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Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 17:31
von Robert123
Hallo ich hab mal eine Frage.
Ich bin im Besitz eines Waffenpass da ich beim Geld-Werttranspot Unternehmen beschäftigt war.
Auf der Rückseite meines Waffenpass steht
Raum für behördliche Eintragungen:
Gilt nur für die Dauer der Tätigkeit als
Werttransportfahrer !
Jetz bin ich nicht mehr bei diesen Unternehmen beschäftigt. Ist der Waffenpass jetz nich was wert?
In einen waffenfachgeschäft wurde mir gesagt das der Waffenpass keine Einschränkungen haben darf.?
Danke im Vorhinein.
LG Robert
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 17:34
von Incite
dein WP ist jetzt eine WBK.
Die Beschränkung ist wirksam geworden.
lg
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 17:36
von Kapselpracker
Willkommen im Forum!
Laut Gesetz:
Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß
§ 21. ....
(4) Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.
Das mit der Einschränkung habe ich auch irgend wo aufgeschappt, wie weit das stimmt k.a.
mfg Andi
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 17:41
von BigBen
Wo genau sind da jetzt wieder die "Waffen News"? Achja genau...nirgends....also ab auf die Müllhalde damit.
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 17:48
von Ferrum
Kapselpracker hat geschrieben:Willkommen im Forum!
Laut Gesetz:
Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß
§ 21. ....
(4) Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.
Das mit der Einschränkung habe ich auch irgend wo aufgeschappt, wie weit das stimmt k.a.
mfg Andi
Örtlich und zeitlich nein, gebunden an eine Tätigkeit ja.
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 19:20
von Robert123
Gibt es eine Möglichkeit an einen Waffenpass zu kommen? Ohne Beschränkung ?
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 19:31
von Senf
Robert123 hat geschrieben:Gibt es eine Möglichkeit an einen Waffenpass zu kommen? Ohne Beschränkung ?
Ja ... mach deinen Bedarf glaubhaft.

Sprich geh zum Sachbearbeiter und beweis ihm das du einen WP brauchst. Dann kriegst einen ohne Einschränkung. Am Papier klingts einfach, in der Umsetzung wirst dir schwer tun, denk ich jetzt mal.
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 20:05
von Robert123
Was sind zum Beispiel Gründe das einer ohne Einschränkung ausgestellt wird?
Danke für die infos

Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 20:13
von Senf
Robert123 hat geschrieben:Was sind zum Beispiel Gründe das einer ohne Einschränkung ausgestellt wird?
Danke für die infos

was ich so weiß gehörten mal dazu Gefährdete Berufsgruppe (Juwelier, Rechtsanwalt, Wachmann), (Aufsichts)Jäger, im bewaffneten Staatsdienst (Polizei, Militär) und dann gabs noch jeder andere Grund der dir den Bedarf rechtfertigt... keine Ahnung was da noch drunter fallt... Im prinzip gehts darum dass du den Sachbearbeiter davon überzeugst dass du einen Bedarf hast.
Re: Waffenpass
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 21:31
von Floody
Robert123 hat geschrieben:Was sind zum Beispiel Gründe das einer ohne Einschränkung ausgestellt wird?
Danke für die infos

Günstling, hoher Beamter/Politiker, Zeitmaschine, Traumland, gefrorene Hölle...