Seite 1 von 1

Fangschussgeber 12ga auf .22lfb

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 16:51
von Hane
Ich habe auf die Schnelle nix gefunden.
Wie ist bei uns die rechtliche Situation?

Re: Fangschussgeber 12ga auf .22lfb

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 18:56
von Brainiac1234
Auf Schalenwild ab 9mm, min. 200J

Es gibt zB von Lothar Walther kurze Einsteckläufe (Fangschussgeber in .38 Special etc.)

http://www.lothar-walther.com/126.php

Re: Fangschussgeber 12ga auf .22lfb

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 19:04
von Hane
Ja, is klar. Ich bräuchte das eher für die Falkenjagd, also kein Schalenwild
Gemeint war eher: ist das Kat. B, C oder D?
Oder ist das als Zubehör zu melden?

Re: Fangschussgeber 12ga auf .22lfb

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 19:34
von Senf
Ein Einstecklauf für eine Schrotflinte ist meines Wissens nach laut WaffG §2 keine Schusswaffe sofern Kaliber unter 5,7mm...

Re: Fangschussgeber 12ga auf .22lfb

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 07:11
von Radetz
Wechselläufe und -systeme, Wechseltrommeln für Revolvergewehre, einzelne Läufe und Verschlüsse, Einstecksysteme sowie Einsteckläufe mit einem Kaliber von mehr als 5,69 mm gelten als wesentliche Schusswaffenteile im Sinne des § 2 WaffG und sind wie komplette Waffen der jeweiligen Kategorie C oder D zu behandeln, also separat zu melden. Die Möglichkeit, wie bei der Kategorie B, diese als Zubehör zu einer bestehenden Waffe registrieren zu las- sen, besteht also nicht.

Beispiele: Ein Wechsellauf jeden Kalibers für eine Büchse ist gesondert zu melden, ebenso wie ein Einstecksystem (mit eigenem Verschluss) im Kal. .22 lr für einen Mauser 98.

Ein reiner Einstecklauf im Kal. .22 Hornet (5,6 x 35 R) – etwa für eine kombinierte Waffe – ist hingegen kein wesentlicher Teil, da er unter 5,69 mm Kalibermaß hat.

entnommen aus Das novellierte österreichische Waffengesetz.
Teil 1
Autor: Mag.iur. Josef Götz

Also in deinem Fall nicht meldepflichtig

Re: Fangschussgeber 12ga auf .22lfb

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 07:38
von buckshot
wäre eine reduzierhülse eine Alternative für dich?
ZB gibt es auch von .308 auf 7,65 Browning - das ist rechtlich "gar nix" - also kein "Lauf mit patronenlager..."
Funktioniert ganz gut kostet auch weniger wie ein einstecklauf...

Re: Fangschussgeber 12ga auf .22lfb

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 10:30
von Hane
Also was ich jetzt heraus gelesen habe, sind die Fangschussgeber von 12ga auf .22lr auch nicht extra zu melden oder zu registrieren.
Kosten sollten sie auch nurbum die 80,- Euro.

Re: Fangschussgeber 12ga auf .22lfb

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 10:48
von Martin P
Es gilt § 2 Abs. 2 zweiter Satz WaffG 1996.

Dazu gibt es schon einen guten Thread: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 29&start=0