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WBK und Zivildienst

Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 12:16
von bigbossAUT
Liebe Leute!
Da ich im Juli 2010 neben der Lehre meine Matura abgeschlossen habe war ich bis Juni 2010 Zivildienst.
Somit auch das 15 Jährige Waffenverbot.

Da ich aber in den letzten Wochen des öfteren mit meinem Vater auf dem Schießstand war und Erfahrungen mit Glock 17 und .357 Revolver gesammelt habe und mir das irrsinnig Spass gemacht hat möchte ich gerne regelmäßig schießen gehen.

Jetzt habe ich gesehen dass es für Jäger und Sportschützen Ausnahmen vom 15 jährigen Waffenverbot geben kann:
http://www.meinparlament.at/show_ticket ... esitzkarte (Antwort von der Frau Minister)
http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/kontakt/sid.aspx


So, jetzt meine Frage:
Hat jemand in der Steiermark schon als ZV solch eine Ausnahme erhalten?
Wie läuft das Prozedere genau ab, aber vor allem WIE genau ist dieses Ansuchen zu formulieren dass es bestmöglich zum Ziel führt?

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 12:17
von johnbond01

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 12:45
von emanuel2408
bigbossAUT hat geschrieben:Liebe Leute!
Da ich im Juli 2010 neben der Lehre meine Matura abgeschlossen habe war ich bis Juni 2010 Zivildienst.
Somit auch das 15 Jährige Waffenverbot.

Da ich aber in den letzten Wochen des öfteren mit meinem Vater auf dem Schießstand war und Erfahrungen mit Glock 17 und .357 Revolver gesammelt habe und mir das irrsinnig Spass gemacht hat möchte ich gerne regelmäßig schießen gehen.

Jetzt habe ich gesehen dass es für Jäger und Sportschützen Ausnahmen vom 15 jährigen Waffenverbot geben kann:
http://www.meinparlament.at/show_ticket ... esitzkarte (Antwort von der Frau Minister)
http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/kontakt/sid.aspx


So, jetzt meine Frage:
Hat jemand in der Steiermark schon als ZV solch eine Ausnahme erhalten?
Wie läuft das Prozedere genau ab, aber vor allem WIE genau ist dieses Ansuchen zu formulieren dass es bestmöglich zum Ziel führt?


Hey,

also vorweg mal: Im Forum findet sich zu der Thematik wie gepostet eh schon relativ viel... Wie es in der Steiermark läuft, gute Frage, darüber habe ich hier noch nichts gelesen.

Ich würde dir empfehlen als Erstes mal eine Mail an die zuständige LPD Steiermark schreiben (Mail Adresse findest du hier: http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/er ... erbot.aspx) und nachfragen welche Voraussetzungen für die Ausnahme verlangt werden. Leider wird das von Bundesland zu Bundesland different behandelt, daher kann man hier leider keine generellen Aussagen treffen. In NÖ zb wird Trainingsbestätigung oder 2 Ergebnislisten verlangt, in Wien um einiges mehr.

Wie genau der Antrag zu formulieren ist kann man auch nicht pauschal sagen. Es findet sich im Forum ein Muster, aber mit denen ist das eben so ne Sache.. Wenn jeder den selben Einheitsbrei verwendet ist das auch eher nicht positiv zu werten. Im Fall kann ich dir wenn es soweit ist gerne ein paar Tipps zur Formulierung geben.

Also Mail/Brief an LPD wegen Voraussetzungen, dann schauen dass du diese Voraussetzungen erfüllst und dann Antrag stellen ;-)
Es kann ein weiter Weg sein aber es ist machbar.

Viel Glück!

LG

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 15:48
von Bdave
Hab das auch in NÖ hinter mir. Am schnellsten und besten gehts, wenn du einfach auf deiner zuständigen Landespolizeidirektion anrufst und fragst, was du alles für die Ausnahmegenehmigung Sportschütze (oder Jäger, was dir halt besser taugt) brauchst. Dann kannst nämlich gleich an guten Eindruch hinterlassen ;) Ich hab ihr damals meine Mailadresse durchgegeben und sie hat mir ein paar Minuten später den Antrag zum Ausfüllen zugeschickt. Wennsd alles beinander hast schickst ihnen das eingeschrieben und normalerweise bekommst den Bescheid dann recht flott.

Schau halt, dass du sehr nett und höflich am Telefon bist und frag nach ob irgendwas gegen die Erteilung der Ausnahmegenehmigung spricht, sofern du ihnen alles Gewünschte vorlegst. Bei mir hat sie gleich ganz nett gesagt, dass es sicher durchgeht wenn ich ihnen alles schick.

Viel Erfolg!

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Do 10. Mär 2016, 09:42
von bigbossAUT
Liebe Leute!
Vielen Dank für eure Tipps.

Ich habe soeben mit der LPD Steiermark telefoniert.

in der Steiermark wird folgendes Verlangt:(alles im Original)
- Bescheid über Festellung des ZV
- Mitgliedsbestätigung eines Schützenvereines
- Bestätigungen über laufende Trainings und Turniere

Jetzt werd ich noch Bestätigungen über Turniere sammeln und dann das ganze abschicken.

Auch hier wurde mir mitgeteilt dass, wenn alle Unterlagen vollständig sind, das ganze recht Flott geht.

Bei persönlicher Übergabe in der LPD wurde mir mitgeteilt dass es ev. passieren kann dass der Bescheid sogar gleich mitgegeben wird (so einen Motivierten Beamten möchte ich sehen .gg)

Also wenn von euch jemand in der nächsten Zeit Turniere nennen kann (FFW) bitte per PM schicken.
Umkreis Wien, Südliches NÖ, Obersteiermark

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Do 10. Mär 2016, 10:40
von Mark_MI
bigbossAUT hat geschrieben:Also wenn von euch jemand in der nächsten Zeit Turniere nennen kann (FFW) bitte per PM schicken.
Umkreis Wien, Südliches NÖ, Obersteiermark


Dazu empfiehlt sich hier rein zu sehen:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=18&t=3712
Ist ganz gut auf Stand. Des Weiteren kannst du den entsprechenden Themenbereich besuchen, die aktuellsten Termine werden stehts die obersten sein!

Bin grad selbst dran an der Aufhebung. Mein Antrag liegt jedoch schon beim LPD NÖ :D

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Do 10. Mär 2016, 22:48
von Bdave
Schreib dich einfach in einen Verein ein und frag ob sie dir eine Bestätigung schreiben, dass du seit diesem Jahr Mitglied bist und dort regelmäßig im Verein trainierst. Geht schneller :)

Is nämlich entweder Trainingsbestätigung oder Ergebnislisten. Eins von beiden reicht.

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Fr 11. Mär 2016, 08:38
von stefan944
Hat jemand aktuelle Infos bezüglich Aufhebung der Zivi Sperre in Wien? Hab gelesen das es "sehr schwer" bis "derzeit unmöglich" ist, möchte mir halt ersparen das ich einen negativen Bescheid bekomme, auf der anderen Seite "einfach so" nach NÖ umziehen bringt auch einen gewissen Aufwand mit sich. Wenn dazu jemand eine aktuelle Einschätzung hat wäre ich sehr dankbar, gerne auch per PN ;)

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Fr 11. Mär 2016, 11:22
von PeziBär
Hallo zusammen!

Entschuldigung, dass ich hier kurz mit einer Frage unterbreche.
Ich bin grade ein wenig verwirrt. Was genau bedeutet ein Waffenverbot nun eigentlich?

Darf man nur selber keine Waffen erwerben und besitzen, oder ist einem auch das verwenden von Waffen untersagt?
Ich dachte bisher nämlich das letzteres der Fall ist. Durch dieses Thema bin ich natürlich hellhörig geworden, denn wie soll man den Ergebnislisten vorlegen wenn man nicht schießen darf.:)
Darf also jemand mit Waffenverbot sehr wohl auf einem Schießplatz eine Waffe abfeuern?

Sorry falls das für euch eine blöde Frage sein sollte, aber ich würde das gerne sicherstellen.

Gruß!
PeziBär

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Fr 11. Mär 2016, 11:49
von emanuel2408
PeziBär hat geschrieben:Hallo zusammen!

Entschuldigung, dass ich hier kurz mit einer Frage unterbreche.
Ich bin grade ein wenig verwirrt. Was genau bedeutet ein Waffenverbot nun eigentlich?

Darf man nur selber keine Waffen erwerben und besitzen, oder ist einem auch das verwenden von Waffen untersagt?
Ich dachte bisher nämlich das letzteres der Fall ist. Durch dieses Thema bin ich natürlich hellhörig geworden, denn wie soll man den Ergebnislisten vorlegen wenn man nicht schießen darf.:)
Darf also jemand mit Waffenverbot sehr wohl auf einem Schießplatz eine Waffe abfeuern?

Sorry falls das für euch eine blöde Frage sein sollte, aber ich würde das gerne sicherstellen.

Gruß!
PeziBär


§ 5 Abs 5 ZDG idgF normiert das eigentlich relativ klar:
Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.

Ergo: Der Erwerb, Besitz und das Führen ist ex lege untersagt.
Es handelt sich um kein Waffenverbot iSd § 12 WaffG.

Auf einer behördlich genehmigten Schießstätte ist das Schießen für (ehemalige) Zivildiener und solche Personen gegen die kein Waffenverbot verhängt wurde daher absolut möglich.

§ 14 WaffG normiert explizit:
Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.

Korrektur:
Nicht nur für ehemalige Zivildiener versteht sich, sondern für jene Personen die zivildienstpflichtig sind.

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Fr 11. Mär 2016, 12:07
von PeziBär
Ah ok das hat mich durcheinander gebracht.
Waffenverbot gilt also auch auf Schießplätzen. Bei den Zivildienern ist das wieder anders geregelt.

Vielen Dank.

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Fr 11. Mär 2016, 13:20
von Plinkster
Nicht vergessen, alle diese DInge beziehen sich nur auf genehmigungspflichtige Schusswaffen, C und D Waffen kannst du wie jeder andere Bürger auch erwerben und am Schießstand kannst du machen was du willst. Das "Verbot" nach dem ZDG hat mit einem Waffenverbot i.s.D. WaffG nichts zu tun

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Fr 11. Mär 2016, 14:03
von PeziBär
Ich glaube ich muss das kurz erklären.
Es ging hier nicht um mich, ich bin weder Zivildiener noch habe ich ein Waffenverbot.

Ich kenne jemanden der ein Waffenverbot ausgesprochen bekommen hat. Ich hab mich immer geweigert ihn zum schießen mit zu nehmen.
Da man in Verbindung mit Zivildiener häufig das Wort Waffenverbot hört war ich verwirrt.

Jetzt weis ich das es bei Zivildienern etwas anders läuft und ich meine Bekanntschaft zu recht nicht mitgenommen habe.

Danke für die Klarstellung und Infos.

Gruß
Pezi

Re: WBK und Zivildienst

Verfasst: Sa 12. Mär 2016, 15:39
von steveolino
stefan944 hat geschrieben:Hat jemand aktuelle Infos bezüglich Aufhebung der Zivi Sperre in Wien? Hab gelesen das es "sehr schwer" bis "derzeit unmöglich" ist, möchte mir halt ersparen das ich einen negativen Bescheid bekomme, auf der anderen Seite "einfach so" nach NÖ umziehen bringt auch einen gewissen Aufwand mit sich. Wenn dazu jemand eine aktuelle Einschätzung hat wäre ich sehr dankbar, gerne auch per PN ;)


Meins wurde ende Jänner aufgehoben :D