Seite 1 von 1
Scheunenfund - Opa's alte Büchse
Verfasst: Di 8. Mär 2016, 21:30
von patrickk83
Hallo Leute!
Mal ne kurze Frage:
Ein Freund hat auf dem Dachboden seines alten Bauernhauses ein altes Gewehr (Repetierbüchse) von seinem verstorbenen Großvater gefunden. Dieses war nie irgendwo gemeldet. Besteht die Möglichkeit dieses Gewehr jetzt ins ZWR eintragen zu lassen ohne einen größeren Aufwand betreiben zu müssen?
Danke für eure Hilfe,
Grüsse
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Di 8. Mär 2016, 22:06
von gewo
patrickk83 hat geschrieben:Hallo Leute!
Mal ne kurze Frage:
Ein Freund hat auf dem Dachboden seines alten Bauernhauses ein altes Gewehr (Repetierbüchse) von seinem verstorbenen Großvater gefunden. Dieses war nie irgendwo gemeldet. Besteht die Möglichkeit dieses Gewehr jetzt ins ZWR eintragen zu lassen ohne einen größeren Aufwand betreiben zu müssen?
Danke für eure Hilfe,
Grüsse
ja
muss aber innerhalb von sechs wochen nach dem fund passieren
besser waere asap
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Di 8. Mär 2016, 22:09
von patrickk83
Danke für die Info!!
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Di 8. Mär 2016, 22:22
von Martin P
Für das Finden von Schußwaffen gibt es eine gesetzliche Regelung in § 42 WaffG. Im gegenständlichen Fall kommt diese Bestimmung dann zur Anwendung, wenn nicht nachweisbar ist, dass der Großvater deines Freundes der Eigentümer der Waffe war und wenn nicht jemand anderer als allfälliger Erbe oder Vermächtnisnehmer das Eigentum an der Waffe erworben hat.
Im konkreten Fall gilt Abs. 2 leg. cit.: Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
Unter den in Abs. 3 Z. 1 leg. cit. genannten Voraussetzungen kann dein Freund Eigentümer der Waffe werden.
Mit dem Erwerb des Eigentums gem. § 395 ABGB trifft deinen Freund die Registrierungspflicht (§ 42 Abs. 8 WaffG).
Sollte das Eigentum an der Waffe geklärt und dein Freund Erbe oder Vermächtnisnehmer sein, trifft ihn die Registrierungspflicht nach § 43 Abs. 7 WaffG mit dem Erwerb des Eigentums an dem Nachlass.
Ergebnis: Es gibt meiner Meinung nach keine unaufwändige Lösung ...
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Di 8. Mär 2016, 22:25
von gewo
die frage hat die meldung der waffe betroffen
diese habe ich beantwortet ...
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Di 8. Mär 2016, 22:29
von Martin P
Ja schon, aber wenn er nicht Eigentümer ist?
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Di 8. Mär 2016, 22:32
von gewo
Martin P hat geschrieben:Ja schon, aber wenn er nicht Eigentümer ist?
ich hab lediglich drauf hingewiesen dass ich jenen teil der frage beantwortet habe die tatsaechlich gestellt wurde
es gaebe rund um flinten noch jede menge richtige rechtliche aussagen
ueber die berwahrung, der transport ect ...
du hast mit allem recht was du geschrieben hast
war keine kritik an dir ..
ps: formlos und straflos nachmelden einer bisher nicht im ZWR befindlichen C/D waffe geht nur wenn die behoerde ueber die existenz der waffe noch nix weiss. so steht es in der verordnung ..
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Di 8. Mär 2016, 22:40
von Martin P
Ich will dich auch nicht kritisieren, ich will es nur richtig darstellen. Die Pflicht zur Registrierung binnen sechs Wochen trifft nach § 33 Abs. 1 WaffG den Erwerber (oder eingeantworteten Erben oder Eigentümer nach §395 ABGB) einer Schusswaffe der Kat C oder D.
Der Mensch im konkreten Fall ist aber offensichtlich kein solcher, sondern ein Finder. Daraus ergeben sich andere Rechtsfolgen. Zumindest meiner Einschätzung nach.
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 05:42
von Hane
Die Flinte ist eine Büchse, laut erstem Post, ist aber in dem Fall eh wurscht.
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 05:50
von johnbond01
Hätte er die Waffe nur vor 2012 gefunden, dann müsste er sie nicht eintragen lassen...
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 05:59
von Z-Pat
johnbond01 hat geschrieben:Hätte er die Waffe nur vor 2012 gefunden, dann müsste er sie nicht eintragen lassen...
...die Flinte ist eine Büchse, johnbond
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 07:06
von johnbond01
Guter Punkt. Drum sollte man/ich um die Zeit normal im Bett bleiben....
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 08:43
von ebner33
Was zusätzlich dazukommt
...
Sollte die Herkunft nicht einwandfrei nachweisbar sein,wird die Waffe 1 Jahr eingezogen und als Fundsache behandelt...theoretisch könnte ja noch jemand seinen Anspruch darauf geltend machen...
Ein Bekannter hatte letztes Jahr genau den gleichen Fall mit einer auf dem Dachboden gefunden P08 seines verstorbenen Großvaters.
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 08:45
von patrickk83
Vielen Dank für eure kompetente Hilfe zu diesem Thema.
Was wäre wenn er sie bereits "vor 2012" gefunden hätte?

Achja, Flinte und Büchse verwechsle ich leider öfters in der Hitze des Gefechts

Keine Ahnung wie man den
Thread-Titel ändern kann...
LG
Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 08:54
von gunlove
patrickk83 hat geschrieben: ... Was wäre wenn er sie bereits "vor 2012" gefunden hätte? ...
Wenn die am Dachboden gefundene Waffe keine Büchse, sondern eine Flinte und vor 2012 gefunden worden wäre, dann müsste man sie nicht im ZWR eintragen lassen.