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"Rechtsprechung" ????

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 18:34
von DaOage
Hallo zusammen, ich weis net ob's hier reinpasst, bitte evtl. verschieben.

Ungeprüft, nicht nachkontrolliert, nur aus dieser quelle:


http://www.rolandtichy.de/daili-es-sent ... sieht-rot/

WAS bitte, soll man dazu noch sagen....

Re: "Rechtsprechung" ????

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 18:42
von alpawolf
Ich würde grundsätzlich vorsichtig mit jeder öffentlich eingespielten Info sein !
Irgendwie kommt mir vor das es eine objektive Berichterstattung nicht gibt.
Am besten schau Dir gar keine Nachrichten mehr an, es ist reine Zeitverschwendung.

Re: "Rechtsprechung" ????

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 19:30
von johnbond01
gegen einen Trottelrichter ist leider kein Kraut gewachsen. Allerdings der Instanzenzug. Wobei wenn man sich das mit U-Haft etc anschaut verliert man seinen Glauben ins Rechtssystem.
Und dann ziehen sie wieder mit Fackelzügen zugunsten der Tugce durchs Land die verlogen Korrupten...

Re: "Rechtsprechung" ????

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 20:54
von trenck
Fast möchte man in Versuchung geraten, manchen Justizangehörigen ein höchstpersönliches Bereicherungserlebnis zu wünschen ... quasi als angewandtes Rechtspraktikum.

Edit: es kann natürlich auch sein, dass es nicht nur Blödheit war. Vielleicht hat einer der Täter ihr auch vor der Verhandlung kurz mitgeteilt, wer wisse, "wo ihr Haus wohnt".

Trenck

Re: "Rechtsprechung" ????

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 21:31
von Martin P
Entschuldigung, aber wo ist hier bitte der waffenrechtliche Bezug?

Re: "Rechtsprechung" ????

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 21:43
von DaOage
Siehe erster satz nach der überschrift, und wenn auch net direkt waffenrecht, so doch recht(ssprechung), wenn auch in D.

Und jetzt stell dir dann noch vor er hätte statt seiner hände eine waffe benutzt, er wär vermutlich auf dem stuhl gelandet...

Re: "Rechtsprechung" ????

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 21:46
von Martin P
Stimmt einfach nicht. Hier geht es um Notwehr allgemein, ohne waffenrechtlichen Bezug.

Das ist wohl in anderen Foren besser aufgehoben als hier ...

Re: "Rechtsprechung" ????

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 22:03
von Al3x
Was geht dich das an? Sind wir jetzt ein Mod?

Das Notwehrrecht ist Teil vom Recht zur SV mit der Waffe und jeder der eine WBK oder einen WP hat, ist direkt abhängig vom Notwehrrecht.

Re: "Rechtsprechung" ????

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 22:10
von Martin P
Al3x hat geschrieben:Was geht dich das an? Sind wir jetzt ein Mod?


Hast eh recht, was reg ich mich auf ...