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Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 18:33
von Schinigg
Grüß euch, hätte da eine Dringente Frage, und zwar: hab ich vor ein par Tagen bei meinen BüMa, auf Wunsch eines Kollegen, einen Repetierer in .22lfb für ihn mitgenommen da er keine zeit hatte.
Der Händler hat die Rechnung natürlich auf mich ausgestellt. Am nächsten Tag habe ich meinem Kollegen dann die Waffe übergeben (mit unterschrift) und ihm gesagt der er sie melden muss.

Soweit so gut, heute ruft ihn sein Händler an der meint das ich ihm die Waffe illegal überlassen hätte da ich sie nach erwerb nicht gemeldet hab. Ich dachte das ich sie nicht melden bräuchte wenn ich sie gleich weiter "Verkaufe" und er sie dann meldet.

Jetzt wollte ich mal fragen was ihr dazu sagt, würde um schnelle Antwort bitten denn ich wäre noch in der Frist das ich die Waffe auf mich anmelde falls nötig.

PS: Es war eine Neuwaffe.

MfG

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 18:54
von Seedo
So fern ich mich nicht täusche wird die Waffe bei Kauf Kategorie C mit deinen Namen im ZWR eingetragen, bei Verkauf muss sie natürlich auf den neuen Besitzer Umgemeldet werden.

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 18:55
von the_law
dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....

rechnung alleine ist nicht ausreichend :naughty: du brauchst als erwerber eine meldebstätigung.

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 18:57
von Seedo
Oder Du meldest sie selber im ZWR aber der Waffenhändler muss sich ja auch absichern also auf deinen Namen eintragen und dann ummelden auf deinen Kumpel.

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 18:58
von Incite
Nein, eine Kat C muss der Käufer binnen 6?! Wochen melden. Automatisch passiert da nix - da bin ich mir sogar zu 99% sicher :mrgreen:

Re: Kat C Waffe

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 18:59
von gewo
Seedo hat geschrieben:So fern ich mich nicht täusche wird die Waffe bei Kauf Kategorie C mit deinen Namen im ZWR eingetragen, bei Verkauf muss sie natürlich auf den neuen Besitzer Umgemeldet werden.


das ist falsch
das erfolgt nur dann wenn der kaeufer das beauftragt

die meldeverpflichtung trifft bei kat C und D den kaeufer und nicht den verkaeufer

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 19:13
von Schinigg
Okay, danke für die super schnellen Antworten, hab gerade meinen Händler angerufen und ihm gesagt er möge das Gewehr bitte auf mich melden.

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 20:01
von gewo
Schinigg hat geschrieben:Okay, danke für die super schnellen Antworten, hab gerade meinen Händler angerufen und ihm gesagt er möge das Gewehr bitte auf mich melden.


waere nicht noetig gewesen
aber schadet natuerlich auch nicht ...

die aussage "illegal" ist natuerlich sowieso bullshit da du sechs wochen zeit fuer deine meldung haettest ...

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 20:11
von Schinigg
Dja was soll's, dachte mir ich geh auf Nummer sicher, um die 15 Euro is auch schon wurscht.
Aber Danke nochmal.

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 20:55
von Seedo
Hab ich eigentlich als zweiten Beitrag geschrieben , aber egal wurde eh schon alles gesagt.

Re: Kat C Waffe

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 21:55
von gewo
Seedo hat geschrieben:Hab ich eigentlich als zweiten Beitrag geschrieben , aber egal wurde eh schon alles gesagt.


hmmm
echt?

So fern ich mich nicht täusche wird die Waffe bei Kauf Kategorie C mit deinen Namen im ZWR eingetragen


du taeuscht dich

sie wird beim kauf nicht automatisch eingetragen, der kaeufer muss das tun.
;-)

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 22:56
von Seedo
Seedo hat geschrieben:Oder Du meldest sie selber im ZWR aber der Waffenhändler muss sich ja auch absichern also auf deinen Namen eintragen und dann ummelden auf deinen Kumpel.
. @ gewo

Re: Kat C Waffe

Verfasst: Di 16. Feb 2016, 23:00
von gewo
Seedo hat geschrieben:
Seedo hat geschrieben:Oder Du meldest sie selber im ZWR aber der Waffenhändler muss sich ja auch absichern also auf deinen Namen eintragen und dann ummelden auf deinen Kumpel.
. @ gewo


hi

ja wie auch immer ...

aber nochmal:
NEIN, der waffenhaendler muss garnix
die meldung einer bei mir gekauften kat C oder kat D waffe geht mich als haendler ( VERkauefer) einen feuchten kehricht an

die meldeverpflichtung trifft den KÄUFER ( und nicht den haendler als verkaeufer )

alles was ich tun muss ist den kaeufer drauf hinweisen dass er innerhalb von 6 wochen melden muss

steht aber eh alles im gesetz und in den verordnungen ...

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 00:48
von Seedo
Alles klar das wusste ich das es manche Händler aus Zeichen guten willens machen, aber,

was ist wenn ich zb. zu Dir komme kaufe mir ein Kat C Waffe ohne Name auf Rechnung und melde sie nicht an?

Wie läuft das dann ab?

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 04:53
von diver99
Seedo hat geschrieben:Alles klar das wusste ich das es manche Händler aus Zeichen guten willens machen, aber,

was ist wenn ich zb. zu Dir komme kaufe mir ein Kat C Waffe ohne Name auf Rechnung und melde sie nicht an?

Wie läuft das dann ab?


Ohne Namen wird nicht gut gehen. Entweder hast eine WBK zum gleich Mitnehmen oder der Händler muss wegen einem etwaigen Waffenverbot nachfragen.