Betriebsräumen des Arbeitgebers
Oder kennt jemand dafür irgendein "Formular" ?
Danke
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Mi 10. Feb 2016, 09:24
von Heisenberg
RescueOne hat geschrieben:Hallo,
hätte gesucht ob es das schon mal als Thema gegeben hat, habe nichts gefunden?
Bitte um Tipps was an Punkten in ein Dokument soll, das zur gegenseitigen Absicherung dienen soll -zwischen dem "zur Benützung Berechtigten" und der Person der er die Zustimmung erteilt.
Thema: Führen der eigenen Waffe in Betriebsräumen des Arbeitgebers
Oder kennt jemand dafür irgendein "Formular" ?
Danke
Kann das nicht auch mündlich sein?
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Mi 10. Feb 2016, 09:57
von Machina
Heisenberg hat geschrieben:Kann das nicht auch mündlich sein?
Kann sicher, nur kann man schriftliches schwerer leugnen.
Wird aber etwas schlichtes reichen wie:
Ich Herr/Frau Muster erlaube Herren/Frau Mester in meinen Betriebsräumen in der XY-Straße 4 eine beliebe Anzahl geladener Schusswaffen zu führen.
Unterschrift
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Mi 10. Feb 2016, 16:10
von hasgunz
Ich hätte auch einfach einen A4 Zettel genommen und selbst was verfasst.
Inklusive Verweis auf die entsprechende Paragraphen.
Lg
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Mi 10. Feb 2016, 19:21
von Stickhead
Sowas hat wahrscheinlich noch keiner gemacht/gebraucht. Aber wie oben schon angemerkt.. ein kurzer Vermerk darüber sollte ausreichen, sofern das überhaupt notwendig ist.
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Mi 10. Feb 2016, 20:30
von waffzick
Die Zustimmung kann auch konkludent (stillschweigend) sein. Wenn du gerne etwas schriftliches hättest, knall halt einen Satz hin, "erlaube [...] im Rahmen des WaffG" blah. Wichtig ist, dass bei mehreren Benützungsberechtigten (Art des Titels unerheblich, also Eigentum, Miete, Servitut etc.) die Zustimmung von allen vorliegt, die Regierungsvorlage erwähnt hier als Beispiel ein Mehrfamilienhaus, wo alle zustimmen müssten, die zur Benützung des Hauseinganges berechtigt sind. Also frag in größeren Firmen die richtige(n) Person(en), nicht nur den unmittelbaren Vorgesetzten

Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Do 11. Feb 2016, 06:52
von RescueOne
Schriftform ist erforderlich (geht um mehrere Personen). Das sowas noch keiner gebraucht hat, würde mich überraschen. Sollten ja beide Seiten etwas "in der Hand haben". Auch wenn ein Vertrauensverhältnis besteht, ist sowas dennoch nicht gerade Routine...
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Do 11. Feb 2016, 13:33
von Stickhead
Man will sowas wenn überhaupt, wahrscheinlich von Personen, denen man nicht ausreichend vertraut, würde ich sagen. Damit man sich eben drauf berufen kann, wenn es mal Probleme geben sollte. Die "Stiegenhaus-im Mehrparteienwohnhaus-Führen-Sache" wäre ein typisches Szenario, wo eine schriftliche Vereinbarung angebracht wäre.
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Do 11. Feb 2016, 13:50
von johnbond01
RescueOne hat geschrieben:Schriftform ist erforderlich (geht um mehrere Personen).
glaub ich nicht. Quelle?
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Do 11. Feb 2016, 14:34
von waffzick
Ist hier rechtlich nie erforderlich. RescueOne wird wohl eher gemeint haben, dass es in seinem Fall erforderlich ist und bei mehreren Personen würde ich mich da auch absichern, v.a., wenn verdeckt getragen wird und irgendwann jemand sagt "wusste nie von einer Waffe". Kann ja alles bald mal vorkommen

Schreib einen einfachen Satz rein, dass sie iSd Gesetzes zustimmen, und passt.
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 07:54
von RescueOne
Danke waffenzick, genau darum geht es...
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Mo 15. Feb 2016, 10:05
von RescueOne
Entwurf:
das ist vermutlich schon sehr ausführlich... Fehler? Input?
Danke
>>>>>>>
Zustimmungserklärung
zwischen der Geschäftsführung von xy und
Mitarbeiter Hr.
Datum:
Hiermit erteilen wir gem. § 7 Waffengesetz 1996 Absatz 2 der oben angeführten Mitarbeiterin / dem oben angeführten Mitarbeiter die Zustimmung zum Führen persönlicher registrierter Waffen in Betriebsräumen und eingefriedeten Anlagen der Fa. xy.
Voraussetzungen sind der aufrechte Besitz des behördlichen waffenrechtlichen Dokuments (WBK / WP) und die Einhaltung der Waffensicherheitsregeln
Die Waffe ist außer auf gesonderte Anweisung der Geschäftsführung immer „verdeckt“ zu tragen. Die Zustimmungserklärung bezieht sich auf „Gebrauchswaffen“ die über automatische Sicherungssysteme verfügen. Diese Zustimmungserklärung ist als vertraulich zu betrachten.
Unterschrift Geschäftsführung:
Unterschrift Mitarbeiter:
((ganz unten noch dabei))
Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen:
1) Die Waffe gilt immer als geladen!
2) Lauf und Mündung sind immer sicher auszurichten!
3) Abzugsfinger bei allen Manipulationen bis zu einer beabsichtigten Schussabgabe gestreckt und außerhalb des Abzugsbügels!
4) Seines Zieles sicher sein! Schussabgaben nur auf eindeutig identifizierte Ziele unter Bedachtnahme was sich hinter dem Ziel befindet!
5) Die Waffe ist zu führen (oder gesichert zu verwahren).
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Mo 15. Feb 2016, 10:35
von johnbond01
Klingt nicht schlecht. Ich bin leider kein Fachmann was das Waffenrecht betrifft, anbei aber was mir allgemein einfallen würde:
persönlicher registrierter Waffen in den Betriebsräumen und eingefriedeten Anlagen
meinst du "persönlich registrierter" oder "privater, registrierter"?
und die Einhaltung der allgemeinen Waffensicherheitsregeln siehe unten.
das würde ich aber generell allgemeiner schreiben mit "gebotenen Sorgfalt" und ohne der Auflistung unten.
Bei Verträgen wird meines Wissens nach nur unter "Anführungszeichen" gesetzt was zuvor irgendwo definiert wurde. Deshalb:
Wieso setzt du "verdeckt" überhaupt unter ""? ebenso die "Gebrauchswaffe".
„Gebrauchswaffen“
was ist eine Gebrauchswaffe? gibt's da eine Definition? wäre Gebrauchspistole nicht passender?
was nie schadet: Eine Klausel dass der Widerruf der Zustimmung nur formlos schriftlich erfolgen kann.
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Mo 15. Feb 2016, 12:14
von RescueOne
Danke johnbond!
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Verfasst: Mo 15. Feb 2016, 12:23
von RescueOne
Gebrauchswaffen: ich wollte halt nicht explizit Glock hinschreiben
