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.30 carbine
Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 19:53
von Neurologe44
War heute beim Waffenhändler meines Vertrauens, da ( so wie üblich) viel los war hat mich die offensichtlich sonst nicht so für Waffen zuständige Verkäuferin "nach hinten" in den Munilagwrbereich gebeten damit ich mir das richtige aussuchen kann. Und was seh ich da beim Rundumblick?! Mehrere neue Schachteln 30 carbine Muni. Ob da so viele Taurus Revolver unterwegs sind???
Re: .30 carbine
Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 19:58
von rupi
es gibt genug Leute mit einem M1 Carbine auf der WBK

Re: .30 carbine
Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 20:11
von Martin P
rupi hat geschrieben:es gibt genug Leute mit einem M1 Carbine auf der WBK

... mit Bewilligung nach § 18 Abs. 2 WaffG, weils ja eigentlich eine schrecklich gefährliche Kriegswaffe ist, oder?
Re: .30 carbine
Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 20:24
von SuWHunter
Neurologe44 hat geschrieben: Ob da so viele Taurus Revolver unterwegs sind???
Ich hab auch einen RUGER Revo in 30 Carbine und ich kenne Zwei weitere die einen haben
Re: .30 carbine
Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 20:51
von WüstenAdler
rupi hat geschrieben:es gibt genug Leute mit einem M1 Carbine auf der WBK

Kenne selber jemand... Und Ja, ich durfte auch schon damit Spaß haben.....

Re: .30 carbine
Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 20:54
von 454casull
macht spass mit einer m1
Re: .30 carbine
Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 20:57
von WüstenAdler
454casull hat geschrieben:macht spass mit einer m1
+1+

Re: .30 carbine
Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 21:23
von sixtwentynine
Erst vor kurzen war eine AMT Automag in .30 carbine auf WG.wenn ich nur die Plätze frei gehabt hätte..
Aber wer weiß wie lange die neue Munition dort schon auf Lager liegt.
Re: .30 carbine
Verfasst: So 28. Feb 2016, 07:12
von Neurologe44
Anscheinend kennen hier einige jemanden der einen M1 carbine hat, unter Umständen hab auch ich von jemandem gehört, der jemanden kennt der so was hat. Dem wurde allerdings erklärt ( im Zuge dieser ganzen Registrierungsgeschichte) dass er keine Chance hat dieses irgendwann in den späten 60ern ganz legal gekaufte Gewehr jetzt aus der Illegalität zu holen. Haben die es wirklich geschafft so eine Kriegswaffenausnahme zu bekommen? Ich hab mir immer gedacht dass so ein Vorhaben eine von Anfang an verlorene Geschichte ist.
Re: .30 carbine
Verfasst: So 28. Feb 2016, 07:38
von WüstenAdler
Bei meinem Ex-Chef war das so wie bei seinen Ruger Minis und Pumguns, ganz legal gekauft und als es zum Verbot kam, hat er sie einfach angemeldet. Dann hat er eine Kat. A Genemigung bekommen...
Eben wie es mit den Schrotpumpen war...
Re: .30 carbine
Verfasst: So 28. Feb 2016, 08:58
von Neurologe44
Verstehe. Das heißt wir reden da vom Jahr 1996.... Trotzdem interessant, man hätte somit zumindestens irgendeinen Ansatzpunkt bez. Ausnahmebewilligung wenn derjenige sich so was antun will...
Re: .30 carbine
Verfasst: So 28. Feb 2016, 09:08
von BigBen
Für Altbestand wurde solche Ausnahmegenehmigungen zuhauf erteilt...weil der Staat halt nicht beschlagnahmen wollte. Aber die Waffen sind defacto unverkäuflich und wenn nicht damals so ein Teil als Altbestand hattest, wirst du dafür heute niemals eine Ausnahmegenehmigung bekommen (außer du bist ein sehr renommierter Sammler, Museum o.Ä.).
Es ist im Endeffekt fast wie mit den Pumpguns.
Re: .30 carbine
Verfasst: So 28. Feb 2016, 09:19
von Mr-Zylinder
Ich könnte mir in den A... beißen, dass ich mir damals keine Pumpgun gekauft habe

Re: .30 carbine
Verfasst: So 28. Feb 2016, 09:21
von Neurologe44
Versteh schon, aber es wäre für jemanden mit viel Zeit ein Ansatzpunkt. Warum darf Person A sein damals legales Gerät behalten und Person B (oder seine Erben) sein ebenso legal gekauftes nicht. Wäre eher was für den Verfassungsgerichtshof (?) , existiert da nicht so ein Gleichheitsprinzip aller Bürger?
Aber was sollen diese Diskussionen über warmes Eis....
Re: .30 carbine
Verfasst: So 28. Feb 2016, 09:29
von BigBen
Sorry aber das halte ich rechtlich für keinen zulässigen Ansatzpunkt. Der Gleichheitsgrundsatz gilt ja heute für alle weil niemand mehr so ein Teil genehmigt bekommt, aber das Recht auf bereits vorhandenes Eigentum wurde damals halt auch als sehr hoch erachtet.
Vererbbar sind die Teile meines Wissens nach auch nicht, d.h. wenn der rechtmäßige Eigentümer verstirbt, werden die Dinger eingezogen (außer du kannst ein "überwiegendes berechtigtes Interesse an dem Besitz" nachweisen..."Erinnerungsstück" etc. reicht da nicht und dieses Interesse ist defacto unmöglich nachzuweisen) und vermutlich vernichtet
